Datum: 29.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:08 Uhr bis 19:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Leporello "Lindauer Orte des Kolonialismus"
2.2 Bodensee Fahrradstraße, Bregenzer Straße (BA II) - Vergabebeschluss
3 Mittelschule, Beschluss zur Planungsvariante
4 Insel-Entwicklungskonzept - Abschlussbericht
5 Jahresrechnung 2022 - Abschlussarbeiten Vornahme HH-Stellen-Verstärkungen
6 Bäderbetriebe Lindau (B); Jahresabschluss 2021
7 Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin; Jahresabschluss 2021
8 Beteiligungsbericht 2021
9 Städtische Geldanlagenpolitik Grundsatzbeschluss
10 Änderung der Parkgebührenordnung sowie Neuerlass der Benutzungs- und Entgeltordnungen Parkplatz Karl-Bever-Platz (P3) und Parkhaus Inselhalle (P4)
11 Änderung Wochenmarktsatzung und Wochenmarktgebührensatzung
12 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 129 "Alte Stadtgärtnerei" der Stadt Lindau (Bodensee)
13 Durchführungsvertrag zu vBP Nr. 130 "Kemptener Straße 56"
14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 130 "Kemptener Straße 56" - Abwägung der Stellungnahmen nach § 4a Abs. 3 BauGB - Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
15 BÜ Laubeggengasse - Sachstand und weiteres Vorgehen
16 Anfragen und Verschiedenes

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1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 3. öffentliche Sitzung des Stadtrates und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Sie begrüßt die zahlreichen, anwesenden Zuhörer sowie die Vertreter der Medien.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Rundel stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Der bisherige TOP 15 der heutigen Sitzung „6. Änderung der Sondernutzungsatzung mit Gebührenverzeichnis und Zoneneinteilung“ soll on die Stadtratssitzung im April 2023 vertagt werden. 

Erst gestern fand ein konstruktives Treffen mit der IHK, Vertretern des Einzelhandelsverbands und Zukunft Insel statt. Die CSU-Fraktion hat einen moderaten Vorschlag für die Gebühren gemacht. Es gab jedoch noch keine Zeit, sich innerhalb der Fraktionen darüber abzustimmen. Daher spricht sie sich dafür aus, hier keinen Schnellschuss zu machen und findet es einen tragfähigen Kompromiss, den Punkt zu vertagen. 
Für die nächste Stadtratssitzung wünscht sie sich eine Vergleichsberechnung, wie es sie damals anlässlich der Grundsteuer B gegeben hat. So ist ersichtlich, was die Erhöhung bei verschiedenen Flächen ausmacht. Zudem bittet sie darum, den Punkt zu Beginn der Sitzung zu behandeln.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons berichtet, dass in den fachlichen Erläuterungen ausgeführt war, dass wegen der Rechnungsstellung der Beschluss im März gefasst werden müsse. Seitens des Bauamtes wurde nun mitgeteilt, dass eine Beschlussfassung im April auch möglich wäre. 

Ferner führt Oberbürgermeisterin Dr. Alfons aus, dass es noch einen Besprechungstermin mit dem Bauamt und den Fraktionen geben wird, um die neuen Anträge zu besprechen. 

Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, ergänzt, dass der Termin am Montag, 03. April 2023 um 17 Uhr sein wird. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt zu, den bisherigen TOP 15 der heutigen Sitzung „6. Änderung der Sondernutzungsatzung mit Gebührenverzeichnis und Zoneneinteilung“ zu vertagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 6

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 2
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2.1. Leporello "Lindauer Orte des Kolonialismus"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons begrüßt den Kulturpreisträger, Herrn Schweizer, der allen Stadtratsmitgliedern ein Leporello über „Lindauer Orte des Kolonialismus“ auf den Tisch gelegt hat.
Herr Schweizer berichtet, dass er die Leporellos durch das Preisgeld des Kulturpreises finanziert hat. Die Klebearbeiten hierfür hat eine Behindertenwerkstatt vorgenommen.
Im Handel stehen die Leporellos für 3,90 Euro zum Verkauf bereit.

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2.2. Bodensee Fahrradstraße, Bregenzer Straße (BA II) - Vergabebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Straßenbauarbeiten für den zweiten Bauabschnitt der Bodensee Fahrradstraße (Bregenzer Straße) wurden an die Firma Dobler GmbH & Co. KG aus Kißlegg zu deren Angebotssumme von 1.689.630,41 € brutto vergeben. Die Vergabeentscheidung erfolgte in der Stadtratssitzung vom 29.03.2023.

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3. Mittelschule, Beschluss zur Planungsvariante

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Neubau der einhäusigen Mittelschule stellt für die Stadt Lindau eine Investition von sehr großem Ausmaß dar. In den letzten Monaten wurde festgestellt, dass sich die Stadt in einer schwierigen finanziellen Situation befindet und zukünftig weiterhin befinden wird. Es fand eine umfassende Diskussion über das bereits mit einem Architektenwettbewerb gestartete Projekt statt. 

Im Ergebnis stellte der Finanzausschuss in seinen jüngsten Haushaltsberatungen fest, dass eine neue, einhäusige Mittelschule notwendig und ohne Alternative für die Entwicklung der Lindauer Schulen ist. Er stellte Planungsmittel von 1,19 Mio € für 2023 in Aussicht. Am 1. März 2023 wurde die Einstellung dieser Mittel im Haushaltsplan vom Stadtrat beschlossen. Es wurde also entschieden, dass die Planung weitergeführt werden soll – wobei noch zu entscheiden ist, welche Planungsvariante weiterverfolgt werden soll. Vor Erteilung der Planungsaufträge ist zudem die Genehmigung des Haushaltes abzuwarten.

Wieso braucht Lindau eine neue Mittelschule? Was hat dieses Projekt mit der Zukunft der Grundschulen zu tun? Und was wird das alles kosten?

Die Notwendigkeit des Neubaus war in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen eines umfassenden Prozesses herausgearbeitet worden. In dieser Zeit begegneten die Grundschulen und die Mittelschule den Entwicklungen mit der Erarbeitung von Zukunftskonzepten der pädagogischen Arbeit. Die Stadt beauftrage die Firma Planwerk um den steigenden an den Schulen und in der Betreuung zu erstellen. In Zusammenarbeit von Schulen, Schulverwaltung und Bauamt wurden in der ersten Jahreshälfte 2021 die Abhängigkeiten der einzelnen Standorte betrachtet und bauliche Szenarien entwickelt. Es entstand die integrative Schulentwicklungsplanung.

Eine elementare Grunderkenntnis der Schulentwicklungsplanung ist, dass die Zukunftsaufgaben mit Inklusion, Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, Mittagsbetreuung und steigenden Schülerzahlen zusätzlichen Platz erfordern werden. Eine einhäusige Mittelschule ist neu zu errichten, um die notwendigen Raumressourcen für die Zukunftsfähigkeit aller Lindauer Schulen, also insbesondere auch der Grundschulen, zu schaffen. 

Im Mai 2021 wurde für die neue, einhäusige Mittelschule der Standort Blauwiese vom Stadtrat festgelegt. Die Schulentwicklungsplanung insgesamt wurde im Juli 2021 beschlossen. Für das Projekt des Neubaus der Mittelschule auf der Blauwiese wurden im Dezember 2021 Kriterien für den Architektenwettbewerb formuliert. In 2022 wurde der Wettbewerb durchgeführt und im September fand das Preisgericht statt.

Nun gilt es, die Errichtung der neuen Mittelschule und die Durchführung der folgenden Grundschulprojekte als Gesamtentwicklung schrittweise zu finanzieren und umzusetzen. 

Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat am 1. März 2023 im Rahmen der Haushaltssitzung, sich künftig ergebende, finanzielle Spielräume prioritär für das Projekt Mittelschule zu verwenden.
Zudem stellte der Stadtrat insgesamt 1,19 Mio. EUR für Planungskosten in den Haushalt 2023 ein. Weitere Gelder werden darüber hinaus 2023 in die Ausstattung und bauliche Verbesserung der Grundschulen investiert. 

