Datum: 30.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Inselhalle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 21:13 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 12. öffentliche Sitzung des Stadtrates. Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Gegen vorliegende Tagesordnung werden keine Einwendungen erhoben, sie wird der Sitzung so zugrunde gelegt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verweist auf den von Herrn Manz ausgeteilten Flyer „Weihnachten im Schuhkarton“ der Initiative „Lindau hilft“.
Zudem informiert sie die an dieser Stelle, dass bereits seit Sonntag ihre Bürgermeisterkollegin Laura Marisken aus Heringstadt Usedom, zusammen mit ihrem Kurdirektor, Thomas Heilmann, zu Besuch in Lindau sind.
Bürgermeisterin Marisken bedankt sich für die interessante Zeit hier in Lindau und freut sich, wie herzlich sie hier empfangen wurden. Sie freut sich über einen Gegenbesuch der Oberbürgermeisterin mit einer Delegation.
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3. Verabschiedung des Werkleiters der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau, Herrn Kai Kattau (mündlicher Vortrag)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bedankt sich bei Herrn Kattau für die gute Zusammenarbeit der letzten zehn Jahre. Sie wünscht ihm für seinen weiteren beruflichen Werdegang in Bern alles Gute.
Dem Dank schließen sich Bürgermeister Hotz, stellvertretend für den gesamten Stadtrat sowie die Leiterin des Hauptamtes, Frau Bohnert, an.
Herr Kattau blickt auf die letzten zehn Jahre als Werkleiter der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau zurück und bedankt sich für die guten Wünsche.
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4. Natur in Lindau gGmbh
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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4 |
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4.1. Rückübertragung Gelände Gartenschau – Natur in Lindau 2021 gGmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt
Das seitens der Stadt Lindau per Grundstücküberlassungsvertrag vom 30.03.2021 eingeräumte Besitz- und Nutzungsrecht der Natur in Lindau gGmbH endet mit Abschluss der Veranstaltung, Fertigstellung der Rückbauten und Rücknahme des Geländes durch die Stadt Lindau.
Die Natur in Lindau 2021 gGmbH bzw. die durch sie beauftragte Steuerkanzlei Sinz&Roth, Wasserburg übernimmt es, sich mit dem zuständigen Finanzamt Kempten über die umsatzsteuerliche Bewertung der Rückgabe der Bebauungen, Anlagen und Bepflanzungen zwecks Festsetzung einer umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage zu verständigen.
Anfallende Umsatzsteuern, die durch diese Rückgabe ausgelöst werden, hat die Natur in Lindau gGmbH zu tragen.
Fachliche Bewertung
Dem Stadtrat wird empfohlen, einer Rückübertragung des Geländes an die Stadt Lindau (B) zuzustimmen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Rückübertragung der gemäß Grundstücküberlassungsvertrag vom 30.03.2021 an die Natur in Lindau gGmbH verpachteten Flächen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
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4.2. Sachstand Finanzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beratend
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4.2 |
Sachverhalt
1. Sachverhalt
Vom 20.05.2021 bis zum 10.10.2021 hat die Gartenschau 2021 in Lindau auf der Hinteren Insel stattgefunden.
Damit endete eine langjährige Planungs- und Bauphase, aus einem Auffüllungsgelände mit Parkplatz wurde ein Park, der der Öffentlichkeit mit neuen Wasserzugängen, Promenaden und Spiel- und Freizeitmöglichkeiten uneingeschränkt zur Verfügung steht.
Für das Gelingen der Gartenschau gilt der Stadt Lindau mit dem Stadtrat, der Verwaltung, den Vereinen mit ihren Ehrenamtlichen und den vielen beteiligten Bürgern ein besonderer Dank!
1.1 Investition
Mit Beginn der Gartenschau konnten alle Daueranlagen von der Eilguthalle bis zum Sina-Kinkelin-Platz fristgerecht hergestellt werden. Mittlerweile liegen alle Schlussrechnungen vor. Die im Stadtrat am 24.03.2021 kommunizierte Kostenprognose von 6,9 Mio. € brutto wird um rd. 200.000,00 € brutto überschritten, so dass die Gesamtkosten bei rd. 7,10 Mio. € brutto liegen. Die Überschreitung liegt daran, dass Leistungen aus der Durchführung (wie z.B. Eingangsbereich Süd bei der Eilguthalle, Einbauten am Schützinger Weg, Pflanzungen im Bürgerpark, Grundausbau Skateanlage usw.) nicht abgebaut wurden, sondern als Daueranlage erhalten geblieben sind. Den Aufwendungen stehen Zuwendungen in Höhe von 3,22 Mio. € gegenüber. Diese sind gemäß Förderbescheid an eine Nutzung des Geländes, in der festgelegten Art und Weise als Freianlagen, für 25 Jahre gebunden.
1.2 Durchführung
Nach zweijähriger Vorbereitung des halbjährigen Gartenschauprogramms mit unterschiedlichen Veranstaltungen - vom Fachvortrag bis zum Kinderzelt, von musikalischen Darbietungen bis zu sportlichen Aktivitäten zu Wasser und zu Land - haben sich alle Beteiligten auf den „Startschuss“ gefreut und mit viel Enthusiasmus den Besuchern einen besonderen Ort des Wohlbefindens und Genießens geboten. Herausragende Partner, die nicht nur ideelle Beiträge geleistet, sondern mit ihren Mitgliedern Gärten und Bauwerke errichtet haben, waren hierbei der Landkreis, die Ministerien, die gärtnerischen Berufsverbände und die vielen Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden, wie der Bund Naturschutz, die Obst- und Weinbauern, der Deutsche Alpenverein Sektion Lindau, „Move“ und viele andere.
Nach der langen Zeit der Pandemie und des Gefühls „des Eingesperrt Seins“ war es besonders wichtig, die Gartenschau trotz Konkurrenz in Überlingen und Ingolstadt im Jahr 2021 durchzuführen, um den Menschen, vor allem den Kindern und Jugendlichen wieder Hoffnung zu geben, um sich zu treffen, zu feiern, einfach um wieder Zeit gemeinsam an einem schönen Ort verbringen zu können.
„Corona“ mit seinen Auswirkungen auf das Miteinander und das extrem nasse Sommerwetter im Jahr 2021 hatte trotz aller Anstrengungen Auswirkungen auf die Besucherzahlen. Statt der kalkulierten 300.000 Besuche wurden letztendlich 280.000 Besuche gezählt.
Während die Ausgaben durch sparsamen Umgang und Umschichtungen (Corona) fast eingehalten werden konnten, Ausgabenerhöhung 100.000,00 € netto, hat sich die Unterdeckung bei den Einnahmen gegenüber der Kalkulation vom 24.03.2021 um ca. 462.000,00 € netto erhöht.
Aus den Mehrausgaben und Mindereinnahmen bei der Durchführung ergibt sich eine Unterdeckung von 562.000,00 € netto.
Damit erhöht sich der Eigenanteil der Stadt von 1,99 Mio. auf 2,55 Mio. €.
Der Durchführungshaushalt der Natur in Lindau gGmbH wurde in Form von Betriebsentgelten im Haushaltsplan der Stadt abgebildet, d. h. die nicht durch Eintrittsgelder, Spenden und Zuschüsse gedeckten Aufwendungen wurden über den städtischen Haushalt finanziert. Der zum Ausgleich der Unterdeckung benötigte Betrag in Höhe von 562.000 € wurde mit Schreiben vom 21.11.2022 von der Stadt Lindau (B) angefordert.
1.3 Rückübertragung der baulichen Anlagen
Die Natur in Lindau gGmbH wird die baulichen Anlagen (Karlsbastion, Uferstufen, Inselweg, Bürgerpark, Luitpoltpark, Schützinger Weg) im Jahr 2023 an die Stadt rückübertragen. Der Rückübertragungswert ist noch mit dem Finanzamt Kempten abzustimmen.
Das von der Stadt zur Deckung des Finanzbedarfs im Investitionshaushalt gewährte Darlehen beläuft sich aktuell auf 6,23 Mio. Euro. Im Januar 2022 wurden bereits 400.000 Euro getilgt. Das Darlehen wird im Jahr 2023 mit Forderungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Rückübertragung der baulichen Anlagen verrechnet. Je nach Höhe des Rückübertragungswerts wird ein Teil des Darlehens zu erlassen sein, soweit keine weitere Liquidität vorhanden ist.
Die Rückübertragung der baulichen Anlagen war ursprünglich bereits für das Jahr 2022 vorgesehen. Für diese Zwecke wurden im Haushalt 2022 der Stadt Einnahmen über 6,63 Mio. Euro für den Rückfluss des Darlehens sowie Ausgaben über 5,8 Mio. Euro für den Ankauf der Daueranlagen vorgesehen. Diese Einnahmen und Ausgaben werden mit Ausnahme der bereits getilgten 400.000 Euro im Jahr 2022 nicht mehr fließen.
