vBP Nr. 135 "Neubau Aldi Sennhofweg": Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs sowie Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates, 25.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 25.10.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

  1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
An der Kreuzung Sennhofweg und Kemptener Straße sollen ein neuer Aldi-Markt, Räume für die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., weitere Gewerbeflächen und eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen geschaffen werden. 

Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3, 606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen sich gewerblich genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzt die Kemptener Straße und im Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet. 

Im westlichen Teil des Geltungsbereiches befindet sich derzeit ein eingeschossiges Gewerbegebäude, das von der Firma Möbelgarten als Möbelhaus genutzt wurde. Anstelle des Bestandsgebäudes ist ein zweigeschossiges Gebäude mit einem punktuellen, dreigeschossigen Kopfbau geplant. Der riegelförmige Baukörper entlang der Kemptener Straße stellt das Gegenstück zu dem bestehenden Parkhaus auf der gegenüberliegenden Straßenseite dar. 
Das Erdgeschoss wird sowohl von einem Verbrauchermarkt mit ca. 1.200m² Verkaufsfläche genutzt, als auch von einer Bäckerei mit kleinem Gastraum. Diese ist im Gebäude integriert und dem Verbrauchermarkt südlich vorgelagert. Das 1. Obergeschoss beinhaltet für die Lebenshilfe Werkstätten, die dazugehörigen Nebenräume, Verwaltungs- und Aufenthaltsräume. Das 2. Obergeschoss bietet Platz für kleinteiligere, gewerbliche Nutzungen. Aktuell wird hier unter anderem mit medizinischem Gesundheitshandweck geplant. 

Im östlichen Bereich ist außerdem ein separates, zweigeschossiges Gebäude vorgesehen, das eine Kindertagesstätte für vier Gruppen beherbergen soll. Die Gruppenräume grenzen in östlicher Richtung unmittelbar an eine Grünfläche, die den Kindern als Spielgarten dienen soll. Darüber hinaus befindet sich im Osten des Geltungsbereiches ein Stadel. Dieser soll erhalten und nach positiver statischer Bewertung als Unterstellmöglichkeit für Fahrrad- und Kinderwägen genutzt werden. 

Freiraumgestaltung:
Der Freiraum zwischen den Gebäuden ist nutzungsbedingt überwiegend als Parkplatzfläche vorgesehen. Die Fahrgassen zu den Stellplätzen sind in Asphalt aufgeführt, wohingegen die Stellplätze gepflastert sind. Die gesamte Anlage wird durch Grünstreifen und Bäume aufgelockert. Der im Flächennutzungsplan bislang als Landwirtschafts- bzw. Grünfläche ausgewiesene Bereich östlich der Kindertagesstätte soll als unbebauter Freiraum gewahrt werden. Hierzu sind gezielte Baumpflanzungen und die Herstellung von Wegen, wie auch Spielbereiche vorgesehen. 

Erschließung 
Die verkehrliche Erschließung und die Anlieferung des Verbrauchermarkes und Werkstätten erfolgt über die Kemptener Straße und den Sennhofweg. Derzeit gibt es dort keinen Linksabbiegestreifen in den Sennhofweg und der Gehsteig entlang der östlichen Straßenseite endet unvermittelt. Der Knoten ist in dieser Form nicht mehr ausreichend und soll daher ausgebaut werden. Die Notwendigkeit einer Linksabbiegespur wurde rechnerisch nachgewiesen und soll in Form einer 2,8 m breiten und ca. 21 m langen Abbiegespur umgesetzt werden. 

Der Sennhofweg erhält im Zuge des Vorhabens einen neuen Gehsteig in einer Breite von 2,30m, der vom neuen Knoten Kemptener Straße/Sennhofweg bis zur neuen KiTa bzw. dem Hammerweg geführt wird. Für den östlichen Gehweg werden ein geschützter Aufstellungsbereich und ein Schutzweg über den Sennhofweg geschaffen. Von hier aus wird eine Querungshilfe mit Mittelinsel über die Kemptener Straße erreicht.

Eine Umfahrung im Westen des Hauptgebäudes ist derzeit allein für die Sprinterkolonne der Werkstätten vorgesehen. 

Die Zufahrt zu den Stellplätzen der KiTa erfolgt über eine separate Zufahrt im Osten des Parkplatzes. Von hier ist die vorgesehene Parknische im Norden des KiTa-Gebäudes über eine Fahrgasse erreichbar. 

In die Planungen des Vorhabens wird zudem ein Fahrradweg (Hauptradroute Kategorie 1) integriert, welcher vom Hammerweg im Süden über das Gelände bis zur Kemptener Straße verläuft. Mit der so entstehenden neuen Radwegeverbindung kann die Maßnahme 85 des Nahmobilitätskonzeptes umgesetzt werden.

Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluss an die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL), die Wasser- und Stromversorgung wird durch Anschluss an die Stadtwerke Lindau garantiert. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig.

Um die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich zu sichern, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden.

  1. Plangrundlagen 
Die Stadt Lindau (B) verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2013. Die überplanten Flächen werden hier als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 

Aktuell besteht im Bereich der Planung kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das ISEK 2030 trifft für diese Fläche keine Aussage. Ebenso wenig der Landschaftsplan. Weitere relevante Plangrundlagen liegen für diese Flächen nicht vor. 

  1. Festsetzungskonzept 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:

Art der baulichen Nutzung: 
Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Nahversorger mit folgenden zulässigen Nutzungen:
  • Eine Aldi-Filiale mit 1.203,38 m² Verkaufsfläche 
  • Verwaltung, Produktion und ergänzende soziale Einrichtungen der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., Kreisvereinigung Lindau
  • Ein Hörakustikgeschäft und 
  • Gewerbliche Nutzungen nach Maßgabe des Durchführungsvertrages
Nicht zulässig sind als o.g. gewerbliche Nutzungen 
  • Ferienwohnungen nach § 13a Satz 1 BauNVO 
  • Ferienräume nach § 13a Satz 2 BauNVO
  • Vergnügungsstätten 
  • Tankstellen. 
Zulässig sind ausschließlich Nutzungen und Anlage, zu deren Durchführungsvertrag sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet. 

Im sonstigen Sondergebiet mit Zweckbestimmung Kindertagesstätte sind folgende Nutzungen zulässig
  • Kindertagesstätte
  • Für den Betrieb der Kindertagesstätte notwendige Räume und Nebenanlagen

Maß der baulichen Nutzung 
Maximal zulässige Grundfläche Nahversorger: 2.670m²
Maximal zulässige Grundfläche Kindertagesstätte: 460m² 

Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zu Überschreitung (50%) um weitere 50%, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen handelt: 
  • Nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten
  • Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des §24 BauNVO sind
  • Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird. 
Der Begriff „nicht vollflächig versiegelt“ in Bezug auf Stellplätze sowie die Zufahrten bedeutet, dass es sich um wasserdurchlässige Beläge handeln muss. Durchgehende Asphaltbeläge scheiden hierdurch aus. 

Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN Nahversorger: 440,70m 
Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN KiTa: 437,00m 
Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse wird verzichtet, da ein im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestelltes konkretes Bauvorhaben vorliegt. 

Grünordnung: 
Festsetzung von  privaten Grünflächen, Festsetzung von Baumstandorten sowie deren Wuchsklasse entlang des Sennhofwegs sowie auf der Parkplatzfläche, Festsetzung variabler Baumpflanzung innerhalb der privaten Grünfläche des KiTa-Geländes, Festsetzung einer  Pflanzbindung für erhaltenswerte Gehölze. 



Immissionsschutz: 
Festsetzungen zum Schallschutz entsprechend der Maßnahmenempfehlung des Schallgutachtens vom 16.08.2023. 

Fachliche Bewertung

Der Standort eignet sich für das Vorhaben, da bereits eine gute Erschließung über die Kemptener Straße vorhanden ist und das Gebiet bereits teilweise versiegelt ist. Folglich entsteht im Sinne einer Innentwicklung eine Wiedernutzung einer bereits teilweise versiegelten Fläche. Dennoch wird im Osten Fläche neu versiegelt. Eine erhaltenswerte Gehölzgruppe am Nordrand des Plangebiets wird durch eine Pflanzbindung gesichert. 

Der geplante Nutzungsmix aus Einzelhandelsmarkt, den Räumen für die Lebenshilfe sowie der Kindertagesstätte wird sehr positiv bewertet. Die vorgesehene Verkaufsfläche 1.200m² stellt einen großflächigen Einzelhandel dar. Entsprechend war für die Einzelhandelsplanung gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO eine Einzelhandelsanalyse notwendig, die untersucht, ob das Vorhaben wesentliche negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche oder die wohnortnahe Versorgung in Lindau oder dem Umland erwarten lässt. Die Prüfung erfolgte durch die CIMA und hat ergeben, dass von der geplanten Ansiedlung der Fa. Aldi am Standort Kemptener Straße keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen in Lindau oder dem Umland ausgehen. Der geplante Aldi-Markt wird zudem die im Norden Lindaus aktuell noch vorhabende Versorgungslücke schließen können und damit für einen großen Teil der hier ansässigen Bevölkerung sowie die Bewohner: innen des geplanten Wohnbaugebiete eine fußläufige Nahversorgung sicherstellen. 