Fachliche Bewertung

Verwaltungsintern wurden aufgrund der Haushaltssituation diverse, ergebnisoffene Prüfungen zu denkbaren Szenarien durchgeführt. Es sollte sichergestellt werden, dass für das Projekt Mittelschule die wirtschaftlichste Lösung gewählt wird, um die zukünftige Schulentwicklung im Gesamten finanziell gewährleisten zu können.

Hinweis: In der Anlage zu dieser Vorlage „Situation März 2023“ wird das Projekt mit seiner Vorgeschichte umfassend dargestellt. Auch wird mit Ergebnissen ausführlich behandelt, was in den letzten Monaten abgeprüft wurde. Es wird ein Ausblick auf das weitere Vorgehen und zu erwartende Kosten gegeben.

Geprüft wurden:
  • Verschiedene Potenziale zur Kostenreduktion beim Siegerentwurf des Wettbewerbes, Schaudt Architekten
  • Zu erwartende Kosten bei Wahl des 3. Preises, Glaser Architekten
  • Szenario zur Erweiterung und Neukonzeption der Mittelschule Aeschach

Ergebnisse der Prüfungen waren:
  • Es bestehen diverse Potenziale zur Reduzierung der Kosten beim Siegerentwurf. Außerdem hat die Stadt mit noch zu treffenden Entscheidungen im Planungsverlauf weiteren Einfluss auf die Kostenentwicklung.
  • Eine Realisierung des dritten Preises verspricht keine Kostenreduktion gegenüber dem Siegerentwurf.
  • Das Szenario einer Weiterentwicklung des Mittelschulstandortes Aeschach zu einer zukunftsfähigen, einhäusigen Mittelschule kann nach wie vor nicht als geeingnete Lösung in Aussicht gestellt werden.

Fazit:

Die Notwendigkeit des einhäusigen Neubaus als „initiales Projekt“ wurde in einem gründlichen, integrativen Prozess mit allen Beteiligten herausgearbeitet und auch bei einer nochmaligen Validierung bestätigt. Ohne Frage stellt der Neubau eine sehr große Investition dar. Es besteht jedoch kein realistisches, zeitlich geeignetes oder kostengünstigeres Alternativszenario zur Deckung der zukünftigen Bedarfe der Lindauer Schulen.

Das vorliegende Wettbewerbsergebnis bietet alle Voraussetzungen zur Planung und Errichtung einer zukunftsfähigen und über den gesamten Lebenszyklus wirtschaftlichen Mittelschule. Die finanzielle Situation hält dabei dazu an, sämtliche Parameter des Projektes und seiner Kosten noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Schließlich sind, sollten keine Einsparungen vorgenommen werden, für den Schulneubau, die Außenanlagen, die Anbindung an die Reutiner Straße, die Rückbauten des Bestandes, die neue Fuß- und Radwegeachse sowie die Finanzierung über Fremdkapital Gesamtkosten von brutto 45-54 Mio € zu erwarten. Einsparungspotenziale wurden bereits geprüft und sind im weiteren Planungsprozess unbedingt weiterzuverfolgen.

Im Blick behalten werden muss nämlich bei allen baulichen und finanziellen Überlegungen stets die gesamte Schulentwicklung inklusive der Grundschulen. Die finanziellen Ressourcen müssen also nicht für jedes Schulbauprojekt isoliert, sondern unbedingt für alle Schulen in der Gesamtschau betrachtet und eingesetzt werden.

Die Weiterverfolgung des bisherigen Weges, also der Bau der einhäusigen Mittelschule auf der Blauwiese stellt nach wie vor das bestmögliche Ergebnis in Aussicht. Es ist das einzige Szenario, bei dem keine oder nur sehr wenige kostspielige Interimsschulen benötigt werden.
Das Konzept bietet in der Summe die besten und wirtschaftlichsten Möglichkeiten für die gesamte Schulentwicklung. Es wird deshalb fachlich empfohlen.
       
Weiteres Vorgehen:

Die Schulentwicklungsplanung und die Planung der einhäusigen Mittelschule als Neubau auf der Blauwiese mit dem Architektenwettbewerb und seinen Kriterien sind beschlossen. 

Nun sind die Verfahren für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung fortzuführen. Dazu ist zu entscheiden, welche der Planungsvarianten verfolgt werden soll. Die Verwaltung empfiehlt, dass am Siegerentwurf des Wettbewerbes weitergearbeitet wird und die entsprechenden Planungsverträge ausgehandelt werden. Beauftragungen könnten dann nach der Haushaltsgenehmigung erfolgen.

Außerdem sind die Verfahren für die Beauftragung der Fachplaner einzuleiten und die Verfahren für den Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplanänderung fortzuführen. Die notwendigen Planungsmittel müssen jeweils bereitgestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:

     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
88000.94800




Regiebetrieb Gebäude- und Energiemanagement

2023
Ca. 1 Mio für Voruntersuchungen, Konzeption, Vorplanungen, Kostenschätzung

2024
Ca. 2 Mio für Baugenehmigungsplanung und Kostenberechnung, hierfür Verpflichtungsermächtigung von 2 Mio € in 2023

2024
Ca. 2 Mio erste Ausführungskosten ab der zweiten Jahreshälfte für Rückbauten und Beginn Gründung

Der Mittelbedarf in den Folgejahren kann nach Abschluss der Vorplanungen genauer beziffert werden.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel spricht die Kürzung des Raumprogramms um bis zu 10 % an. In den Planwerkberechnungen wiederrum ist von 30 % mehr Schülern dir Rede und einem Bevölkerungszuwachs von 5 %. Wie ist diese Diskrepanz zu erklären. 
Ferner möchte er wissen, ob der 3. Siegerentwurf eher zu reduzieren wäre.

Der Leiter der Hochbauabteilung, Herr Ordelheide, antwortet, dass die 10 % Reduzierung des Raumprogramms keine Reduzierung der Schüler bedeutet. Hier sind Inklusionsräume, Musiksäle, Bühnen gemeint, die dann gemeinsam nutzbar wären. Es ist nicht angedacht, Klassenräumen zu reduzieren. 
Er empfiehlt weiterhin den Siegerentwurf des Wettbewerbs für die Realisierung zu wählen. 

Für Stadtrat Kaiser ist das Mobilitätskonzept nicht mehr adäquat. Seiner Meinung nach sollte beim Entwurf angedacht werden, dass Lehrerparkplätze entfallen, das würde die Kosten reduzieren.

Der Leiter der Hochbauabteilung, Herr Ordelheide, antwortet, dass im weiteren Prozess solche Dinge besprochen werden können und noch justiert werden kann.

Stadtrat Obermayr spricht sich dafür aus, dass der Projektausschuss Mittelschule analog zum Projektausschuss Cavazzen weitergeführt wird. Dadurch kann die Schulentwicklung weiter begleitet werden.

Der Leiter der Hochbauabteilung, Herr Ordelheide, geht davon aus, dass der Ausschuss nicht nur für das Projekt Mittelschule erhalten bleibt, sondern auch begleitend für die gesamte Schulentwicklung als Instrument genutzt werden kann. 

Stadtrat Freiberg erkundigt sich danach, wie die Kosten in Griff gehalten werden können und ob das eines Begleiters bedarf.

Der Leiter der Hochbauabteilung, Herr Ordelheide, antwortet, dass das Projekt von Anfang an Begleitung benötigt und es einen ständigen Austausch zwischen den Firmen gibt. Er bittet zudem darum, beim Raumprogramm zu bleiben und sich zu bemühen, zügig zu bauen. Je länger gebraucht wird, desto höher werden die Interimskosten in den anderen Schulen sein.