Fachliche Bewertung
Die letzten Überblicke zur finanziellen Entwicklung wurden in den Stadtratssitzungen von 28.10.2020 und 24.3.2021 präsentiert. Die darin getroffenen Aussagen zu einem möglichen finanziellen Mehraufwand im Durchführungshaushalt in Höhe von 450.000 € belaufen sich nun auf eine Endsumme von 562.000 € netto. In der Endsumme sind noch offene Verwaltungskostenerstattungen (Gehälter städtischer Angestellter für die Jahre 2020-2022) in Höhe von 450.000 € netto enthalten.
Durch die projektorientierte Zusammenarbeit der letzten Jahre haben städtische Verwaltung, LTK, GTL, Ministerien, RvS, Landratsamt und Vereine und Verbände gemeinsam mit der NiL einen Mehrwert für die Stadt Lindau generiert. Vor allem von den neugeschaffenen Daueranlagen und von den Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes werden die Bürger und Gäste noch lange Jahre profitieren.
Es macht Freude, zu sehen wie die neuen Parkanlagen auf der Hinteren Insel von den Menschen, ins besonders von den Kindern und Jugendlichen angenommen werden.
Diskussionsverlauf
Der Berichterstatter, Herr Gfall, bedankt sich für das Vertrauen der Zusammenarbeit und dankt allen, die zum Gelingen der Gartenschau beigetragen haben.
Stadtrat Müller hätte sich eine detaillierte Aufstellung der Zahlen gewünscht.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass die Zahlen bereits geliefert wurden und der Stadtrat diese kennt.
Stadträtin Rundel merkt an dieser Stelle an, dass der Sina-Kinkelin-Platz mit Bolzplatz und Milchpilzareal sowie der Schützinger Weg mit dem Ring aus Inselgärten nur wegen der hohen Fördersätze, also in Verbindung mit der Gartenschau so zustande gekommen sind. Ohne die Gartenschau hätte der Stadt die Schwungkraft für die Umsetzung gefehlt. Für sie haben die Lindauer nun einen Mehrwert.
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel wünscht sich, dass die 7,1 Mio. Euro aufgeschlüsselt dargestellt werden
Herr Gfall wird dies nachliefern.
Im Zuge der Transparenz möchte Stadtrat Freiberg, dass die Zahlen nach Durchführung und Invest aufgegliedert werden. Er hätte sich zudem gewünscht, dass die Stadt frühzeitiger Einfluss genommen hätte, so dass es nicht zur Unterdeckung in Höhe von 562.000 Euro gekommen wäre.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons verweist auf den kurzen Vorlauf. Durch die sich ändernden Coronaauflagen war vieles unsicher. Auch das wechselhafte Wetter trug dazu bei. Dennoch wurde versucht gegenzusteuern.
Bürgermeister Hotz dankt Herrn Gfall, Frau Knoll und dem gesamten Team für die Durchführung der Gartenschau in schwierigen Zeiten. Er zeigt sich erfreut über die engagierte Teamleistung.
Dem Dank schließt sich Stadtrat Hummler an und betont, dass die Gartenschau der Weg zum Ziel war. Dadurch gibt es einen extremen Mehrwert und einen Erholungsraum für die Lindauer. Für ihn ist es ein gelungenes Werk.
Stadtrat Kaiser dankt an dieser Stelle auch dem Freundeskreis Gartenschau Lindau 2021, der unter dem ersten Vorsitzenden Uli Kaiser mit einem enormen Netzwerk über die Parteigrenzen hinaus viel zu Gelingen der Gartenschau beigetragen hat.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
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4.3. Außerplanmäßige Ausgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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4.3 |
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt eine Finanzmittelanforderung der Natur in Lindau gGmbH über 562.000 € (Schreiben vom 17.11.2022) vor. Die Mittel werden im laufenden Jahr zum Ausgleich der Unterdeckung im Durchführungshaushalt der Gesellschaft benötigt (Top „Sachstand Finanzen“).
Fachliche Bewertung
Für die Ausgabe gibt es im Haushalt 2022 keinen Ansatz. Gemäß Art. 66 Abs. 1 KommHV sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Mittel sind der Natur in Lindau gGmbH aufgrund vertraglicher Verpflichtung bereitzustellen. Die Stadt Lindau (B) trägt nach § 8 des Vertrags zur Vorbereitung und Durchführung der Natur in Lindau 2021 die kompletten Kosten der Gartenschau. Sie hat der Betriebsgesellschaft die nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben zu erstatten. Die Ausgabe ist zeitlich unaufschiebbar, da die Mittel im laufenden Jahr zum Ausgleich der Unterdeckung im Durchführungshaushalt der Gesellschaft benötigt werden.
Die Deckung ist über eine außerplanmäßige Einnahme bei Haushaltsstelle 06000.16571 (Verwaltungskostenbeitrag „Natur in Lindau 2021“) in Höhe von 84.500 €, eine außerplanmäßige Einnahme bei Haushaltsstelle 91000.20500 (Zinsen von kommunalen Sonderrechnungen) in Höhe von 18.000 € sowie im Übrigen über höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer sichergestellt.
Die außerplanmäßige Ausgabe ist damit gemäß Art. 66 Abs. 1 KommHV zulässig.
Gemäß den Vollzugsvorschriften zum Haushaltsplan (Ziffer 3.6) entscheidet ab einem Betrag von über 400.000 € der Stadtrat über die Vornahme von überplanmäßigen Ausgaben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 562.000 Euro wie im Sachverhalt geschildert. Die Haushaltsstelle 58100.71500 (Zuschuss an Natur in Lindau 2021) wird um 562.000 € durch Mehreinnahmen
- in Höhe von 84.500 € aus der Haushaltsstelle 06000.16571 (Verwaltungskostenbeitrag „Natur in Lindau 2021“),
in Höhe von 18.000 € aus der Haushaltsstelle 91000.20500 (Zinsen von kommunalen Sonderrechnungen)
sowie im Übrigen aus der Haushaltsstelle 90000.00300 (Gewerbesteuer)
verstärkt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
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4.4. Jahresabschluss 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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4.4 |
Sachverhalt
Der Aufsichtsrat der Natur in Lindau 2021 gGmbH befasste sich in seiner Sitzung am 15.11.2022 mit dem Jahresabschluss 2021 sowie dem Bericht des Wirtschaftsprüfers. Das Geschäftsjahr 2021 schließt, mit einem bilanziellen Jahresfehlbetrag von Höhe von € 1.616.875,43 ab.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit der Kapitalrücklage in Höhe von € 188.791,14 zu verrechnen. Der verbleibende Bilanzverlust in Höhe von 1.428.084,29 € wird auf das nächste Jahr vorgetragen.
Einstimmig wurde die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen und die erforderlichen Entlastungen zu erteilen.
Fachliche Bewertung
Dem Stadtrat wird empfohlen, die Vertreter der Stadt Lindau (B) zu beauftragen in einer Gesellschafterversammlung der Natur in Lindau 2021 gGmbH den Jahresabschluss festzustellen und dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeisterin Dorfmüller übernimmt an dieser Stelle die Sitzungsleitung.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Vertreter der Stadt Lindau (B), in einer Gesellschafterversammlung der Natur in Lindau 2021 gGmbH
- Den Jahresabschluss 2021, wie vorgelegt, festzustellen
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons, Stadtrat Hummler und Stadträtin Rundel nehmen an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.
Dokumente
Download Jahresabschluss Natur in Lindau 2021.pdf
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4.5. Rangrücktrittserklärung Darlehen Stadt Lindau (B)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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4.5 |
Sachverhalt
Im Jahresabschluss 2021 zeichnet sich eine bilanzielle Überschuldung ab. Nachdem die Stadt Lindau sich im Durchführungsvertrag für die Gartenschau verpflichtet hat, sämtliche Verluste auszugleichen, ist eine Zahlungsunfähigkeit nicht zu erwarten. Um den formalen Vorschriften der Insolvenzordnung Rechnung zu tragen, bedarf es einer formalen Rangrücktrittserklärung der Stadt Lindau für einen Teil des Darlehens der Stadt Lindau bis zu einer Höhe von 2,0 Mio. Euro.
Fachliche Bewertung
Die Rangrücktrittserklärung für das städtische Darlehen ist aus fachlicher Sicht sinnvoll und wichtig.
Diskussionsverlauf
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass dieser Beschluss vorbehaltlich weiterer Prüfungen gefasst wird.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich weiterer Prüfungen, der Rangrücktrittserklärung für das städtische Darlehen bis zu einer Höhe von 2,0 Mio. Euro zu
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
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4.6. Liquidation der Gesellschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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4.6 |
Sachverhalt
Die Natur in Lindau 2021 gGmbH ist entsprechend Gesellschaftsvertrag für die Dauer der Planung und des Baus bis einschließlich des Rückbaus der Grün- und Parkanlagen und Gebäude sowie der Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abwicklung der Gartenschau 2021 gegründet worden. Diese Aufgaben sind mit Ablauf des Jahres 2022 erfüllt.
