vBP Nr.135 "Neubau Aldi, Sennhofweg" - Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB - Beschluss zur erneuten Auslegung nach § 4a Abs.3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates, 25.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 10. Sitzung des Stadtrates 25.09.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

  1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung  
Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi, Sennhofweg" ist die Absicht der Vorhabenträgerin, einen Neubau des Einzelhandelbetriebes Aldi Süd zu errichten. Zudem sollen eine Kindertagesstätte, Räume für die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., Kreisvereinigung Lindau, medizinisches Gesundheitshandwerk sowie weitere Gewerbeflächen bzw. Büroräume auf dem Grundstück umgesetzt werden.

  1. Verfahrensstand und Art der Verfahrensbearbeitung 
Für das Vorhaben besteht derzeit noch kein Baurecht. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens herzustellen, ist deshalb die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat daher am 25.10.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Der Vorhaben- und Erschließungsplan bildet dabei die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 


  1. Prüfauftrag aus der Stadtratssitzung vom 20.03.2024 zum Energiekonzept/ Gebäudestandard:
Die geplanten Gebäude sollen mit effizienten Wärmepumpen und PV-Anlagen ausgerüstet werden. Darüber hinaus hat der Vorhabenträger hat einen Pre-Check für die DGNB-Zertifizierung in Gold beauftragt. Nach Abschluss der Vorprüfung wird sich zeigen, ob dieses Zertifikat realistisch erreicht werden kann und die Gebäude nach den Nachhaltigkeitskriterien der DGNB errichtet werden

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB  
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 20.02.2024 fand in der Zeit vom 08.04.2024 bis 15.05.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden.  

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 20.02.2024 keine 
Stellungnahmen ein. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB 
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 08.04.2024 an insgesamt 31 Behörden und Träger öffentlicher Belange versendet. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und wie in Anlage 1 dargestellt, abgewogen.  
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung mussten folgende Änderungen oder Ergänzungen im Entwurf des Bebauungsplanes vorgenommen werden. 
  • Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
  • Anpassung der Daten
  • Aktualisierung der Festsetzung zur "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)"
  • Ergänzung der Festsetzung zur Verkürzung der Abstandsflächen
  • Anpassung und Ergänzung der lärmschutztechnischen Bestimmungen
  • Anpassung der Festsetzung zum Schutz vor Verkehrslärmimmissionen
  • Einbeziehung der verkehrlichen Erschließung in den Geltungsbereich
  • Anpassung der Zufahrtssituation sowie der Stellplätze
  • Anpassung der Radwegführung
  • Anpassung der Baumstandorte sowie Hinzufügen weiterer Bäume vor allem im KiTa-Bereich
  • Aufteilung der zu pflanzenden Bäume mit verbindlichem Standort hinsichtlich der Wuchsklasse
  • Aufnahme von zu erhaltenden Einzelbäumen
  • Erhöhung der möglichen nicht-heimischen Arten auf max. 10 % der Grundstücksfläche
  • Hinweisliche Ergänzung von vorhandenen Bäumen innerhalb des Geltungsbereiches
  • Hinweisliche Ergänzung von vorhandenen Bäumen, welche im Zuge des Vorhabens entfallen
  • Anpassung der Standorte der Versickerungsbereiche
  • Ergänzung einer Straßenbegrenzungslinie
  • Ergänzung einer Trafostation
  • Redaktionelle Änderungen der Begründung / Umweltbericht
  • Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Begründung für den Satzungsbeschluss erhalten jeweils das Fassungsdatum 27.08.2024. 


  1. Änderungen der Planung im Vergleich zur Planstand vom 20.02.2024
Von Seitens der Vorhabenträger ALDI SÜD Projektentwicklungs-GmbH & Co KG wurde vorgeschlagen, die Zufahrtsituation sowie die Anordnung der Stellplätze noch einmal zu überarbeiten, um eine optimale Verkehrssituation zu gewährleisten. In diesem Zuge sollte auch die Radwegführung sowie die Anordnung der Grünflächen angepasst werden. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Radwegführung liegen, welche derzeit aus sehr scharfen, für einen Radfahrer schwer zu befahrenen Kurven besteht. 

Infolge der Anregungen fand eine generelle Überarbeitung der Außenanlagen und Freiflächengestaltung sowie der allgemeinen Erschließungssituation statt. Durch die verbesserte Radwegführung erfahren auch die übrigen Außenanlagen eine Verschiebung und Aufwertung. Es werden die Stellplätze sowie die Grünflächen orientiert an den Radweg neu angeordnet. Auch wurde die Anordnung des Sondergebietes "Kindertagesstätte" sowie der Grünflächen noch einmal angepasst, sodass hier ein größtmöglicher Gestaltungsspielraum bei der Planung der Außenanlagen gegeben ist. Zur Gewährleistung des Entwässerungskonzeptes wurden größere Versickerungsbereiche festgesetzt, wodurch die Umfahrung um das Hauptgebäude entfallen kann. 
Eine optimale Erschließung des Gebäudes ist durch die vorgenommenen Planänderungen weiterhin gegeben.