Beschluss

  1. Der Siegerentwurf des Wettbewerbes wird für die Realisierung ausgewählt. Er wird möglichst wirtschaftlich umgesetzt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Vertragsverhandlungen mit dem ersten Preisträger „Schaudt Architekten“ für die Architektenleistung zu führen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Fachplanungs- und Projektsteuerungsleistungen auszuschreiben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung fortzuführen.

  1. Die notwendigen Planungsmittel werden bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Dokumente
Download Situationsbericht - Anlage zur Vorlage MS SR Maerz 2023.pdf

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4. Insel-Entwicklungskonzept - Abschlussbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Lindau hat in den vergangenen Jahren mit dem ISEK (integriertes Stadtentwicklungskonzept) im Jahr 2016 und der anschließenden VU (Vorbereitenden Untersuchung) im Jahr 2018 für die Insel intensiv an der städtebaulichen Weiterentwicklung der Innenstadt, gearbeitet. Ein übergeordnetes und strategisches Konzept zur Stärkung der Insel, das neben den städtebaulichen auch die funktionalen und Innenstadt belebenden Aspekte und Themenfelder beinhaltet und vereint, ist bisher noch nicht vorhanden. Daher erfolgte die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für die Innenstadt, die Insel. Dieses soll die strategischen und operativen Leitplanken unter Berücksichtigung aller vorhandenen Konzepte, Entwicklungen und Papiere und Projekte auf Grundlage der Aussagen des ISEK mit integrierter VU festlegen.

Zur Stärkung der bayerischen Innenstädte wurde am 21.09.2021 durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr der Sonderfonds „Innenstädte beleben“ ins Leben gerufen. Die Stadt Lindau reichte eine Bewerbung ein und erhielt im Juli 2021 die Zusage über eine Rahmenbewilligung. Für die Förderung eines Innenstadtentwicklungskonzeptes im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Insel“ wurde im Dezember 2021 ein Antrag auf Gewährung der Zuwendungen gestellt. Am 26. Januar 2022 bestätigte der Stadtrat in seiner Sitzung den Antrag und stellte per Beschluss die finanziellen Mittel bereit. 

Da die Innenstadt in Lindau räumlich auf die Insel beschränkt ist, heißt das entstandene Konzept „Insel-Entwicklungskonzept“.

Prozess und Ergebnisse:
Das Insel-Entwicklungskonzept dient als Leitfaden zur Steuerung der Entwicklung der Lindauer Insel für den Zeitraum der nächsten zehn Jahre. Das Inselentwicklungskonzept (IEK) deckt Handlungsbedarfe auf, gibt Denkanstöße und liefert Lösungsansätze für die Bewältigung dieser Handlungsbedarfe.

Schwerpunkte, welche im Rahmen des Konzepts näher betrachtet wurden sind die Themen Wohnraumentwicklung, Handel, Handwerk und Gewerbe, Kultur und Tourismus, Öffentlicher Raum, Mobilität, Klimaschutz und Energie. Infolge der umfassenden Analyse und Beteiligung wurden die genannten Handlungsfelder und -schwerpunkte der Insel ausführlich beleuchtet und Leitlinien entwickelt. Die drängenden Herausforderungen wurden im Erarbeitungsprozess des IEK mithilfe eines breit angelegten Beteiligungs- und Umfrageprozesses gemeinsam mit den Bürger:innen, Einzelhändler:innen und Beherbergungsbetreibenden Lindaus herausgearbeitet und durch übergeordnete Themenstellungen sowie konkrete Projekte qualifiziert. 

Die Beteiligung der Bürger:innen sowie der Besucher:innen Lindaus fand in Form des sogenannten Insel-Dialogs am Bismarckplatz mit Beteiligungsstand, drei Stadtspaziergängen und der ausführlichen Online-Beteiligung über die stadteigene Plattform adhocracy+ statt. Auf diese Weise hatten die BürgerInnen Lindaus von Ende Juni bis Anfang August die Möglichkeit, Ideen, Wünsche und Probleme auf einer „Brainstorming-Karte“ zu verorten. Die digitalen Kommentare enthielten unter anderem auch konkrete Projektvorschläge, welche in das Konzept eingeflossen sind. Darüber hinaus wurde eine Beteiligung der Jugendlichen durchgeführt, deren Bedürfnisse und Anregungen ebenfalls in die Maßnahmenentwicklung einflossen. Gemeinsam mit der IHK Lindau erfolgte eine gesonderte Befragung und Beteiligung der EinzelhändlerInnen sowie der Gastronomen und der Betreibenden von Beherbergungsgewerben. 

Das Ergebnis des Insel-Entwicklungskonzeptes (IEK) ist ein ausführlicher Maßnahmenkatalog bestehend aus 47 Maßnahmen. Die Maßnahmen reichen von abstrakten Maßnahmenbündeln bis hin zu konkreten Projekten und dienen einer reibungslosen Förderung und Umsetzung von Vorhaben auf der Insel. Für die Stadt Lindau stellt das IEK ein wirkungsvolles Instrument zur Realisierung der in diesem Rahmen definierten Maßnahmen dar. 

Begleitet wurde der Prozess durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreter:innen des Stadtplanungsamtes, der Stabsstelle Mobilität, der Lindau Tourismus und Kongress GmbH, der Projektstelle Bürgerbeteiligung, der IHK und dem Büro UmbauStadt, welche regelmäßig tagte.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Hummler möchte wissen, ob die Umfrage repräsentativ ist.

Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, antwortet, dass dies nicht der Fall ist.

OB bittet darum, im Folgenden nicht über einzelne Maßnahmen zu diskutieren. Im Bauausschuss als Fachgremium wurden die Maßnahmen beleuchtet. Heute geht es darum, das Konzept als Ganzes zu beschließen. 

Für Stadträtin Rundel ist es wichtig, dass eine Priorisierung nochmals durch den Bauausschuss stattfindet. Zudem ist es für sie wichtig, dass man sich noch um weitere Fördertöpfe bemüht.

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel stellt sich insgesamt die Frage, wieso ein Berliner Büro uns sagen soll wie man Lindau verschönern könne. Seiner Auffassung nach gibt es keine Idee, die man nicht schon selbst im Kopf hatte.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bittet darum, mit effekthascherischen Äußerungen vorsichtig zu sein. Es wäre sicherlich schön gewesen, wenn man alle Lindauerinnen und Lindauer gefragt hätte, allerdings hätte man dann von der Regierung von Schwaben keinerlei Förderung erhalten. Dieses Konzept ist für die Förderung nötig.

Stadtrat Hübler spricht den Gestaltungsleitfaden an und erwähnt die Gestaltungsrichtlinie. Ist die Richtlinie dem Leitfaden übergeordnet? Die Maßnahme verweist auf andere Konzepte. Er fände es gut, wenn anhand der unterschiedlichen Konzepte gezeigt werden könnte, was man alles bereits abgearbeitet hat und was evtl. nicht realisierbar ist. 

Stadtrat Kaiser möchte wissen, ob es für den Inselkümmerer Fördermittel gibt. 

Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, antwortet, dass es für dem Kümmerer Fördermittel gibt. Hinsichtlich der Gestaltung gibt es die Baugestaltungssatzung, die alles Wesentliche beim Bauen (vom Dach bis zum Sockel) regelt. Dann gibt es die Gestaltungsrichtlinie, die Gewerbetreibenden im Straßenraum Vorgaben gibt. Was jedoch fehlt, ist die Selbstbindung als Stadt in Hinblick auf Mülleimer, Sitzbänke, Hinweisschilder, Werbung des Kulturamtes, …

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt das vorliegende Inselentwicklungskonzept mit dem darin enthaltenen Maßnahmenkatalog als Rahmenkonzept. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anhang 1 Übersichtskarte.pdf
Download Anhang 2 Ergebnisse_BürgerInnenbeteiligung.pdf
Download Anhang 3 Ergebnisse Einzelhandelsbefragung.pdf
Download Anhang 4 Ergebnisse Gastronomie.pdf
Download Endbericht_IEK.pdf
Download STR_2023_03_29_TOP_ö4_IEK_low.pdf

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5. Jahresrechnung 2022 - Abschlussarbeiten Vornahme HH-Stellen-Verstärkungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

In den Jahren bis 2022 wurden bestimmte Vorgänge der Umsatz- und Ertragsteuer zunächst über ein Verwahrkonto geführt, da die endgültige Höhe der Steuerlast noch nicht fest stand oder der Aufteilungsmaßstab auf die Unterabschnitte im Kernhaushalt noch unklar war. Die Beträge wurden über vorhandene liquide Mittel, die insbesondere aus noch nicht in Anspruch genommenen Resten bei Ausgabeansätzen resultieren, zwischenfinanziert. 

