9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi Sennhofweg": Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfes sowie Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Stadtrates, 25.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3, 606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen sich gewerblich genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzt die Kemptener Straße und im Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet. Die vorliegende Planung steht im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi, Sennhofweg“ und erfolgt im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi, Sennhofweg" dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigem Lebensmittelnahversorgers und einer Kindertagesstätte. Hierdurch soll dem vorhandenen Bedarf nach solchen Einrichtungen Rechnung getragen werden.
Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich und erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
- Wirksamer Flächennutzungsplan und geplante Änderung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau stellt für die überplanten Flächen überwiegend gewerbliche Bauflächen und im östlichen Bereich als "Flächen für die Landwirtschaft" dar. Durch den Geltungsbereich verläuft von Nord nach Süd eine unterirdische Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitung.
Im Änderungsbereich wird ein sonstiges Sondergebiet Nahversorger (SO Nahversorger) sowie ein sonstiges Sondergebiet Kindertagesstätte (SO Kita) dargestellt. Darüber hinaus werden die Grünflächen im Plangebiet durch eine entsprechende Festsetzung gesichert und die „Hauptradroute Kategorie 1 Maßnahme 85 des Nahmobilitätskonzeptes Dez. 19.“ wird in die Planung aufgenommen.
Fachliche Bewertung
Der Standort eignet sich für das Vorhaben, da bereits eine gute Erschließung über die Kemptener Straße vorhanden ist und das Gebiet bereits teilweise versiegelt ist. Folglich entsteht im Sinne einer Innentwicklung eine Wiedernutzung einer bereits teilweise versiegelten Fläche. Dennoch wird im Osten Fläche neu versiegelt. Grünflächen östlich des KiTa-Gebäudes werden durch eine entsprechende Festsetzung gesichert. Durch den neuen Radweg, welcher das Plangebiet quert, kann die Maßnahme 85 aus dem Nahmobilitätskonzept umgesetzt werden.
Der geplante Nutzungsmix aus Einzelhandelsmarkt, den Räumen für die Lebenshilfe sowie der Kindertagesstätte wird sehr positiv bewertet. Die vorgesehene Verkaufsfläche 1.200m² stellt einen großflächigen Einzelhandel dar. Entsprechend war für die Einzelhandelsplanung gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO eine Einzelhandelsanalyse notwendig, die untersucht, ob das Vorhaben wesentliche negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche oder die wohnortnahe Versorgung in Lindau oder dem Umland erwarten lässt. Die Prüfung erfolgte durch die CIMA und hat ergeben, dass von der geplanten Ansiedlung der Fa. Aldi am Standort Kemptener Straße keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen in Lindau oder dem Umland ausgehen. Der geplante Aldi-Markt wird zudem die im Norden Lindaus aktuell noch vorhabende Versorgungslücke schließen können und damit für einen großen Teil der hier ansässigen Bevölkerung sowie die Bewohner: innen des geplanten Wohnbaugebiete eine fußläufige Nahversorgung sicherstellen.
Das Vorhaben wird insgesamt von Seiten der Stadtplanung positiv gesehen. Es wird daher empfohlen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die frühzeitige Auslegung zu beschließen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom 25.09.2023.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Dokumente
Anlage 1_Plan (.pdf)
Anlage 2_Begründung (.pdf)
Anlage 3_Umweltbericht (.pdf)
Anlage 4_Artenschutz_Kurzbericht (.pdf)
Anlage 5_Auswirkungsanalyse (.pdf)
Anlage 6_Geotechnischer Bericht (.pdf)
Anlage 7_Schalltechnische Untersuchung (.pdf)
Anlage 8_Verkehrstechnisches Gutachten (.pdf)
STR_2023_10_25_TOP_ö11-FNP-ALDI-sieberconsult (.pdf)
Datenstand vom 09.11.2023 09:22 Uhr