Deshalb schlagen wir vor, die Liquidation entsprechend §68 Abs.1 Satz1 GmbHG einzuleiten:
> Die Gesellschaft wird zum 01.01.2023 aufgelöst.
> Das Amt der Geschäftsführung ist erloschen.
> Zum Liquidator wird Herr Meinrad Gfall bestellt. Er vertritt die Gesellschaft gemäß Satzung.
> Das Liquidationsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Einleitung der Liquidation erfolgt in der Gesellschafterversammlung, die aus den Gesellschaftern Bayerische Landesgartenschau gGmbH und der Stadt Lindau vertreten durch Frau Bürgermeisterin Dorfmüller bestehen.
Fachliche Bewertung
Nachdem die Gartenschau Lindau 2021 durchgeführt wurde, entfällt der Gesellschaftszweck der Natur in Lindau 2021 gGmbH und die Gesellschaft ist somit zu liquidieren
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Liquidation der Natur in Lindau gGmbH zum 01.01.2023 (wie beschrieben) und ernennt Herrn Meinrad Gfall zum Liquidator. Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung Frau Bürgermeisterin Katrin Dorfmüller wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
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5. Vorstellung Insel-Entwicklungskonzept (IEK)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Die Stadt Lindau hat in den vergangenen Jahren mit dem ISEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) im Jahr 2016 und der anschließenden VU (Vorbereitenden Untersuchung) im Jahr 2018 für die Insel intensiv an der städtebaulichen Weiterentwicklung der Innenstadt, gearbeitet. Ein übergeordnetes und strategisches Konzept zur Stärkung der Insel, das neben den städtebaulichen auch die funktionalen und Innenstadt belebenden Aspekte und Themenfelder beinhaltet und vereint, ist bisher noch nicht vorhanden. Daher soll für die Fortführung der laufenden und geplanten Maßnahmen ein Entwicklungskonzept für die Innenstadt, die Insel, erstellt werden, das die strategischen und operativen Leitplanken unter Berücksichtigung aller vorhandenen Konzepte, Entwicklungen und Papiere und Projekte auf Grundlage der Aussagen des ISEK mit integrierter VU festlegt.
Zur Stärkung der bayerischen Innenstädte wurde am 21.09.2021 durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr der Sonderfonds „Innenstädte beleben“ gestartet. Die Stadt Lindau hat sich beworben und im Juli 2021 die Zusage über eine Rahmenbewilligung erhalten. Für die Förderung eines Innenstadtentwicklungskonzeptes im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Insel“ wurde im Dezember 2021 ein Antrag auf Gewährung der Zuwendungen gestellt. Am 26. Januar 2022 bestätigte der Stadtrat in seiner Sitzung den Antrag und stellte per Beschluss die finanziellen Mittel bereit.
Da die Innenstadt in Lindau räumlich auf die Insel beschränkt ist, heißt das entstandene Konzept „Insel-Entwicklungskonzept“.
Prozess und Ergebnisse:
Das Insel-Entwicklungskonzept dient als Leitfaden zur Steuerung der Entwicklung der Lindauer Insel für den Zeitraum der nächsten zehn Jahre. Das Inselentwicklungskonzept (IEK) deckt Handlungsbedarfe auf, gibt Denkanstöße und liefert Lösungsansätze für die Bewältigung dieser Handlungsbedarfe.
Zentraler Bestandteil der Konzepterarbeitung war die Beteiligung der BürgerInnen sowie der BesucherInnen Lindaus. Am Samstag, den 02. Juli fand der Insel-Dialog am Bismarckplatz statt. An einem Beteiligungsstand und im Rahmen von drei Stadtspaziergängen konnten sich die Interessierten in den laufenden Prozess des Inselentwicklungskonzepts (IEK) einbringen. Von 10:00 bis 14:30 Uhr besuchten zahlreiche InselbewohnerInnen und LindauerInnen den Beteiligungsstand. Darüber hinaus konnten bedeutsame Erkenntnisse aus der Online-Beteiligung gewonnen werden. Auf der Plattform adhocracy+ hatten die BürgerInnen Lindaus von Ende Juni bis Anfang August die Möglichkeit, Ideen, Wünsche und Probleme auf einer „Brainstorming-Karte“ zu verorten. Insgesamt gab es 77 Rückmeldungen zu den verschiedensten Themen. Hauptschwerpunkte der Rückmeldungen liegen bei den Handlungsfeldern Mobilität und Freiräume/öffentlicher Raum. Die digitalen Kommentare enthielten unter anderem auch konkrete Projektvorschläge, welche in das Konzept eingeflossen sind. Darüber hinaus wurde eine Beteiligung der Jugendlichen durchgeführt, deren Bedürfnisse und Anregungen ebenfalls in die Maßnahmenentwicklung einflossen.
Gemeinsam mit der IHK Lindau erfolgte eine gesonderte Befragung und Beteiligung der EinzelhändlerInnen sowie der Gastronomen und der Betreibenden von Beherbergungsgewerben.
Infolge der umfassenden Analyse und Beteiligung erfolgte die Definition zentraler Leitlinien für die Handlungsfelder Handel & Gewerbe, Kultur & Tourismus, Wohnraumentwicklung, öffentlicher Raum, Mobilität sowie Klimaschutz und Mobilität. Die Leitlinien dienen für die kommenden Jahre als jeweilige Zielstellung.
Hauptbestandteil des Konzeptes ist ein Maßnahmenkatalog, welcher auf Grundlage der durch die Analyse und die Beteiligung gewonnenen Erkenntnisse entwickelt wurde. Dieser enthält ca. 40 Maßnahmen, welche den unterschiedlichen Handlungsfeldern zugeordnet werden können. Die Maßnahmen reichen von abstrakten Maßnahmenbündeln bis hin zu konkreten Projekten und dienen einer reibungslosen Förderung und Umsetzung von Vorhaben auf der Insel.
Begleitet wurde der Prozess durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus VertreterInnen des Stadtplanungsamtes, der Stabsstelle Mobilität, der Lindau Tourismus und Kongress GmbH, der Projektstelle Bürgerbeteiligung, der IHK und dem Büro UmbauStadt, welche regelmäßig tagte.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Rundel spricht die konträren Punkte nach mehr Aktivitäten auf der Insel und dem Ruhebedürfnis der Anwohner an. Sie möchte wissen, in welchem Umfang auch die Inselbewohner beteiligt wurden. Gerade an der Bürgerversammlung wurde an sie herangetragen, dass es zu viel auf der Insel ist.
Herr Emge berichtet, dass man aufpassen muss, dass es nicht nur Megatourismus gibt, der einen überrennt, sondern auch Rückzugsorte für die Bewohner hat.
Stadtrat Reich sieht Konfliktpotential darin, ob die „richtigen Personen“ am Stand waren. Es sei möglich, dass man hier viel Zeit und Geld in die Planung stecke, man aber hier Gegenwind von Personen bekommt, die nicht am Stand waren. Dennoch sieht er es positiv, man muss jedoch einen Weg finden, wie man langfristig etwas plant, das auch funktioniert.
Herr Emge betont, dass man die dem Willen aller entsprechen kann. Für ihn ist die Aufwertung der Bereiche kein Fehler.
Stadtrat Jöckel spricht sich dafür aus, die Inselbewohner in das Projekt einzubinden. Seiner Meinung nach müsse die Insel so gestaltet werden, dass sie nicht überlaufen wird.
Für Stadtrat Obermayr sind viele Maßnahmen dabei, die in Zeiten eines knappen Haushalts umzusetzen sind. Für ihn wichtig ist ein allwettertauglicher konsumzwangfreier Begegnungsraum.
Obernbürgermeisterin Dr. Alfons ergänzt, dass in einem Austausch mit der IHK diese das IEK als sehr gelungen ansehen und sich gut eingebunden fühlen.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Dokumente
Download STR_2022_11_30_TOP_ö5_IEK.pdf
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6. Beschluss Klimaschutzkonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Beschluss zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes wurde im Juli 2020 vom Bau- und Umweltausschuss gefasst. Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt die entsprechenden Schritte (Ausschreibung, Beantragung einer Förderung, Bewilligungsbescheides, Vergabe etc.) einzuleiten.
Mit der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes wurde das Energie- und Umweltzentrum Allgäu gemeinsam mit dem Klimabeirat der Stadt Lindau (B) beauftragt. In der Sitzung des Klimabeirates am 21.11.2022 wurde das Klimaschutzkonzept „Lindau 2035“ vorgestellt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung mit den darin enthaltenen Fokusmaßnahmen und dem Maßnahmenkatalog als Rahmenkonzept empfohlen.