Fachliche Bewertung

Die Vorgänge sind nach Abschluss der Vorgänge noch auf den Kernhaushalt umzubuchen, da sie diesem wirtschaftlich zuzuordnen sind. Es wird vorgeschlagen, nachstehende Umsatz- und Ertragssteuerbeträge im Jahr 2022 in den Kernhaushalt umzubuchen.

Hierfür sind auf den betreffenden Haushaltsstellen außer- und überplanmäßige Ausgaben zu buchen und müssen daher entsprechend verstärkt werden.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
1.966.066,97 € (2022)
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
90000.00300
(Gewerbesteuer)

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die nachstehenden Haushaltsstellen um 1.966.066,97 Euro durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle 90000.00300 (Gewerbesteuer) zu verstärken:

Lfd. Nr.
HH-Stelle
Betrag
1
79000.64020
496.758,48 €
2
79000.64030
668.145,60 €
3
79000.64040
36.748,01 €
4
79000.64050
346.556,00 €
5
03000.64000
Restbetrag aus 303.990,09 € (s. unten lfd. Nr. 9)
6
61000.64000
2.431,69 €
7
79000.64000
89.684,00 €
8
79130.64000
21.753,19 €
9
XXXXX.64000
303.990,09 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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6. Bäderbetriebe Lindau (B); Jahresabschluss 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Eigenbetriebsverordnung schreibt vor, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht zunächst im Werkausschuss zur Vorberatung und sodann mit dem Ergebnis dieser Vorberatung dem Stadtrat zur Feststellung vorzulegen sind. 

Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Feststellung vorauszugehen. Gleichzeitig ist hier über die Verwendung des Jahresgewinnes oder den Ausgleich des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung zu entscheiden.

Die Bäderbetriebe Lindau (B) wurden mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 aufgelöst und die verbliebenen Einheiten in den Haushalt der Stadt Lindau (B) integriert. Demnach gab es zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Jahresabschlusses 2021 keinen Werkausschuss für die Bäderbetriebe Lindau (B) mehr. Eine Vorberatung in diesem Gremium konnte also nicht erfolgen.



Die Investitionen 2021 beliefen sich auf 1.370.174,24 € (Vj. 5.370.836,68 €). Nennenswerte Investitionen erfolgten mit 935.644,21€ im Rahmen des Neubaus der Therme Lindau. Des Weiteren wurden in der Eissportarena € 45.830,41 für eine neue LED Beleuchtung, € 34.595,13 für Schallschutz, € 29.301,30 für Zugangskontrollen und € 47.442,73 für ein neues Brandschutzkonzept aufgewendet. Im Lindenhofbad wurden die Nebengebäude mit € 188.466,67 saniert.

Finanziert wurden diese Investitionen durch die Abschreibungen und den Abbau von Liquidität aus im Vorjahr aufgenommenen Bankdarlehen.

Die ordentlichen Abschreibungen beliefen sich auf 628.306,28 € (Vj. 203.436,63 €). Im Vorjahr war auf die verbliebenen Wirtschaftsgüter des LIMARE eine außerplanmäßige Abschreibung von € 2.206.401,00 durchgeführt worden

Die Fremdkapitalzinsen betrugen 213.317,29 € (Vj. 201.975,28 €). 

Das Eigenkapital der Bäderbetriebe Lindau (B) beträgt zum 31.12.2021 3.349.576,85 €. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 15,7 %.

Die Abschlussprüfung sowie die Fertigstellung des Berichtes erfolgte im Zeitraum April 2022 bis Januar 2023 in der Niederlassung der WIBERA Wirtschaftsberatung AG in Stuttgart.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt unter Vorbehalt der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß 
Art. 103 GO
 
       a) Den Jahresabschluss 2021 der Bäderbetriebe Lindau (B) festzustellen und den Jahresverlust 2021 mit den Rücklagen zu verrechnen.

       b) Der Werkleitung die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

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7. Regiebetrieb Senioren- und Pflegeheim Reutin; Jahresabschluss 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Den Jahresabschluss 2021 für das Senioren- und Pflegeheim Reutin hat die Firma Curacon GmbH (Wirtschaftsprüfer Herr Rösl und Herr Faaß) geprüft und testiert. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
 
Aufgrund der vom Seniorenheim zur Verfügung gestellten Daten hat Herr Rösl und Herr Faaß die Dateien zur Jahresbilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhänge zur Jahresrechnung (Anlagenachweis, Nachweise über Förderung) geprüft.
 
Die Ergebnisse des Jahresabschlusses werden im beigefügten Lagebericht komprimiert dargestellt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt ein zutreffendes Bild von der Situation des Seniorenheims.
 
Der gesamte Prüfungsbericht liegt im Senioren- und Pflegeheim Reutin zur Einsichtnahme aus.

Fachliche Bewertung

Der Jahresabschluss 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von 182.019,58 € ab. 
 
Die Liquiditätsrate weist zum 31.12.2021 trotz des positiven Jahresabschlusses von ca. 182 TSD € eine Unterdeckung von 314 TSD € aus, die sich im Vorjahresvergleich um 7 TSD € verschlechtert. Der jährliche Schuldendienst bindet rund 303 TSD € Liquidität.
 
Die Liquidität ist angespannt. Es konnten keine Rücklagen gebildet werden. 
Das operative Geschäft ermöglichte notwendige Investitionen ohne Kreditaufnahme.

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
 
  1. Der Stadtrat beschließt
 
  • den Jahresabschluss 2021 des Senioren- und Pflegeheimes Reutin mit einer Bilanzsumme von 8.154.744,32 € und einem Jahresüberschuss von 182.019,58 €.
 
  • der Jahresüberschuss von 182.019,58 € wird 2022 auf neue Rechnung vorgetragen.
 
  • der Jahresüberschuss wird als Gewinnvortrag verbucht und reduziert den bisherigen Verlustvortrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Dokumente
Download Analyse der Vermögens-, Finanz und Ertragslage.pdf
Download Bilanz zum 31.12.2021.pdf
Download Gewinn- und Verlustrechnung 2021.pdf
Download Lagebericht 2021.pdf

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8. Beteiligungsbericht 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Beteiligungsbericht 2021 ist als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Dokumente
Download Beteiligungsbericht 2021 Stadtrat.pdf

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9. Städtische Geldanlagenpolitik Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Veränderte Zinspolitik Zentralbank
Lange Jahre waren Geldanlagen auf Grund der Niedrigzinsphase kein Thema. Durch die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank seit Anfang 2022 haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Galt es vormals Verwahrentgelte, also faktisch Minuszinsen, zu vermeiden, so können jetzt bei Tages- und Festgeldanlagen wieder Zinserträge mit 2 bis 3,5% erzielt werden. Dabei ist zu beachten, dass der öffentliche Sektor von der freiwilligen Einlagensicherung deutscher Privatbanken mittlerweile ausgeschlossen wurde (s.u.).

Rechtlicher Rahmen
Geldanlagen sind vor allem die Mittel der Rücklage(n) (§ 21 Abs. 1 KommHV-K). Ebenso vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel, die für einige Zeit für den laufenden Zahlungsverkehr nicht gebraucht werden und daher ertragreicher angelegt werden können (§ 21 Abs. 2 und § 57 Abs. 1 Satz 3 KommHV-K).