In der aktuell vorliegenden Planung werden ca. 48 Stellplätze mehr geschaffen, als es die Stellplatzsatzung der Stadt vorgibt (Berechnungen nur überschlägig). Die Vorhabenträgerin legt großen Wert darauf, dass die Kunden des Bäckers und v.a. des Aldi-Marktes jederzeit einen Parkplatz finden können. Neben klassischen Stellplätzen werden auch E-Ladestationen, Behindertenparkplätze und Eltern/Kind-Parkplätze geplant. Für Fahrräder gibt es klassische Fahrradstellplätze als auch Stellplätze für E-Räder und Lastenräder. Durch den neuen Radweg, welcher das Plangebiet quert, kann die Maßnahme 85 aus dem Nahmobilitätskonzept umgesetzt werden. 

Die Freiflächengestaltungssatzung der Stadt schreibt vor, dass je 5 gebaute Stellplätze ein Baum mit Stammumfang von 20 - 25 cm gepflanzt werden muss. Die Bäume müssen die Stellplätze zwar nicht unmittelbar überschirmen, ein Bezug zu den Stellplätzen muss erkennbar hergestellt sein. Der Vorentwurf des vBP Nr. 135 löst dies, indem er zwischen den einzelnen Zufahrtswegen des Parkplatzes 2m breite Grünstreifen festlegt, in denen jeweils die Bäume gepflanzt werden sollen. 

Das Projekt wurde im März und Juni 2022 dem Gestaltungsbeirat vorgelegt. Die Anregungen aus dem Gestaltungsbeirat wurden eingearbeitet. Das Vorhaben wird insgesamt von Seiten der Stadtplanung positiv gesehen. 

Der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, auf Grundlage der vorliegenden Planungen, kann daher zugestimmt werden. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Jäger spricht die bereits jetzt viel befahrene Straße an.

Stadträtin Rundel ist der Meinung, dass eine Querungshilfe mit Mittelinsel nicht ausreichend ist.

Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, merkt an, dass im frühzeitigen Beteiligungsverfahren dies mit dem Straßenbauamt geklärt werden kann. 

Stadtrat Büchele möchte wissen, ob die Abladebucht des Autohauses berücksichtigt wurde. Zudem erkundigt er sich, ob man für die Bewässerung der Bäume Wasseranschlüsse berücksichtigen kann.

Frau Möller wird dies bis zur nächsten Stadtratssitzung klären können. Zudem wird bei Herrn Stiefenhofer wegen der Autohäuser nachgefragt.

Stadtrat Jäger möchte die Gebäudehöhen wissen.

Herr Uhlig antwortet, dass es im südlichen Teil 13 Meter sein werden und im nördlichen Teil 9 Meter. 

Stadtrat Müller bittet um die Stellungnahme der Lebenshilfe. 

Frau Hofmann von der Lebenshilfe führt aus, dass sie bereits über eine Werkstatterweiterung mir der Regierung von Schweben verhandle, da die Werkstatt in Lindau nicht ausreicht. Am vorgestellten Standort bekommt die Lebenshilfe das, was sie sich vorstellt, nämlich eine Werkstatt auf einer Etage. Bei diesem eingeschossigen Modell mit Aldi ist das Ziel 90 Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. 

Stadtrat Reich erkundigt sich nach dem Energiekonzept.

Herr Uhlig antwortet, dass noch nichts Konkretes vorliegt, es jedoch nach Mindeststandart sein wird. 

Stadtrat Strauß stellt den Antrag, dass es vergleichbar dem Bau von Kaufland, PV-Anlagen auf dem Dach und Dachbegrünung geben soll, nicht nur kann. Zudem stellt er den Prüfauftrag, wie die Wasserversorgung der Bäume gewährleistet werden kann. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
  2. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom 25.09.2023.
  3. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. 
  4. Der Stadtrat stimmt für den Antrag von Stadtrat Strauß, dass es vergleichbar dem Bau von Kaufland, PV-Anlagen auf dem Dach und Dachbegrünung geben soll, nicht nur kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1_Bebauungsplan (.pdf)
Anlage 2_VEP (.pdf)
Anlage 3_Begründung (.pdf)
Anlage 4_Umweltbericht (.pdf)
Anlage 5_Artenschutz_Kurzbericht (.pdf)
Anlage 6_Auswirkungsanalyse (.pdf)
Anlage 7_Geotechnischer Bericht (.pdf)
Anlage 8_Schalltechnische Untersuchung (.pdf)
Anlage 9_Verkehrstechnisches Gutachten (.pdf)
STR_2023_10_25_TOP_ö12_BP135_ALDI_sieberconsult (.pdf)

Datenstand vom 09.11.2023 09:22 Uhr