Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche "Seezugang Seemärchenpark"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Lindau) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Lindau (B) beabsichtigt die Verkehrsfläche “Seezugang Seemärchenpark”, Flurnummer 590/0, Gemarkung Reutin, gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG öffentlich als beschränkt-öffentlichen Weg mit der Widmungsbeschränkung: “Fußgänger und Anliegerverkehr für Ladestraße 12, 12a und 14 frei”, zu widmen (siehe Anlage Lageplan).
Stellungnahmen von den Liegenschaften, der Stadtplanung, der Verkehrsabteilung, sowie der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau wurden eingeholt. Es bestehen keine Einwände.

Fachliche Bewertung

  1. Seezugang Seemärchenpark

Die Verkehrsfläche „Seezugang Seemärchenpark“ ist nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG der Straßenklasse der beschränkt-öffentlichen Wege zuzuordnen und erfüllt nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG die Merkmale beschränkt-öffentlicher Wege. Der Träger der Straßenbaulast für beschränkt-öffentliche Wege ist nach Art. 9 i.V.m. Art. 54a Abs. 1 BayStrWG die Stadt Lindau (B). Voraussetzung für die Widmung ist, dass nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG der Träger der Straßenbaulast das Verfügungsrecht über die in Anspruch genommenen Straßenflächen hat. Diese Voraussetzung ist für den „Seezugang Seemärchenpark“ erfüllt. Die zur Widmung vorgesehene Straßenfläche Flurnummer 590/0, Gemarkung Reutin, befinden sich im Eigentum der Stadt Lindau (B). 

Beschluss

Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt die Verkehrsfläche „Seezugang Seemärchenpark“ Flurnummer 590/0, Gemarkung Reutin, gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG wie folgt zur öffentlichen Straße zu widmen.

Straße:                        beschränkt-öffentlicher Weg BÖW-288
Bezeichnung:                        Seezugang Seemärchenpark
Fl.Nr.:                                590/0, Gemarkung Reutin
Anfangspunkt:                        Ladestraße FlNr. 550/3, Gemarkung Reutin
Endpunkt:                        Grundstücksgrenze Ostseite FlNr. 586/0, Gemarkung Reutin
Länge:                                0,220 km
Straßenbaulastträger:        Stadt Lindau (B)
Widmungsbeschränkung:        Fußgänger und Anliegerverkehr für Ladestraße 12, 12a, 14 frei

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
BÖW-288_Seezugang Seemärchenpark_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 08.05.2023 08:29 Uhr