Kassenmittel sind sicher und wirtschaftlich zu verwalten. Der Bestand an Guthaben auf den für den Zahlungsverkehr bei Kreditinstituten errichteten Konten ist dabei auf den für Zahlungen notwendigen Umfang zu beschränken (§ 57 Abs. 1 Satz 2 KommHV-K).

Nach Art. 74 Abs. 2 GO ist bei Geldanlagen vorrangig auf eine ausreichende Sicherheit zu achten. Daneben soll ein angemessener Ertrag erzielt werden. Bei der Anlage von Rücklagemitteln ist neben der Sicherheit auch auf ausreichende Liquidität zu achten (§ 21 Abs. 1 und § 57 Abs. 1 Satz 1 KommHV).

Der unbestimmte Rechtsbegriff „ausreichende Sicherheit“ muss nach allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden. Die Auswahl der Geldinstitute liegt dabei grundsätzlich in der Eigenverantwortung der Gemeinde. Bei dieser Beurteilung, fließen z.B. die Art der Gewährträgerschaft und Ähnliches mit ein. Ebenso kann eine langjährige Geschäftsbeziehung berücksichtigt werden.

Neben der Sicherheit soll auf einen angemessenen Ertrag geachtet werden. Beim Verhältnis Sicherheit zum Ertrag, hat die Sicherheit den Vorrang. Das Verhältnis Zinsertrag zur Geldentwertung spielt bei der Beurteilung des Ertrags eine Rolle.

Erträge aus der allgemeinen Rücklage und freier Kassenmittel, sind grundsätzlich Gesamtdeckungsmittel des Verwaltungshaushaltes. Bei Erträgen aus Sonderrücklagen, müssen diese der entsprechenden Sonderrücklage gutgeschrieben werden.

Wegfall der Einlagensicherung der Privatbanken
Seit dem 01.10.2017 hat der Bundesverband deutscher Banken e.V. festgelegt, dass Bund, Länder und Kommunen nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung unterliegen. Nachdem kommunale Gebietskörperschaften schon bisher keinen Entschädigungsanspruch aus der gesetzlichen Einlagensicherung besaßen, verbleiben für die Kommunen der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken e.V. (www.voeb.de) sowie der Institutssicherungssysteme der Sparkassen-Finanzgruppe (www.dsgv.de) und des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (www.bvr.de). 

Einen garantierten Schutz für die Einlagen der öffentlichen Hand bieten die Einlagensicherungsinstrumente der Sparkassen-Finanzgruppe und der Genossenschaftsbanken somit zwar nicht, durch die Institutssicherung besteht jedoch ein geringeres Risiko.

Durch den Wegfall der Einlagensicherung besteht bei zukünftigen Anlagen bei Banken ohne freiwillige Einlagensicherung ein (erhöhtes) Risiko. Die Anlagen gelten jedoch nicht als spekulativ. Somit besteht zwar weiterhin grundsätzlich die Möglichkeit von Anlagen bei fehlender Einlagensicherung. Allerdings kommen dann erhöhte Anforderungen an die Prüfung bei der Auswahl des Kreditinstituts auf die Kommunen zu. Auf Grund der personellen und fachlichen Rahmenbedingungen bei der Stadt Lindau (B), ist jedoch von solchen Anlageformen ohne Einlagensicherung abzuraten.

Daher sollten nur solche Anlagen mit Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken e.V. oder der Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe und der Genossenschaftsbanken in Betracht kommen.

Empfehlung Städtetag
Konkrete Vorgaben, nach welchen Grundsätzen Geldanlagen getätigt werden, beinhalten die Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums vom 9. März 2017, Az. IB4-1512-11-12 zu Geldanlagen nicht. Es werden hier im Kern nur der Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“ und die Eigenverantwortlichkeit der Kommunen hervorgehoben.

Der Städtetag empfiehlt daher, die Grundsätze der städtischen Geldanlagepolitik im Stadtrat zu beschließen. Eine Anlagerichtlinie ist dabei nicht zwingend notwendig. Die Grundsätze sollen festlegen, nach welchen Kriterien die Verwaltung handelt und unter welchen Voraussetzungen Geldanlagen getätigt werden können. 

Fachliche Bewertung

Derzeit besteht bei der Stadtkasse eine hohe Liquidität im zweistelligen Millionenbereich. Diese ist u.a. bedingt durch Haushaltsausgabereste, Rücklagen und Budgets und bereits getätigter Kreditaufnahmen für die Jahre 2021 und 2022. Bisher werden die liquiden Mittel lediglich über die Girokonten der Stadt verwaltet. Geldanlagen bestehen derzeit keine mehr.

Mit der Zinswende der Europäischen Zentralbank können mit Geldanlagen auch wieder Zinserträge generiert werden. Es entspricht daher wirtschaftlicher Finanzverwaltung, vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel ertragreicher anzulegen. Freie liquide Mittel der Stadt und Geldvermögen der von der Stadt Lindau (B) verwalteten Stiftungen sollten deshalb in sicheren und ertragreichen Geldprodukten angelegt werden.

Die Überlegungen, Daten und Informationen, die für die Anlageentscheidung maßgeblich sind, sollten dabei nachvollziehbar dokumentiert werden. Die grundsätzliche Entscheidung über die Anlage von kommunalen Mitteln ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO).

Deshalb sind hierfür vom zuständigen Gremium die in der Anlage 1 dargestellten „Grundsätze für Geldanlagen“ zu beschließen, nach denen die Verwaltung (Stadtkämmerei) Geschäfte mit Geldanlagen tätigen kann.

Bei der Erarbeitung der beiliegenden Grundsätze wurde der Geschäftsbericht der Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) von 2017 zu Geldanlagen im kommunalen Bereich sowie uns zur Verfügung gestellte Praxisbeispiele herangezogen. Die Grundsätze wurden mit dem städtische Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 dargestellten „Grundsätze für Geldanlagen“ und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage Geldanlagen zu tätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1_Grundsätze Geldanlagen Stadt Lindau.pdf

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10. Änderung der Parkgebührenordnung sowie Neuerlass der Benutzungs- und Entgeltordnungen Parkplatz Karl-Bever-Platz (P3) und Parkhaus Inselhalle (P4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2023 die Erhöhung der Parkgebühren/-entgelte entsprechend der Anlage 1 beschlossen. Vor diesem Hintergrund bedarf es der Änderung der Parkgebührenordnung sowie der Benutzungs- und Entgeltordnungen für den Parkplatz Karl-Bever-Platz (P3) und das Parkhaus Inselhalle (P4).

Fachliche Bewertung

In Ergänzung zur Finanzausschuss-Sitzung am 14.03.2023 bedarf es zur Tabelle der beschlossenen Gebühren / Entgelte in der Anlage 1 noch folgender nachrichtlicher Hinweise:

  • Die Stundengebühr für Bus-Parkplätze beträgt zuletzt bereits 2,60 € (und wird so beibehalten). In der Tabelle der Sitzungsvorlage wurde diese fälschlich mit 2,50 € angegeben. 

  • In den Bereichen Giebelbachstraße (Wackerstraße bis zum See) und Bregenzer Straße (entlang Stadtverwaltung) werden entgegen der Ausweisung der Tabelle in der Vorlage für den Finanzausschuss keine Jahreskarten ausgestellt.

Der Bereich der Parkplätze in der Eichwaldstraße (laut Finanzausschuss-Vorlage „künftig nur noch Stichstraße Richtung Bahlsenbrücke“) wird bis zur weiteren Beschlussfassung über ggf. notwendige Parkplatzauflösungen in der Eichwaldstraße wegen des Baus der Fahrradstraße in der Änderungsverordnung zunächst noch offen gehalten (Formulierung in der Änderungsverordnung: „Eichwaldstraße Hs.Nr. 54 bis vor Kurve Villa Leuchtenberg“).