Im Klimaschutzkonzept wurden auch die Maßnahmen aufgeführt die von der Bevölkerung als Vorschlag eingereicht wurden und die nach Prüfung vom Klimabeirat als umsetzbar bewertet wurden.
Das Klimaschutzkonzept stellt den vorläufigen Schlusspunkt den vom Klimabeirat begleiteten konzeptionellen Teil dar, um Lindau klimaneutral zu entwickeln. Künftig stehen Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept zur Umsetzung im Vordergrund.
Ein Klimaschutzkonzept ist ein Rahmenkonzept und dient in der Regel zur Planung und Optimierung des lokalen Klimaschutzes. Es ist Grundvoraussetzung um in den Genuss von Fördergelder für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu kommen, da es in seiner Funktion als politischer und gesellschaftlicher Richtungsgeber für den lokalen Klimaschutz einen Klimaschutz-Fahrplan für die nächsten zehn Jahre zur Verfügung stellt. Auch für die Umsetzung energiepolitischer Vorgaben von EU, Bund und Land ist das Klimaschutzkonzept ein grundlegender Schritt.
Das Klimaschutzkonzept zeigt die Strategie auf, wie eine Kommune mit der ihr zur Verfügungen stehenden personellen und finanziellen Ressourcen das gesetzte Ziel am effektivsten erreichen kann. Hierzu sind drei Kernfragen zu beantworten:
- Was soll durch das Klimaschutzkonzept erreicht werden?
Entsprechend den gesetzten Zielen sind die größten Hebel zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu identifizieren.
- Welcher Weg ist der richtige?
Aufgabe ist die Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie mit den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mitteln.
- Wieviel Finanzierungsaufwand ist notwendig?
Hierfür ist eine Kalkulation der Umsetzungskosten zu erstellen.
Das Lindauer Klimaschutzkonzept umfasst folgende Inhalte:
- Es zeigt den Status Quo auf – Wo steht Lindau (B)? In Form einer Treibhausgasbilanzierung unter Einbeziehung der Verbrauchssektoren.
- 7 Handlungsfelder wurden festgelegt.
- Politisches Ziel in Form eines Grundsatzbeschlusses „die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035“ zu erreichen.
- Maßnahmenkatalog mit Prioritätenliste
- Einbeziehung der Bevölkerung
- Fokusmaßnahmen als zentrales strategisches Element zu Zielerreichung. Hierbei handelt es sich um kurzfristige Maßnahmen, welche in den nächsten ein bis fünf Jahren umzusetzen sind. Es handelt sind um konkrete Projekte mit Benennung der Zuständigkeit und die zu erwartenden Kosten - für die Umsetzung der nächsten Jahre. In den Fokusmaßnahmen ist einer der wichtigsten Meilensteine enthalten, die energetische Stadtsanierung.
Aus der Energie- und Treibhausgas-Bilanz geht hervor, dass die größten Potentiale in der Wärmeversorgung und im Gebäudebestand liegen. Somit ist der größte Hebel die Energieversorgung und ein ganz zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität. Ein weiterer großer Hebel steckt in den Gebäuden.
Die zentrale Umsetzungsstrategie spiegelt sich in den Fokusmaßnahmen wieder. Dabei nimmt die energetische Stadtsanierung eine Schlüsselrolle ein. Ziel ist, ein Konzept für eine nachhaltige Energieversorgung zu entwickeln, um so die CO2- Emissionen zu reduzieren und die Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger deutlich zu senken. In einer energetischen Stadtsanierung werden unter Betrachtung baukultureller und denkmalfachlicher, sozialer wie auch wirtschaftlicher Aspekte, Energieeinsparpotenziale, Synergien und Potenziale für die Erzeugung erneuerbarer Energien für das gesamte Stadtgebiet aufgezeigt.
Unter den aufgeführten Fokusmaßnahmen finden sich sowohl die Maßnahmenvorschläge der Bürger, die auf Umsetzbarkeit vom Klimabeirat geprüft und in Form von konkreten Projekten weiterentwickelt wurden, sowie auch jene Maßnahmen, die vom Klimabeirat empfohlen und vom Stadtrat bereits beschlossen wurden.
Fachliche Bewertung
Das Klimaschutzkonzept ist das Rahmenkonzept, welches die Richtschur und den Handlungsrahmen der nächsten 10 Jahre für die klimapolitische Entwicklung der Stadt Lindau (B) vorgibt. In ihm sind politische Leitziele formuliert. Durch entsprechende Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern sollen die formulierten politischen Ziele eingehalten werden. Das Klimaschutzkonzept ist Grundvoraussetzung für die Förderung klimafachlicher Maßnahmen.
Mit dem Klimaschutzkonzept wird ganz konkret aufgezeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in der Kommune bestehen. Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt.
Bei dem Klimaschutzkonzept handelt es sich um einen dynamischen Prozess, bei dem die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ständig überprüft und dokumentiert wird, so dass Problemstellungen rechtzeitig erkannt und geeignete Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen an den Projekten vorgenommen werden können. Es sichert die Aktualität und die Weiterentwicklung des gesamten Maßnahmenkatalogs.
Einmal im Jahr wird über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes im Stadtrat berichtet.
Das Klimaschutzkonzept an sich hat keine direkten finanziellen Auswirkungen, vielmehr haben die einzelnen Maßnahmen finanzielle Auswirkungen unterschiedlichen Umfanges für verschiedene Projektverantwortliche.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Müller ist der Meinung, dass die Fläche an der Therme, die vom Betreiber gerodet wurde, absolut renaturiert gehört.
Stadtrat Obermayr merkt an, dass man eine Einleitung voran stellen sollte.
Stadtrat Reich wünscht sich, dass bei sämtlichen Maßnahmen die Auswirkungen im Beschluss dargestellt werden und was genau umgesetzt werden muss, um die Ziele zu erreichen.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass man in den Fokusmaßnahmen dies detaillierter betrachtet.
Stadtrat Kaiser ist es wichtig, dass alle Handlungsfelder konsequent abgearbeitet werden. Er hat einen redaktionellen Hinweis. Ein Punkt fehlt bei der Aufzählung, was die Stadt bereits alles erreicht hat: die Mitgliedschaft in der AGFK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen).
Stadtrat Strauß möchte wissen, wie weit die PV-Thematik auf der Insel ist. Ferner merkt er an, dass beim Energieholz das Schwemmholz fehlt.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, führt aus, dass PV auf denkmalgeschützten Gebäuden kommen wird. Hier wird eine Richtlinie zur Umsetzung geben. Zudem weist er darauf hin, dass auf dem Festland bereits jetzt PV möglich ist.
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Denkmalschutz und Umwelt, Frau Möller, antwortet, dass die Menge an Schwemmholz so unstet und nicht planbar ist, so dass man nicht kontinuierlich wirtschaften kann.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt das Klimaschutzkonzept Lindau 2035 mit den darin enthaltenen Fokusmaßnahmen und den Maßnahmenkatalog als Rahmenkonzept.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2022_11_Klimaschutzkonzept Lindau 2035.pdf
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7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 130 "Kemptener Straße 56" Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung nach §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
- Ausgangslage und Vorhabenbeschreibung
Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Steuerung eines Bauvorhabens am Kreuzungsbereich der Kemptener Straße und Reutiner Straße in Lindau. Nachdem das Vorhaben 2016 dem Gestaltungsbeirat der Stadt Lindau zusammen mit einem ebenfalls an der Kreuzung liegenden Vorhaben vorgestellt wurde, stellte dieser fest, dass eine städtebauliche Entwicklung und Neuordnung der gesamten „Köchlin-Kreuzung“ notwendig ist, um eine zufriedenstellende Lösung für beide Vorhaben zu finden. Aus diesem Grund wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, der in seiner Endfassung am 21.11.2019 fertiggestellt wurde. Mit dem Rahmenplan soll ein lebendiges Stadtquartierszentrum mit Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Aufwertung des Verkehrsknotenpunktes im Ortsteil „Köchlin“ entstehen. Mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ soll nun der Rahmenplan auf dem Grundstück der Flurnummer 35 (Gemarkung Reutin) planungsrechtlich umgesetzt werden. Vorhabenträger ist die IVG Immobilien- und Verwaltungs-GmbH. Vorgesehen ist die Errichtung eines Gebäudes mit Nutzungsmischung aus Dienstleistung, Gewerbe und Wohnen.
