Bestätigung der Gesellschafterbeschlüsse der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH - Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) - Ergebnisverwendung - Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 7. Sitzung des Stadtrates 19.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bürgermeister Hotz übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.

Am 12.07.2022 hat im Besprechungsraum EG der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH Schulstraße 24, 88131 Lindau, eine Gesellschafterversammlung der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH stattgefunden.


  1. Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) wurde durch die Gesellschafterversammlung, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, festgestellt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde von der Bavaria Treu AG, München, für das Jahr 2021 erteilt.

  1. Ergebnisverwendung
Gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 14.12.2016 beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 2.950.000 €. Auf dieses sind ohne eigene Anteile 2.876.700,00 € eingezahlt. 

Gemäß § 23 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages kann unter den Gesellschaftern der Bilanzgewinn als Gewinnanteil verteilt werden. Der ausgeschüttete Gewinn darf jedoch gemäß § 23 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages 4 % der Einzahlung der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen. Somit können insgesamt maximal 115.068,00 € an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. 

Folglich verteilt sich die Ausschüttung an die Gesellschafter wie folgt: 
Stadt Lindau:        114.350,00 €
Kunert Holding GmbH & Co. KG:               512,00 €
Inselbrauerei AG:               206,00 €
       115.068,00 €

Da es sich um eine ertragssteuerliche Ausschüttung handelt, sind vom Auszahlungsbetrag jeweils die Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresüberschuss zum 31.12.2021, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, wie folgt zu verwenden:

1.        Ausschüttung des jeweils maximal zulässigen Gewinnanteils (= 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage) an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Stammeinlage.

2.        Den verbleibenden Betrag in Höhe von 5.045.322,66 € (5.160.390,66 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.

  1. Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers
Die Aufsichtsräte des Geschäftsjahres 2021 und der Geschäftsführer Alexander G. Mayer sollen für das Geschäftsjahr 2021 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH entlastet werden.

Beschluss

  1. Der Stadtrat genehmigt den Jahresabschluss zum 31.12.2021 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH.
       Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 12.07.2022 und ermächtigt nachträglich die Oberbürgermeisterin für die Gesellschafterversammlung den Jahres-abschluss zum 31.12.2021 der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH mit einer Bilanzsumme in Höhe von 176.393.075,35 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.160.390,66 € festzustellen.

  1. Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 12.07.2022, nach dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer jeweils eingezahlten Stammeinlage der jeweils maximal zulässige Gewinnanteil in Höhe von 4 % der jeweils eingezahlten Stammeinlage, mithin insgesamt 115.068,00 €, aus dem Jahresüberschuss 2021 an die Gesellschafter ausgeschüttet wird und der verbleibende Betrag in Höhe von 5.045.322,66 € (5.160.390,66 € ./. 115.068,00 €) den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen ist. Zahlungstermin für die Ausschüttung ist der 23.08.2022.

  1. Der Stadtrat bestätigt den Gesellschafterbeschluss vom 12.07.2022 und ermächtigt nachträglich die Oberbürgermeisterin für die Gesellschafterversammlung

a) den Aufsichtsräten des Geschäftsjahres 2021 für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen;

b) dem Geschäftsführer Herrn Alexander G. Mayer für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.

Ergebnisse des Geschäftsjahres 2021 der 
GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Mayer nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil. Die Mitglieder des Aufsichtsrates, Oberbürgermeisterin Dr. Alfons, Stadtrat Strauß, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, Stadtrat Hübler, Stadtrat Büchele, Stadtrat Gebhard, Stadträtin Sommerweiß, Stadtrat Jäger, Stadträtin Norff, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel und Stadtrat Nüberlin stimmen bei diesem Punkt nicht mit. Die Mitglieder des Aufsichtsrates, Bürgermeisterin Dorfmüller und Stadtrat Schönberger sind heute entschuldigt.

Dokumente
2022-07-19 Stadtrat Berechnung Jahresabschluss GWG ausgefüllt (.pdf)
2022-07-19 Stadtrat Bestätigungsvermerk GWG 2021 (.pdf)

Datenstand vom 16.09.2022 11:19 Uhr