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 10-15.000 € Ausgaben
ca. 400.000 € Mehr-Einnahmen (brutto)
Mittel stehen zur Verfügung
Haushaltsstelle/
      


Diskussionsverlauf

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons erwähnt eingangs, dass es sich hier um einen Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses handelt und der Punkt vorberaten ist.

Stadtrat Jöckel betont, dass die Insel auch außerhalb der Hauptsaison belebt werden muss. Über seinen Vorschlag zu Vergünstigungen wurde nicht abgestimmt. Seiner Meinung nach sollte es einen Workshop zu den Themen Sondernutzung und Parken geben, bei dem auch der Einzelhandel, die Gastronomie und die IHK dabei sind. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons hat bereits versucht, Stadtrat Jöckel zu erläutern, dass sein Antrag im Finanzausschuss geklärt wurde, er sich somit erledigt hat.

Stadträtin Rundel findet die Erhöhung zu hoch und hat diese auch in Finanzausschuss nicht mitgetragen. Eine moderate Erhöhung, wie von ihr im Finanzausschuss vorgetragen, von 10 Cent sei denkbar, diese ist jedoch nicht angenommen worden. Der Einzelhandel und die Gastronomie leiden noch immer unter den Folgen der Pandemie. Die Strategie der Verkehrslenkung hält sie für sinnvoll, gerade in Hinblick auf die Touristenströme. Bei den Einheimischen allerdings stoßen diese auf Ablehnung.

Auch Stadtrat Freiberg wird die Erhöhung ablehnen. Durch die derzeitige Situation auf der Insel und den Onlinehandel wird die Insel als Zentrum gefährdet, zumal auch in Reutin ein zweites Zentrum entsteht. Er beantragt, dass es eine neue Gebührenregelung von 01. April bis 30. September 2023 gibt und man sich dann danach Gedanken macht, wie man eine Lösung der Parkgebühren für später bekommt. Ab 01. Oktober sollen dann die Parkgebühren wieder wie vorher sein.

Stadtrat Brombeiß merkt an, dass die Mehrheit des Stadtrates ein Parkhaus vor der Insel wollte. Wichtig wäre auch, dass für Einheimische die ersten zwei Stunden bei den alten Gebühren belassen worden wären. Dies fand jedoch keine Mehrheit. 

Stadtrat Obermayr betont, dass es beim ehemaligen Bauhof und beim Bahnhof in Reutin Parkplätze gibt, die nicht vergessen werden dürfen. Er kann die Maßnahme unterstützen, auch wenn es nicht die totale Lösung für die Verkehrsproblematik ist. Aber es ist ein guter Weg. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bedankt sich für die disziplinierte Debatte. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt den Erlass der „Vierten Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung“ gemäß Anlage 2.

  1. Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Benutzungs- und Entgeltordnungen für den Parkplatz Karl-Bever-Platz (P3) und das Parkhaus Inselhalle (P4) gemäß den Anlagen 3 und 4. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 9

Dokumente
Download ANLAGE 1 Tabelle Erhöhung Parkgebühren.pdf
Download ANLAGE 2 Vierte Änderung der PGO2.pdf
Download ANLAGE 3 BenutzungsEntgeltordnung P3.pdf
Download ANLAGE 4 BenutzungsEntgeltordnung P4.pdf
Download FAS-2023-03-14 Erhöhung Parkgebühren Vorlage inkl Anlagen.pdf

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11. Änderung Wochenmarktsatzung und Wochenmarktgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bedingt durch immer weniger Besucher und damit auch kaum mehr Marktbeschicker auf unserem Mittwochs-Wochenmarkt, stand das Kulturamt vor der Entscheidung hier neue Wege zu gehen oder den Mittwochmarkt sterben zu lassen. Diese Ausgangssituation hat Kulturamtsleiter Alexander Warmbrunn in der Stadtratssitzung vom 23.02.2022 ausführlich geschildert und angekündigt den Mittwochsmarkt in einer Testphase für das Jahr 2022 als Lindauer Abendmarkt am Ufer des Kleinen Sees abzuhalten.
Diese Veränderung wurde von der Lindauer Bevölkerung, aber auch unseren Feriengästen von Anfang an erstaunlich gut angenommen, so dass schnell der Ruf  laut wurde, diesen Abendmarkt auch in Zukunft so weiter zu führen. Dem stimmen wir zu und sind deshalb der Meinung den Mittwochsmarkt in der erprobten Version auch in den kommenden Jahren als Lindauer Abendmarkt am Kleinen See abzuhalten.
Grundlage für den Abendmarkt in der Versuchsphase 2022 war die derzeit gültige Wochenmarktsatzung und die entsprechende Wochenmarktgebührensatzung. Die in dieser Satzung vorgeschriebenen Standgebühren ermöglichen dem Kulturamt leider nicht die höheren Kosten für die Durchführung des Abendmarkts (z.B. Stromversorgung, Marketing, …), welche für die Umsetzung des Marktes notwendig sind, zu decken. Die Einnahmen aus den Abendmarkt-Gebühren spiegeln gleichfalls nicht die enorm hohe Besucherfrequenz des Marktes.
Um den Besucher:innen unseren Lindauer  Abendmarkt weiterhin in dieser Form anbieten zu können und diesen auch kostendeckend veranstalten zu können, muss die Wochenmarktsatzung so geändert werden, dass der Abendmarkt (ehemals Mittwochsmarkt) aus der Wochenmarktsatzung herausgenommen wird und fortan als extra festgesetzter Wochenmarkt „Lindauer Abendmarkt“ mit Zulassungsbestimmungen und entsprechender Preisliste, weiter betrieben wird.
In diesem Zusammenhang müssen auch in der Wochenmarktgebührensatzung die Gebühren für den dann nur noch am Samstag stattfinden Wochenmarkt, entsprechend den Saisonzeiten, reduziert werden.

1. Wochenmarktsatzung:
  1. In der Wochenmarktsatzung der Stadt Lindau vom 29.05.2020 ist unteranderem geregelt, wo die Wochenmärkte stattfinden können, deren Öffnungszeiten (Vgl. §1 Nr. (1) und Nr. (3) der Wochenmarktsatzung), welches Warenangebot zugelassen ist (hierzu auch nachfolgend Nr.1 b)) oder auch wie die Zulassung erfolgt.
  2. §67 der Gewerbeverordnung regelt, was unter einem Wochenmarkt zu verstehen ist und welche Warenarten angeboten werden können oder auch welche alkoholischen Getränke zugelassen sind (GewO §67 Absatz (1) Nr.1).
§69 beschreibt die Möglichkeit, dass Märkte ‚festgesetzt‘ werden können und damit sogenannte „Marktprivilegien“ erhalten können. Diese sind:
  • Markt ist nicht an das Ladenschlussgesetzt gebunden, 
  • Ausnahmen zu Arbeitszeiten, 
  • es besteht keine Reisegewerbekartepflicht

Die Wochenmarktsatzung gibt darüber hinaus keine Vorschriften, wie und auf welcher Basis neue Stände ausgewählt und zugelassen werden können.

2. Wochenmarktgebührensatzung:
In der Wochenmarktgebührensatzung der Stadt Lindau mit der Gültigkeit vom 20.05.2021 sind die Gebühren für einen Standplatz auf dem Lindauer Wochenmarkt geregelt und saisonal unterteilt. Hier werden jedoch keine Unterschiede nach Art des Verkaufsstandes, angebotenen Waren und benötigtem Strom gemacht. Die Gebühren werden pauschal über den laufenden Meter des Standes abgerechnet.