- Angaben zum Bestand
Der Planbereich ist im jetzigen Zustand mit einem Wohngebäude und einem Stadel bebaut sowie nahezu komplett versiegelt. Gehölze befinden sich keine innerhalb des Geltungsbereiches. Die Bestandsgebäude wurden aus artenschutzrechtlicher Sicht gutachterlich geprüft und es lagen keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen vor.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch den Motzacher Tobelbach und sich daran anschließende Wohnbebauung. Im Osten durch die Fl. Nr. 27/2 (Graben) sowie das derzeit unbebaute Grundstück Fl.-Nr. 27, hier erfolgt in Kürze die Neubebauung mit Wohnhäusern. Im Süden durch das derzeit unbebaute Grundstück Fl.-Nr. 34 mit Bestandsgehölzen, eine Bebauung ist hier ebenfalls zukünftig vorgesehen. Im Westen durch die Kemptener Straße.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 1.336 m² und beinhaltet die Flurnummern 35 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 26/4. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Stadt Lindau, Gemarkung Reutin, sowie mit Ausnahme der Fl. Nr. 26/4 (Reutiner Straße) in Privatbesitz.
- Verfahrensstand und Art der Verfahrensbearbeitung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Des Weiteren wurde in der Sitzung am 27.10.2021 der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 27.10.2021, sowie der Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 27.10.2021 gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
In seiner Sitzung am 29.03.2022 hat der Stadtrat den Entwurf vom 29.03.2022 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ gebilligt. Zugleich wurde vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 29.03.2022 und den Fachgutachten fand in der Zeit von 19.04.2022 bis 20.05.2022 statt.
Von Seiten der Öffentlichkeit ging zum Entwurf mit Stand vom 29.03.2022 eine Stellungnahme ein. Diese wurde von der Stadt Lindau geprüft und wie in der Anlage 1 dargestellt, abgewogen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen zur förmlichen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 13.04.2022 an insgesamt 31 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zum Bebauungsplan vom 29.03.2022 vorgenommen werden. Es wurden folgende Änderungen und Ergänzungen in den überarbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Stand vom 29.03.2022 eingearbeitet:
- Anpassungen des Planzeichens „Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ in der Zeichenerklärung
- Festsetzung von Lüftungsanlagen für alle Ruheräume
- Festsetzung von Fenstern, die nur zur Reinigungszwecken geöffnet werden können
- Begrenzung der gewerblichen Nutzung der oberirdischen Stellplätze auf den Tageszeitraum durch Festsetzung
- Festsetzung der Erforderlichkeit eines Baugenehmigungsverfahrens für zukünftige gewerbliche Nutzung
- Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes bzgl. der Ausführung eines Treppenhauses, das bis ins zweite DG führt
- Aufnahme einer westlichen Anleiterstelle im beigefügten Brandschutzkonzept
Fachliche Bewertung
Aufgrund der notwendigen Planänderungen und -ergänzungen ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Auslegungsfrist sowie die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen werden angemessen verkürzt. Zudem können Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Festsetzungen abgegeben werden.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
Der Stadtrat billigt den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ einschließlich seiner Begründung, jeweils mit Stand vom 30.11.2022 sowie den überarbeiteten Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Stand vom 30.11.2022
Der Stadtrat beschließt mit dem überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ mit Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan jeweils in der Fassung vom 30.11.2022 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung wird gemäß §4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 30.11.2022 abgegeben werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2 vorhabenbezogener Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 3 Vorhaben- und Erschließungsplanung.pdf
Download Anlage 4 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 5 Lärmschutzgutachten.pdf
Download Anlage 6 Brandschutzkonzept.pdf
Download Anlage 7 Baugrundgutachten.pdf
Download Anlage 8 Artenschutzgutachten.pdf
Download Anlage 9 Anfrage Löschwasser.pdf
Download STR_2022_11_30_TOP_ö7_vbp130_Büro_Opla.pdf
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8. BP Nr. 86 "Altstadt", 12. Änderung "In der Grub 10 und 12": Abwägung zur förmlichen Beteiligung, Billigung geänderter Entwurf und erneute förmliche Beteiligungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
- Ausgangslage
Der Stadtrat der Stadt Lindau fasste am 09.02.2021 den Beschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Altstadt“. In derselben Sitzung wurde zur Sicherung dieser Planung eine Veränderungssperre beschlossen.
Diese wurde am 27.02.2021 ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Lindau bekanntgemacht. Sie tritt nach zwei Jahren außer Kraft bzw. sobald die Bebauungsplanänderung rechtsverbindlich wird.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 21.07.2021 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf vom 01.07.2021 des Bebauungsplanes Nr. 86 „Altstadt“, 12. Änderung „In der Grub 10 und 12“ gebilligt. Zugleich wurde vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 ist es, die bestehende Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 307 auch im Falle einer Veräußerung baurechtlich zu sichern. Auf diese Weise soll der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auf der Insel Lindau bedient werden. Alternative Standorte sind auf der Insel nicht verfügbar.
Die Nutzung durch eine Kindertagesstätte soll im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss zwingend beibehalten werden. Dafür soll baurechtlich in den grundsätzlich offenen Nutzungskatalog eingegriffen werden und eine Einrichtung zur Kinderbetreuung baurechtlich festgesetzt werden.
- Angaben zum Geltungsbereich
Die 12. Änderung des Bebauungsplans, bezeichnet als „In der Grub 10 und 12“, umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 307 der Gemarkung Lindau mit einer Größe von ca. 1.036 m². Auf diesem Grundstück betreibt die Grundstückseigentümerin das Kinderhaus St. Stephan.
- Art der Verfahrensbearbeitung
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 01.07.2021 und den Fachgutachten fand in der Zeit vom 09.08.2021 bis 17.09.2021 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 01.07.2021 eine Stellungnahmen ein. Diese wurde von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 27.07.2021 an insgesamt 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 01.07.2021 vorgenommen werden. Es wurde die Änderung des Hinweises „Denkmalschutz“ in den überarbeiteten Bebauungsplan mit Stand vom 14.11.2022 eingearbeitet.
- Anregung durch die Stadtverwaltung/ Rechtsberatung
Auf Empfehlung der rechtlichen Beratung der Stadtverwaltung im Rahmen des Abwägungsprozesses ist eine weitere Planänderung vorzunehmen. Um die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung eindeutiger zu fassen und die erforderliche städtebauliche Steuerung rechtssicher zu ermöglichen, muss die Festsetzung folgendermaßen überarbeitet werden:
- Art der baulichen Nutzung
1.1 WB Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 4a BauNVO)
Zulässig sind:
1. Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss
2. Läden im Erdgeschoss des Gebäudeteiles In der Grub 10
3. Büronutzungen im ersten Obergeschoss
4. Anlagen für kirchliche und sportliche Zwecke im ersten und zweiten Obergeschoss
5. Anlagen für soziale Zwecke im Erdgeschoss, ersten und zweiten Obergeschoss,
6. Räume für freie Berufe (nach § 13 BauNVO) im ersten und zweiten Obergeschoss
1.2 Im Dachgeschoss des Gebäudeteils In der Grub 12 sind nur Wohnungen zulässig (§ 4a (4) Nr. 1 BauNVO).
1.3 Ausnahmsweise sind Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung zulässig (§ 4a BauNVO).
1.4 Nicht zulässig sind Läden im Gebäudeteil In der Grub 12, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbetriebe (darunter auch Ferienwohnungen nach § 13a BauGB), Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für gesundheitliche und kulturelle Zwecke.
- Vergnügungsstätten nach § 4a (3) Nr. 2 BauNVO und Tankstellen nach § 4a (3) Nr. 3 BauNVO sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans (§ 1 (6) BauNVO).
Fachliche Bewertung
Aufgrund der notwendigen Änderungen werden die Grundzüge der Planung berührt. Somit ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Auslegungsfrist sowie die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wird verkürzt. Zudem können Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Festsetzungen (Art der baulichen Nutzung, WB) abgegeben werden.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
- Der Stadtrat billigt den überarbeiteten Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „In der Grub 10 und 12“ einschließlich seiner Begründung, jeweils mit Stand vom 14.11.2022.
- Der Stadtrat beschließt mit dem überarbeiteten Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „In der Grub 10 und 12“ einschließlich seiner Begründung, jeweils mit Stand vom 14.11.2022 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB angemessen verkürzt.
- Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 1
Dokumente
Download Anlage 1: Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 3: Begründung.pdf
Download Anlage 2: geänderter Bebauungsplanentwurf.pdf
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9. Bebauungsplan Nr. 33 "Lehmgrubenweg", 1. Änderung "Beherbergungsbetriebe":
- Abwägung der förmlichen Beteiligung
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
- Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet befindet sich südlich der Bundestraße B12 im östlichen Teilbereich des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße im Stadtteil Reutin und umfasst eine Größe von ca. 2,6 ha. Der Planbereich ist bereits durch eine gewerblich genutzte Bebauung geprägt, es sind jedoch noch einige Baulücken vorhanden, welche für weitere bauliche Entwicklungen zur Verfügung stehen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, in dem bestehenden Gewerbegebiet, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ausschlüssen von Nutzungen, Beherbergungsbetriebe auszuschließen.