Aufgrund der obigen Änderungen ergibt sich ein veränderter Ausgleichsbedarf. Dieser reduziert sich auf nun 10.708 Wertpunkte. Die Reduktion ergibt sich aus der gänzlichen Erhaltung des im östlichen Geltungsbereich vorkommenden Gehölzbestandes (bislang sollte dieser komplett entfallen) sowie der nun höheren Entsiegelung durch einen größeren Flächenanteil der festgesetzten Grünflächen auf ursprünglich (teil-)versiegeltem Boden. 
Der Ausgleich soll jedoch wie gehabt erbracht werden: Für den Radweg in Höhe von 1.645 Wertpunkten erfolgt die Zuordnung einer Maßnahme des städtischen Ökokontos (eine Teilfläche der Fl.-Nr. 857/0, Gemarkung Oberreitnau). Für den restlichen Ausgleichsbedarf in Höhe von 9.063 Wertpunkte werden bereits generierte Ökopunkte käuflich erworben. 

Neben der Änderung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurden auch die Baumstandorte angepasst und um weitere Pflanzungen erweitert (vor allem im KiTa-Bereich). Die zu pflanzenden Bäume mit verbindlichem Standort wurden hinsichtlich ihrer Wuchsklasse separiert. Der Erhalt von Einzelbäumen (bspw. entlang der "Kemptener Straße") wurde entsprechend festgesetzt. Um im Zuge des Klimawandels eine ausreichende Durchgrünung zu gewährleisten, wurde die Möglichkeit zur Verwendung nicht-heimischer Arten von 5 % auf max. 10 % der Grundstücksfläche erhöht. 

Aufgrund der angepassten Planung wurden auch die Versickerungsbereiche an die veränderte Lage und Ausformung der Grünflächen angepasst und um weitere Versickerungsbereiche erweitert.

Die zuvor genannten grünordnerischen Änderungen haben an den jeweiligen Stellen auch zu redaktionellen Anpassungen und Ergänzungen im Umweltbericht geführt.

  1. Zusammenfassung der Planänderungen 
Es wurden folgende Änderungen oder Ergänzungen im Entwurf des Bebauungsplanes vorgenommen: 
  • Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
  • Anpassung der Daten
  • Aktualisierung der Festsetzung zur "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)"
  • Ergänzung der Festsetzung zur Verkürzung der Abstandsflächen
  • Anpassung und Ergänzung der lärmschutztechnischen Bestimmungen
  • Anpassung der Festsetzung zum Schutz vor Verkehrslärmimmissionen
  • Einbeziehung der verkehrlichen Erschließung in den Geltungsbereich
  • Anpassung der Zufahrtssituation sowie der Stellplätze
  • Anpassung der Radwegführung
  • Anpassung der Baumstandorte sowie Hinzufügen weiterer Bäume vor allem im KiTa-Bereich
  • Aufteilung der zu pflanzenden Bäume mit verbindlichem Standort hinsichtlich der Wuchsklasse
  • Aufnahme von zu erhaltenden Einzelbäumen
  • Erhöhung der möglichen nicht-heimischen Arten auf max. 10 % der Grundstücksfläche
  • Hinweisliche Ergänzung von vorhandenen Bäumen innerhalb des Geltungsbereiches
  • Hinweisliche Ergänzung von vorhandenen Bäumen, welche im Zuge des Vorhabens entfallen
  • Anpassung der Standorte der Versickerungsbereiche
  • Entfall der Umfahrung um das Aldi-Gebäude
  • Ergänzung einer Straßenbegrenzungslinie
  • Ergänzung einer Trafostation
  • Redaktionelle Änderungen der Begründung / Umweltbericht
  • Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Begründung für die erneute Offenlage erhalten jeweils das Fassungsdatum 27.08.2024. 

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag in Anlage 1 wird verwiesen.
Die vorgenommenen Planänderungen bzw. -ergänzungen berühren die Grundzüge der Planung. Somit ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Auslegungsfrist sowie die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen werden nicht verkürzt. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Jöckel bittet darum, darauf zu achten, dass es bei Versickerungsstrukuren zu Nachteilen kommen kann. Es gibt spezielle Schächte zur Feinfilterung. 

Herr Dr. Zahner merkt an, dass man sich hier abgestimmt hat. 

Stadtrat Hübler möchte wissen, wie der Radweg am Hammerweg weitergeht und ob hier der Bauausschuss oder Werkausschuss GTL der nächste Schritt ist.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass dies im Nahmobilitätskonzept enthalten ist und umgesetzt wird.

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer fände es gut, wenn die Ökopunkte innerhalb Lindaus ausgeglichen würden. Zudem möchte sie Aldi mitgeben, beim bisherigen Standort bessere Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.  
  2. Der Stadtrat billigt den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ einschließlich seiner Begründung, jeweils mit Stand vom 27.08.2024 sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 27.08.2024.
  3. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 135 "Neubau Aldi, Sennhofweg" mit Stand vom 27.08.2024 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden nicht verkürzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Brombeiß ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Anlage 1 Abwägungsvorschlag (.pdf)
Anlage 2 Vorhaben- und Erschließungsplanung (.pdf)
Anlage 3 Entwurf Bebauungsplan (.pdf)
Anlage 4 Begründung (.pdf)
Anlage 5 Umweltbericht (.pdf)
Anlage 6 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht (.pdf)
Anlage 7 Verkehrsgutachten mit Anlagen (.pdf)
Anlage 8 Schalltechnische Untersuchung (.pdf)
Anlage 9 Geotechnischer Bericht (.pdf)
Anlage 10 Auswirkungsanalyse (.pdf)

Datenstand vom 22.10.2024 06:51 Uhr