Fachliche Bewertung

1. Wochenmarktsatzung:
Durch die Satzung sind der Wochenmarkt, und dementsprechend derzeit auch der Abendmarkt an die angegebenen Vorschriften gebunden.
Eine kurzfristige Verschiebung in Form von Platz oder Zeitpunkt ist so für den Abendmarkt im Bedarfsfall nicht möglich.
Um dies zu regeln und Beschicker:innen besser auszuwählen, als auch die Kontrolle zu behalten, welche Stände am Abendmarkt teilnehmen können, bedarf es den Abendmarkt aus der bestehenden Wochenmarktsatzung herauszulösen und den Abendmarkt mit Zulassungsbestimmungen (s. Anlage) festzusetzen.
Einmal im Monat soll zudem ein „Sondermarkttag“ stattfinden, an welchem bei passender musikalischer Umrahmung, ein ausgeweitetes Sundowner-Cocktailangebot auf dem Nobelpreisträger-Steg angeboten wird.
Der Abendmarkt sollte weiterhin als „zweiter“ Wochenmarkt in Lindau abgehalten werden, nur unter anderen Grundvoraussetzungen als der Samstags-Wochenmarkt. Gemäß § 67 GewO Absatz (1) Satz 1 erfüllt der Abendmarkt auch weiterhin die Kriterien eines Wochenmarktes: „Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbieten[…]“ Somit kann auch hier wieder eine Festsetzung gemäß §69 GewO stattfinden und für den Lindauer Abendmarkt die Marktprivilegien (Vgl. oben Nr.1 b) ) gelten gemacht werden. 
Unter diese Marktprivilegien fällt auch das Umgehen des in Bayern gültigen Ladenschlussgesetztes, unter welchem Verkaufsstellen nur in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr geöffnet sein dürfen.
2. Wochenmarktgebührensatzung:
Die Beschicker des Abendmarktes 2022 haben für eine Teilnahme an diesem Markt keine zusätzlichen Gebühren gezahlt, sofern sie auch am Samstagswochenmarkt teilgenommen haben. Dies ist durch die Wochenmarktgebührensatzung so geregelt, dass nur pro Halbjahr (April bis Oktober & November bis März) einmal die Gebühren abgerechnet werden. Hierzu war es irrelevant, ob ein Beschicker am Samstag und Mittwoch, nur am Samstag oder nur am Mittwoch teilgenommen hat. Zusätzliche Einnahmen konnten nur vereinzelt durch neue Beschicker gemacht werden, die nicht am normalen Wochenmarkt teilgenommen haben. Hier wurden jedoch auch die Preise aus der Gebührensatzung genutzt.
Dies hat dazu geführt, dass die erheblichen Kosten, die für das Bereitstellen der Infrastruktur, zusätzliche Marketingmaßnahmen etc. nicht gedeckt waren und aus anderen Töpfen gedeckt werden mussten.
Mit dem Hintergrund des Sparhaushaltes aber auch, um in Zukunft den Abendmarkt kostendeckend zu veranstalten, muss er aus der Gebührensatzung gelöst werden und über eine gesonderte Preisliste geregelt werden. Diese soll auch das angebotene Sortiment, die Größe und den Strombedarf entsprechend abdecken.
Die Preisliste kann demnach auch jährlich an steigende Kosten, wie z. B. Stromkosten angepasst werden. Hierdurch kann ein Veranstalten des Marktes in den kommenden Jahren gesichert werden.
Durch das Wegfallen des Mittwochmarktes in der Satzung müssen auch hier die Preise entsprechend angepasst werden. Beschicker:innen sollten daher, da sie nur noch einen Markttag zur Verfügung gestellt bekommen, entsprechend angepasste Gebühren zahlen. Zusätzlich, um den Markt in den Wintermonaten (November bis März) auch für Besucher:innen attraktiv zu halten, sollen die Gebühren im Winter für die Beschicker:innen geringer sein, um sie so zur Teilnahme zu locken.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Mittwochsmarkt (fortan Abendmarkt) wird aus der aktuellen Wochenmarktsatzung herausgenommen.
Die Wochenmarktsatzung wird entsprechend geändert (s. Anlage).
Die Wochenmarktgebührensatzung wird entsprechend geändert. (s. Anlage).
Der Abendmarkt kann als Wochenmarkt festgesetzt werden und unterliegt Zulassungsbestimmungen und einer Preisliste.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download AKTUELL_20230213_103_Entwurf_Änderung Gebührensatzung2023.pdf
Download AKTUELL_20230213_103_Entwurf_Änderung Wochenmarktsatzung2023.pdf
Download LAM2023_Kosten_Einnahmen Gegenüberstellung und Prognose 2023.pdf
Download LAM2023_Preisliste_15.03.2023.pdf
Download LAM2023_Zulassungsbestimmungen.pdf

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12. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 129 "Alte Stadtgärtnerei" der Stadt Lindau (Bodensee)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Stadt ist Eigentümerin der Grundstücke Flurnummern 156, 156/1, 157, 158 der Gemarkung Aeschach. Es handelt sich dabei um das Areal der ehemaligen Stadtgärtnerei. Dieses soll zum Zwecke der Wohnbebauung, insbesondere für bezahlbaren Wohnraum, an die GWG Lindau verkauft werden.

Grundlage des zu schaffenden Planungsrechts ist der Grundsatzbeschluss der Stadt vom 25.05.2017. Die Stadt beabsichtigt für das unter Ziff. 1 genannte Areal die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ zur Schaffung zusätzlichen Baurechts.

Die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.04.2021 vorgestellt und bestätigt.

Diese Beschlussvorlage befasst sich mit dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr.129 „ Alte Stadtgärtnerei“. 

Gegenstand des städtebaulichen Vertrages ist die Sicherung der Umsetzung des Wohnbauvorhabens auf den Grundstücken Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, Gemarkung Aeschach, die Planung und Durchführung der Erschließung im Vertragsgebiet sowie die Sicherung der der Stadt entstehenden Folgekosten für die soziale Infrastruktur.

Wesentliche Inhalte des städtebaulichen Vertrages sind die Verpflichtung zur Durchführung
des Vorhabens einschließlich dazugehöriger Fristen, Erschließungsmaßnahmen auf Grundlage des Bebauungsplanes innerhalb einer bestimmten Frist, die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten und aller der im Vertrag vereinbarten Kosten, die Regelungen zur Herstellung der Erschließungsanlagen sowie die Verpflichtung zur Realisierung von gefördertem Wohnungsbau sowie der Errichtung einer Kindertagesstätte.

Ebenfalls enthält der städtebauliche Vertrag Inhalte zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, Planungsfreiheit und Haftungsausschluss.

Konkret wurde folgendes festgelegt (wesentliche Maßnahmen):
Geförderter Wohnungsbau:
48 % der Wohnfläche im Bereich des Mietwohnungsbaus als EOF-Wohnungen
66% der Wohnfläche über der KITA als EOF-Wohnungen mit Bindungsfrist: 25 Jahre 

KITA:
Errichtung einer 6-gruppigen KITA; Bedarf durch das Projekt: 16 Kindergartenplätze, 7 Krippenplätze; Die Restgruppen sind rechnerischer Ausgleich künftiger GWG-Projekte, stehen aber sofort nach Errichtung zur Verfügung.

Öffentliche Wege und Räumpflichten:
Schaffung eines öffentlichen Geh- und Radwegs von der Anheggerstraße zum Schweizerhofweg; Übernahme der Verkehrssicherheits- und Unterhaltspflicht durch Vorhabenträger, soweit dieser Weg auf seinem Privatgelände verläuft.

Ökologischer Ausgleich:
Vollumfänglicher naturschutzrechtlicher Ausgleich des Vorhabens durch das Ökokonto der GWG.

Grünflächen und Spielplatz:
Herstellung eines Spielplatzes durch die GWG im Rahmen einer fest vereinbarten Kostenermittlung zuzüglich 10 % Kostenpuffer.
Herstellung von im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen mit Ausnahme der Waldfläche (nicht betretbarer „Bannwald“).

Erschließungsmaßnahmen:
Umsetzung von  Erschließungsmaßnahmen mittels fachlich geeigneter Fachfirmen durch die GWG, soweit mit der Stadt nicht anders vereinbart.

Kostentragung Bebauungsplan:
Kostentragung des Bebauungsplans einschließlich Rechtsberatung und notwendiger Fachgutachten durch den Vorhabenträger.