Folgende städtebaulichen Ziele werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33, 1. Änderung verfolgt.
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Steuerung vorhandenen Nachverdichtungspotenziale
- Sicherung der bestehenden gewerblichen Struktur
- Stärkung des produzierendes Gewerbes und Büros
Die vorhandenen, ausgewiesenen Gewerbegebiete sollen aus aufgeführten Gründen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben, vorzugsweise produzierendem Gewerbe, zur Verfügung stehen. Eine Nutzungssteuerung zur Sicherung der städtebaulichen Ziele durch Änderung des Bebauungsplanes ist demnach notwendig.
- Bisheriges Planungsrecht
Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 33 „Lehmgrubenweg“ (rechtsverbindlich seit 28.03.2008). Er sieht im Geltungsbereich die Nutzung als Gewerbegebiet vor. Die Gliederung der gewerblichen Flächen bezweckt die Feingliederung der zulässigen, ausnahmsweise zulässigen und ausgeschlossenen Nutzungen. Des Weiteren liegen unterschiedliche Emissionskontingente für die Teilbereiche vor.
Ziel des Bebauungsplanes war die Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandel. Bei der Erstellung des Einzelhandelentwicklungskonzeptes für die Stadt Lindau im Jahr 2006 wurde überprüft, in welchen gewerblich genutzten Bereichen Lindaus keine Regelungen hierzu bestanden. Im Plangebiet wurde die Zulässigkeit von Vorhaben bis jetzt nach § 34 BauGB beurteilt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der Entwicklung zur Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten, Vergnügungsstätten sowie Schank- und Speisewirtschaften in leerstehenden Gewerbeanalgen Einhalt geboten, um vorrangig Gewerbeflächen für Handwerk, produzierendes Gewerbe und Dienstleistung zu sichern.
- Festsetzungen des Bebauungsplanes
Bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan wird der Rahmen zulässiger Anlagen des § 8 BauNVO für Gewerbebetriebe hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht voll ausgeschöpft. Um die Nutzungen noch besser steuern zu können, werden in allen Teilbereichen einzelne Nutzungen im Sinne von § 1 Abs. 5 BauNVO als nicht zulässig festgesetzt.
Im GEe1 werden bereits Lagerplätze, Schwank- und Speisewirtschaften, Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten gemäß der Sortimentsliste Lindau, Vergnügungsstätten sowie Vorhaben die bestimmte Emissionskontingente überschreiten ausgeschlossen. Im GEe2 sind Lagerplätze, Schank- und Speisewirtschaften, Einzelhandelsbetriebe, Vergnügungsstätten und Vorhaben, die bestimmte Emissionskontingente überschreiten ausgeschlossen und im GE3 sind zusätzlich auch Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausgeschlossen.
Durch die 1. Änderung werden nun zusätzlich zu diesen Einschränkungen Beherbergungsbetriebe in den Gewerbegebieten ausgeschlossen.
Durch die einschränkenden Festsetzungen sollen vor allem die vorhandenen Gewerbeflächen dem produzierenden und verarbeitenden Gewerbe vorbehalten werden. Eine Ausweiterung würde zu ordnungsrechtlichen Problemen und durch den nächtlichen Zu- und Abfahrtsverkehr zu Imissionsbelastungen auch in entfernter liegenden Wohnbereichen führen. Die vorhandenen Betriebe haben Bestandsschutz. Durch den Ausschluss der Betriebe des Beherbergungsgewerbes soll die Schwächung anderer touristisch geprägter Teilbereiche im Stadtgebiet vermieden werden.
Die bereits bestehende Differenzierung der Gewerbeflächen zu den zulässigen Lärmemissionen der einzelnen Gewerbebereiche bleibt durch die Änderung unberührt.
- Art der Verfahrensbearbeitung
Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB sind nicht gegeben, sodass für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Lehmgrubenweg“ das klassische Vollverfahren gewählt wird.
Parallel befinden sich drei weitere Bebauungspläne im Gewerbegebiet (BP Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“, 8. Änderung „Beherbergungsbetriebe“; BP Nr. 79 „Rickenbacher Wiesen“, 6. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ und BP Nr. 96 „Gewerbegebiet an der Autobahn“, 2. Änderung „Beherbergungsbetriebe“) in Aufstellung. Auch bei diesen Bebauungspanänderungsverfahren wird jeweils die Art der baulichen Nutzung mit den gleichen städtebaulichen Zielen geändert, sodass sich ein enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang ergibt.
- Ausgangslage
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Lehmgrubenweg“, 1. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ wurde am 24.06.2020 durch den Stadtrat beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 10.09.2021 gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 29.03.2022 wurde dann der Entwurf vom 10.03.2022 gebilligt, sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 10.03.2022 fand in der Zeit vom 19.04.2022 bis 20.05.2022 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 10.03.2022 keine Stellungnahmen ein.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 01.04.2022 an insgesamt 34 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Börden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen keine Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 10.03.2022 vorgenommen werden. Der Bebauungsplan erhält das Datum vom 30.11.2022.
Fachliche Bewertung
Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 „Lehmgrubenweg“, 1. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ wird empfohlen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 33 „Lehmgrubenweg“, 1. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ mit Stand vom 30.11.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons und Stadträtin Rundel sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2 Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 3 Begründung.pdf
Download Anlage 4 Umweltbericht.pdf
Download Anlage 5 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht.pdf
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10. Bebauungsplan Nr. 73 "Erweiterung des Gewerbegebietes", 8. Änderung „Beherbergungsbetriebe“:
- Abwägung der förmlichen Beteiligung
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
- Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet befindet sich im zentralen Teilbereich des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße im Stadtteil Reutin und ist ca. 17,10 ha groß. Der Planbereich ist bereits durch eine gewerblich genutzte Bebauung geprägt, es sind jedoch noch einige Baulücken vorhanden, welche für weitere bauliche Entwicklungen zur Verfügung stehen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, in dem bestehenden Gewerbegebiet, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ausschlüssen von Nutzungen, Beherbergungsbetriebe auszuschließen.
Folgende städtebaulichen Ziele werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 8. Änderung verfolgt:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Steuerung der vorhandenen Nachverdichtungspotenziale
- Sicherung der bestehenden gewerblichen Struktur
- Stärkung des produzierenden Gewerbes und Büros
Die vorhandenen, ausgewiesenen Gewerbegebiete sollen aus aufgeführten Gründen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben, vorzugsweise produzierendem Gewerbe, zur Verfügung stehen. Eine Nutzungssteuerung zur Sicherheit der städtebaulichen Ziele durch Änderung des Bebauungsplanes ist demnach notwendig.
- Bisheriges Planungsrecht
Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“ (rechtsverbindlich seit 29.01.1976). Er sieht im überwiegenden Teil des Geltungsbereiches ein Gewerbegebiet vor. Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung von weiteren Bauplätzen für Gewerbebetriebe im Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet „Heuried“. Der Ursprungsbebauungsplan wurde in der Folge mit sieben Änderungen, teilweise nur in einzelnen Teilbereichen, überformt.
Im Zuge der Änderungen wurde unter andrem die Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten eingeschränkt. Des Weiteren wurde eine Ausnahme für bestehende Einzelhandelsbetriebe ergänzt. Ausnahmsweise können gemäß § 31 Abs.1 BauGB bestehende Einzelhandelsbetriebe erweitert werden, soweit sie nicht die in § 11 Abs. 3 BauNVO gesetzten Grenzen überschreiten.
- Festsetzungen des Bebauungsplanes
Im Änderungsbereich ist ein Gewerbegebiet festgesetzt. Um die Nutzungen innerhalb dieses Gewerbegebietes steuern zu können, werden einzelne Nutzungen im Sinne von § 1 Abs. 5 BauNVO als nicht zulässig festgesetzt. Durch die 8. Änderung werden nun zusätzlich zu Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften und Vergnügungsstätten auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen.
Damit sollen vor allem die vorhandenen Gewerbeflächen dem produzierenden und verarbeitenden Gewerbe vorenthalten und die Ansiedlung von Gast- und Vergnügungsstätten vermieden werden. Eine Ausweitung würde zu ordnungsrechtlichen Problemen und durch den nächtlichen Zu- und Abfahrtsverkehr zu Imissionsbelastungen auch in entfernter liegenden Wohnbereichen führen. Die vorhandenen Betriebe haben Bestandsschutz. Durch den Ausschluss der Betriebe des Beherbergungsgewerbes soll die Schwächung anderer touristisch geprägter Teilbereiche im Stadtgebiet vermieden werden.
Um den bestehenden Einzelhandelsbetrieben eine Erweiterung nicht zu verwehren, wird die, bereits in der 3. Änderung aufgeführte Ausnahme zur Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben weiterhin aufgeführt. Demnach können bestehende Einzelhandelsbetriebe in räumlichem Zusammenhang mit den bestehenden Betriebsanlagen erweitert werden. Dadurch soll eine Bestandssicherung erfolgen und die vorhandene Nahversorgung für die Bevölkerung weiterhin gesichert werden. Bei vorhandenen Einzelhandelsbetrieben ist die Gesamtverkaufsfläche einschließlich überdachten und sonstigen Freiflächen auf 4.000 m² begrenzt (Verkaufsfläche für Baumarkt und Gartenmarkt jeweils max. 2.000 m²)
- Art der Verfahrensbearbeitung
Da die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB auf Grund der Überschreitung des dort definierten Grenzwertes zur zulässigen Grundfläche nicht gegeben sind, wird für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“ das klassische Vollverfahren gewählt.
Parallel befinden sich drei weitere Bebauungspläne im Gewerbegebiet (BP Nr. 33 „Lehmgrubenweg“, 1. Änderung „Beherbergungsbetriebe“; BP Nr. 79 „Rickenbacher Wiesen“, 6. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ sowie BP Nr. 96 „Gewerbegebiet an der Autobahn“, 2. Änderung „Beherbergungsbetriebe“) in Aufstellung. Auch bei diesen Bebauungsplanänderungsverfahren wird jeweils die Art der baulichen Nutzung mit den gleichen städtebaulichen Zielen geändert, sodass sich ein enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang ergibt.
- Ausgangslage
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“, 8. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ wurde am 24.06.2020 durch den Stadtrat beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 10.09.2021 gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 29.03.2022 wurde dann der Entwurf vom 10.03.2022 gebilligt, sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 10.03.2022 fand in der Zeit vom 19.04.2022 bis zum 20.05.2022 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 10.03.2022 keine Stellungnahmen ein.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlangen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 01.04.2022 an insgesamt 34 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen keine Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Planentwurf mit Stand vom 10.03.2022 vorgenommen werden. Allerdings wurde der Umweltbericht redaktionell ergänzt. Die aufgeführten Ergänzungen ergeben für den Bebauungsplan keinen materiellen Regelungsbedarf. Durch die vorgenommenen Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Eine erneute Auslegung der Bebauungsplanes Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“, 8. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ ist nicht erforderlich. Der Bebauungsplan erhält das Datum vom 30.11.2022.
Fachliche Bewertung
Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird verwiesen. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“, 8. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ wird empfohlen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“, 8. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ mit Stand vom 30.11.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons und Stadträtin Rundel sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2 Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 3 Begründung.pdf
Download Anlage 4 Umweltbericht.pdf
Download Anlage 5 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht.pdf
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11. Bebauungsplan Nr. 79 "Rickenbacher Wiesen", 6. Änderung „Beherbergungsbetriebe“:
- Abwägung der förmlichen Beteiligung
- Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
12. Sitzung des Stadtrates
|
30.11.2022
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
- Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teilbereich des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße im Stadtteil Reutin und umfasst eine Größe von ca. 11,3 ha. Der Planbereich ist bereits durch eine gewerbliche genutzte Bebauung geprägt, es sind jedoch noch einige Baulücken vorhanden, welche für weitere bauliche Entwicklungen zur Verfügung stehen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, in dem bestehenden Gewerbegebiet, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ausschlüssen von Nutzungen, Beherbergungsbetriebe auszuschließen.
Folgende städtebauliche Ziele werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79, 6. Änderung verfolgt:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Steuerung der vorhandenen Nachverdichtungspotenziale
- Sicherung der bestehenden gewerblichen Struktur
- Stärkung des produzierenden Gewerbes und Büros
Die vorhandenen, ausgewiesenen Gewerbegebiete sollen aus aufgeführten Gründen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben, vorzugsweise produzierendem Gewerbe, zur Verfügung stehen. Eine Nutzungssteuerung zur Sicherung der städtebaulichen Ziele durch Änderung des Bebauungsplanes ist demnach notwendig.
- Bisheriges Planungsrecht
Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 79 „Rickenbacher Wiesen“ (rechtsverbindlich seit 04.07.1981). Er sieht im gesamten Geltungsbereich ein Gewerbegebiet vor. Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung von weiteren Bauplätzen für Gewerbebetriebe im Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet. Der Geltungsbereich umfasst überwiegend das Betriebsgelände des damals ansässigen Firma Bahlsen.
In einer 1. Änderung des Bebauungsplanes (rechtsverbindlich seit 15.02.1998) wurde die Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben eingeschränkt. Aufgrund der topografischen Situation und der aus immissionsschutzfachlicher Sicht vorteilhaften Lage für Gewerbebetriebe solle das Gewerbegebiet dazu dienen, bestehenden Betrieben Erweiterungsflächen zur Verfügung zu stellen und weitere vergleichbare Gewerbebetriebe anzusiedeln. Einzelhandelsbetriebe entsprachen nicht dem Ziel Gewerbebetriebe anzusiedeln und Erweiterungsflächen für bereits vorhandenen Betriebe zu schaffen.
Auch in der 2. Änderung des Bebauungsplanes (rechtsverbindlich seit 14.03.1997) erfolgte eine weitere Einschränkung der Art der baulichen Nutzung. Es wurden, zusätzlich zu den Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Des Weiteren wurde eine Ausnahme für bestehenden Einzelhandelsbetriebe ergänzt.
- Festsetzungen des Bebauungsplanes
Im gesamten Änderungsbereich wird ein Gewerbebiet festgesetzt. Um die Nutzungen innerhalb dieses Gewerbegebietes steuern zu können, werden einzelne Nutzungen im Sinne von § 1 Abs. 5 BauNVO als zulässig festgesetzt. Durch die 6. Änderung werden nun zusätzlich zu Einzelhandelsbetrieben, Schank- und Speisewirtschaften und Vergnügungsstätten auch Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen.
Damit sollen vor allem die vorhandenen Gewerbeflächen dem produzierenden und verarbeitenden Gewerbe vorbehalten werden und die Ansiedlung von Gast- und Vergnügungsstätten vermieden werden. Eine Ausweitung würde zu ordnungsrechtlichen Problemen und durch den nächtlichen Zu- und Abfahrtsverkehr zur Imissionsbelastungen auch in entfernter liegenden Wohnbereichen führen. Die vorhandenen Betriebe haben Bestandsschutz. Durch den Ausschluss der Betriebe des Beherbergungsgewerbes soll die Schwächung anderer touristisch geprägter Teilbereiche im Stadtbereich vermieden werden.
Um den bestehenden Einzelhandelsbetrieben eine Erweiterung nicht zur verwehren, wird die bereits in der 2. Änderung aufgeführte Ausnahme zur Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben weiter aufgeführt. Demnach können bestehende Einzelhandelsbetriebe in räumlichem Zusammenhang mit den bestehenden Betriebsanlagen erweitert werden. Dadurch soll eine Bestandssicherung erfolgen und die vorhandene Nahversorgung für die Bevölkerung weiterhin gesichert werden. Bei vorhandenen Einzelhandelsbetrieben ist die Gesamtverkaufsfläche einschließlich der überdachten und sonstigen Freiflächen auf 4.000m² begrenzt (Verkaufsfläche für Baumarkt und Gartenmarkt jeweils max. 2.000m²)
- Art der Verfahrensbearbeitung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Rickenbacher Wiesen“, 6. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ wurde am 24.06.2020 durch den Stadtrat beschlossen. Ebenfalls wurde in derselben Sitzung der Entwurf in der Fassung vom 08.06.2020 gebilligt und die öffentliche Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Beteiligung wurde in der Zeit vom 20.07.2020 bis 21.08.2020 durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden Stellungnahmen zum Beteiligungsverfahren abgegeben, die im Anschluss durch die Verwaltung geprüft wurden. Nach ausführlicher Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Abstimmung mit dem beratenden Rechtsanwalt, ist ein Verfahrenswechsel von § 13a BauGB in das Regelverfahren aus folgenden Gründen zur Rechtssicherheit sinnvoll:
- Grundflächenbegrenzung: Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung ergibt sich eine Änderung in der Berechnung der zulässigen Grundfläche. Die zulässige Grundfläche im vorliegenden Bauleitplanverfahren überschreitet nun die Grenzwerte des § 13a BauGB.
- Kumulation: Parallel befinden sich drei weitere Bebauungspläne (BP 73 “Erweiterung des Gewerbegebietes”, 8. Änderung “Beherbergungsbetriebe”, BP Nr. 96 “Gewerbegebiet an der Autobahn”, 2. Änderung “Beherbergungsbetriebe” und BP 33 “Lehmgrubenweg”, 1. Änderung “Beherbergungsbetriebe”) in Aufstellung. Hieraus ergibt sich ein enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, wodurch eine Umsetzung gem. § 13a BauGB eingeschränkt wird.
Aufgrund des Verfahrenswechsels in ein Regelverfahren war es notwendig, zwingend erforderliche Verfahrensschritte nachzuholen und Inhalte zu ergänzen. Dementsprechend wurde zum einen eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Zum anderen musste zunächst die frühzeitige Beteiligung nachgeholt werden
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat hierzu in seiner Sitzung am 27.10.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 10.09.2021 gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 29.03.2022 wurde dann der Entwurf vom 10.03.2022 gebilligt, sowie die nochmalige förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Hinweis: Für den Bereich der 6. Änderung “Beherbergungsbetriebe” des Bebauungsplanes Nr. 79 “Rickenbacher Wiesen” liegt eine Veränderungssperre vor. Die Veränderungssperre tritt am 11.07.2023 oder sobald und sofern der Bebauungsplan für den Bereich der Veränderungssperre rechtsverbindlich wird, außer Kraft.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 10.03.2022 fand in der Zeit vom 19.04.2022 bis zum 20.05.2022 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit ging zum Entwurf mit Stand vom 10.03.2022 eine Stellungnahme ein. Die Stellungnahme wird von der Verwaltung sowie der Kanzlei Döring Spieß geprüft und wie in Anlage 1 dargestellt abgewogen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB
Die Unterlagen zur öffentlichen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 wurden am 01.04.2022 an insgesamt 34 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen keine Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 10.03.2022 vorgenommen werden. Der Bebauungsplan erhält das Datum vom 30.11.2022.
Fachliche Bewertung
Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird verwiesen. Der Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme aus der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch die Kanzlei Döring Spieß. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 79 „Rickenbacher Wiesen“, 6. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ wird empfohlen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 79 „Rickenbacher Wiesen“, 6. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ vom Stand vom 30.11.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Jöckel nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.
Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2 Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 3 Begründung mit Umweltbericht.pdf
Download Anlage 4 Artenschutzrechlicher Kurzbericht.pdf
Download Anlage 5 rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 79.pdf
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12. Bebauungsplan Nr. 96 "Gewerbegebiet an der Autobahn", 2. Änderung „Beherbergungsbetriebe“:
- Abwägung der förmlichen Beteiligung
- Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
|
12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
- Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teilbereich des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße im Stadtteil Reutin und umfasst eine Größe von ca. 13,09 ha. Der Planbereich ist bereits durch eine gewerbliche genutzte Bebauung geprägt, es sind jedoch noch einige Baulücken vorhanden, welche für weitere bauliche Entwicklungen zur Verfügung stehen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, in dem bestehenden Gewerbegebiet, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ausschlüssen von Nutzungen, Beherbergungsbetriebe auszuschließen.
Folgende städtebaulichen Ziele werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96, 2.Änderung verfolgt:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Steuerung der vorhandenen Nachverdichtungspotenziale
- Sicherung der bestehenden gewerblichen Struktur
- Stärkung des produzierenden Gewerbes und Büros
Die vorhandenen, ausgewiesenen Gewerbebetriebe sollen aus aufgeführten Gründen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben, vorzugsweise produzierenden Gewerbe, zur Verfügung stehen. Eine Nutzungssteuerung zur Sicherung der städtebaulichen Ziele durch Änderung des Bebauungsplanes ist demnach notwendig.
- Bisheriges Planungsrecht
Für den Planbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 96 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ (rechtsverbindlich seit 23.07.2004). Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung von weiteren Bauplätzen für Gewerbebetriebe im Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet. Er sieht Flächen für ein Industriegebiet mit reduzierten Emissionen sowie Flächen für ein eingeschränktes Gewerbegebiet vor.
In einer 1. Änderung des Bebauungsplanes (rechtsverbindlich seit 11.05.2007) wurde das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Höhe in Teilbereichen des Bebauungsplanes angepasst.
- Festsetzungen des Bebauungsplanes
Bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan wird der Rahmen zulässiger Anlagen des § 8 BauNVO für Gewerbegebiete hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht voll ausgeschöpft. Um die Nutzungen noch besser steuern zu können, werden in allen Gewerbegebieten – GI*red, GE* und GE** - einzelne Nutzungen im Sinne von § 1 Abs. 5 BauNVO als nicht zulässig festgesetzt.
Im GI*red werden Gewerbebetriebe mit Anlagen gemäß 4. Bundesimmissionsschutzverordnung, Tankstellen, Lagerplätze, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausgeschlossen. Im GE* werden Tankstellen, Lagerplätze, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten ausgeschlossen und im GE** Tankstellen, Lagerplätze, Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten gemäß der Sortimentsliste Lindau (siehe Begründung), Schank- und Speisewirtschaften sowie Vergnügungsstätten. Auch ein großflächiger Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO ist im GE** nicht zulässig.
Durch die 2. Änderung werden nun zusätzlich zu diesen Einschränkungen Beherbergungsbetriebe in den Gewerbegebieten ausgeschlossen.
Durch die einschränkenden Festsetzungen sollen vor allem die vorhandenen Gewerbeflächen dem produzierenden und verarbeitenden Gewerbe vorbehalten und beispielsweise die Ansiedlung von Gast- und Vergnügungsstätten vermeiden werden. Eine Ausweitung würde zu ordnungsrechtlichen Problemen und durch den nächtlichen Zu- und Abfahrtsverkehr zur Immissionsbelastungen auch in entfernter liegenden Wohnbereichen führen. Die vorhandenen Betriebe haben Bestandsschutz. Durch den Ausschluss der Betriebe des Beherbergungsgewerbes soll die Schwächung anderer touristisch geprägter Teilbereiche im Stadtgebiet vermeiden werden.
Die bereits bestehende Differenzierung der Gewerbeflächen zu den zulässigen Lärmemissionen der einzelnen Gewerbebereiche bleibt durch die Änderung unberührt.
- Art der Verfahrensbearbeitung
Da die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB aufgrund der Überschreitung des dort definierten Grenzwertes der zulässigen Grundfläche nicht gegeben sind, wird für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ das klassische Vollverfahren gewählt.
Parallel befinden sich drei weitere Bebauungspläne im Gewerbegebiet (BP Nr. 33 „Lehmgrubenweg“, 1. Änderung „Beherbergungsbetriebe“, BP Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes, 8. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ und BP Nr. 79 „Rickenbacher Wiesen“, 6. Änderung „Beherbergungsbetriebe“) in Aufstellung. Auch bei diesem Bebauungsplanänderungsverfahren wird jeweils die Art der baulichen Nutzung mit den gleichen städtebaulichen Zielen geändert, sodass sich ein enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang ergibt.
- Ausgangslage
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Gewerbegebiet an der Autobahn“, 2. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ wurde am 24.06.2020 durch den Stadtrat beschlossen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Planfassung vom 10.09.2021 gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 29.03.2022 wurde dann der Entwurf vom 10.03.2022 gebilligt, sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 10.03.2022 fand in der Zeit vom 19.04.2022 bis zum 20.05.2022 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen zum Entwurf mit Stand vom 10.03.2022 keine Stellungnahmen ein.
- Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 01.04.2022 an insgesamt 34 Behörden und Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadt Lindau geprüft und abgewogen, wie in der Anlage 1 dargestellt.
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen keine Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 10.03.2022 vorgenommen werden. Der Bebauungsplan erhält das Datum 30.11.2022.
Fachliche Bewertung
Auf den Abwägungsvorschlag mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 1 wird verwiesen. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 96 „Gewerbegebiet an der Autobahn“, 2. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ wird empfohlen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.
- Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 96 „Gewerbegebiet an der Autobahn“, 2. Änderung „Beherbergungsbetriebe“ mit Stand vom 30.11.2022 gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Nüberlin nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.
Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2 Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 3 Begründung.pdf
Download Anlage 4 Umweltbericht.pdf
Download Anlage 5 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht.pdf
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13. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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30.11.2022
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Stadträtin Rundel bittet um Prüfung, ob eine Öffnung der Toiletten im Lindenhofpark auch außerhalb der Badesaison möglich ist, da bei schönem Wetter viele Personen in diesem Bereich unterwegs sind.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass die Betriebszeiten an die Öffnungszeiten des Lindenhofbades gekoppelt sind. Sie bittet jedoch die Liegenschaftsabteilung um Prüfung.
Stadtrat Dr. Adams merkt an, dass ab Dezember eine Abholstation von Ikea in der Kolpingstraße eröffnet. Er möchte wisse, ob die Stadt hier bei der Genehmigung involviert war, da es sich seiner Meinung nach um einen neuralgischen Verkehrsknotenpunkt handelt.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, wird in der Bauverwaltung nachfragen.
Stadtrat Reich bat im letzten FAS darum, dass Zahlen der Mittelschule nachgereicht werden.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass dies u.a. Thema im FAS am 05. Dezember 2022 sein wird.
Datenstand vom 09.12.2022 10:50 Uhr