Fachliche Bewertung

Der Bebauungsplanvorentwurf wird derzeit durch das Planungsbüro OPLA Augsburg vorbereitet und dem Bau- und Umweltausschuss sowie dem Stadtrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Aufstellungsbeschluss vorgestellt.

Aus Sicht der Abteilung 601 kann dem städtebaulichen Vertrag mit Stand vom 28.01.2023 zum Bebauungsplan Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ zugestimmt werden.

Die vereinbarten Maßnahmen gehen z.T. erheblich über das im Grundsatzbeschluss zur Lindauer SoBoN getroffene Maß hinaus, z.B. was den Anteil des geförderten Wohnungsbaus betrifft. Auch die Bereitstellung einer 6-gruppigen KITA ist bis zu deren kompletten Anrechnung mit anderen GWG-Projekten ist im Hinblick auf den akuten Bedarf an KITA-Plätzen vorteilhaft für die Stadt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) stimmt dem städtebaulichen Vertrag mit Stand vom 28.01.2023 zum Bebauungsplan Nr. 129 "Alte Stadtgärtnerei" zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 6

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13. Durchführungsvertrag zu vBP Nr. 130 "Kemptener Straße 56"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 13
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14. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 130 "Kemptener Straße 56" - Abwägung der Stellungnahmen nach § 4a Abs. 3 BauGB - Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

  1. Ausgangslage 
Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Steuerung eines Bauvorhabens am Kreuzungsbereich der Kemptener Straße und Reutiner Straße in Lindau. Grundlage hierfür bildet der städtebauliche Rahmenplan, der in seiner Endfassung am 21.11.2019 fertiggestellt wurde. Mit dem Rahmenplan soll ein lebendiges Stadtquartierszentrum mit Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Aufwertung des Verkehrsknotenpunktes im Ortsteil „Köchlin“ entstehen. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ soll nun der Rahmenplan auf dem Grundstück der Flurnummer 35 (Gemarkung Reutin) planungsrechtlich umgesetzt werden. Vorhabenträger ist die IVG Immobilien- und Verwaltungs-GmbH. 

Im Sinne der Nachverdichtung soll am Standort an der Köchlin-Kreuzung ein Wohn- und Geschäftshaus entstehen. 

  1. Angaben zum Bestand 
Der Planbereich ist im jetzigen Zustand mit einem Wohngebäude und einem Stadel bebaut sowie nahezu komplett versiegelt. Gehölze befinden sich keine innerhalb des Geltungsbereiches. Die Bestandsgebäude wurden aus artenschutzrechtlicher Sicht gutachterlich geprüft und es lagen keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen vor. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 1.336m² und beinhaltet die Flurnummern 35 sowie Teilflächen der Fl. Nr. 26/4. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemarkung Reutin, sowie mit Ausnahme der Fl. Nr. 26/4 (Reutiner Straße) in Privatbesitz. 

  1. Verfahrensstand und Art der Verfahrensbearbeitung
Um Baurecht zu schaffen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. 
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Des Weiteren wurde vom Stadtrat der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes jeweils einschließlich der Begründungen, alle mit Stand vom 27.10.2021, gebilligt, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

In seiner Sitzung am 29.03.2022 hat der Stadtrat den Entwurf vom 29.03.2022 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich jeweiliger Begründungen, alle mit dem Stand 29.03.2022 gebilligt. Zugleich wurde die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Aufgrund der vorgebachten Stellungnahmen (Einwendungen vom Sachgebiet Immissionsschutz im Landratsamt und der Feuerwehr) zur öffentlichen Auslegung mussten Planänderungen und -ergänzungen vorgenommen werden. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 30.11.2022 den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes einschließlich jeweiliger Begründungen, alle mit dem Stand 30.11.2022, gebilligt. Zudem wurde die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden dabei angemessen verkürzt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum von 02.01.2023 bis 17.01.2023 statt. 

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB 

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Von Seiten Behörden und sonstigen Träger der Belange ging eine Stellungnahme ein. Diese wurde von der Stadt Lindau (B) wie in Anlage 1dargestellt, geprüft. 

Fachliche Bewertung

Das Stadtbauamt schlägt die in Anlage 1 angehängte Abwägung vor und empfiehlt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ mit Stand vom 29.03.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.

  1. Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ mit Stand vom 29.03.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 3 Vorhaben- und Erschließungsplanung.pdf
Download Anlage 4 Begründung.pdf
Download Anlage 5 Lärmschutzgutachten.pdf
Download Anlage 6 Brandschutzkonzept.pdf
Download Anlage 7 Baugrundgutachten.pdf
Download Anlage 8 Artenschutzgutachten.pdf
Download Anlage 9 Anfrage Löschwasser.pdf

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15. BÜ Laubeggengasse - Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Rückstufung des Bahnübergang (BÜ) Laubeggengasse zu einem Geh- und Radwegübergang beschlossen.

Die DB Netz AG kam im Februar 2023 auf die Stadt Lindau zu, um die weitere Entwicklung dieses Bahnübergangs zu besprechen. Entgegen den bisherigen Überlegungen, den BÜ Laubeggengasse mittels einer Eisenbahnüberführung (EÜ) für den Fuß- und Radverkehr zu ersetzen, soll dieser nun als höhengleiche Kreuzung, ebenfalls nur für den Fuß- und Radverkehr erhalten bleiben. In diesem Zuge soll der BÜ auf den aktuellen Stand der Technik hochgerüstet werden.

Fachliche Bewertung

Aus Sicht der Garten- und Tiefbaubetriebe und des Stadtbauamts, kann dem Vorschlag der DB Netz AG durchaus gefolgt werden. In Verbindung mit einem Bahnseitenweg, der zwischen BÜ Laubeggengasse und EÜ Langenweg zwischen der neu errichtetet Lärmschutzwand und den Privatgrundstücken angeordnet werden könnte, stellt diese Lösung eine gleichsam funktionale und sinnvolle Alternative gegenüber einer weiteren, neu zu bauenden EÜ dar. 

Der Flächeneingriff ist aus ökologischer und städtebaulicher Sicht deutlich Vorteilhafter, da wesentlich weniger Fläche versiegelt und somit entwässert werden müsste. Darüber hinaus kann bei einer EÜ die Erschließung der umliegenden Grundstücke nicht sichergestellt werden bzw. wäre nur mit sehr hohem Aufwand realisierbar. 

Für die Nutzer ändert sich, abgesehen von den steigenden Zugzahlen und den dadurch resultierenden längeren Schrankenschließzeiten, nichts. Der BÜ wird lediglich auf den aktuellen Stand der Technik hochgerüstet und mit einer neuen Bahnübergangssicherungstechnik in das elektronische Stellwerk Lindau eingebunden. Zudem befindet sich in weniger als 200 Metern Entfernung die neue EÜ Langenweg, welche optimal an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden ist und eine höhenfreie Kreuzung der Bahnlinie ermöglicht.

Die Lösung mittels einer EÜ an dieser Stelle wäre lt. DB Netz AG aufgrund erheblicher Schwierigkeiten in der Örtlichkeit mit enormen Kosten verbunden, die zwar vorerst nicht bei der Stadt Lindau liegen würden, in der späteren Unterhaltslast aber dann sehr wohl einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor bedeuten würden. 

Aus den oben genannten Gründen und nur mit der Verbindung über einen Bahnseitenweg zur EÜ Langenweg können die Garten- und Tiefbaubetriebe und das Stadtbauamt den Erhalt des heutigen BÜ inkl. Anpassung an den aktuellen Stand der Technik empfehlen.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
 Keine    
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





Diskussionsverlauf

Für Stadtrat Prof. Dr. Schöffel wäre eine Fuß- und Radweganlage nicht nötig. 

Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler entgegnet, dass diese Verbindung wichtig ist. Zudem merkt er an, dass die Bahn die Kosten dafür übernimmt. 

Stadtrat Obermayr kann sich eine weitere Querung in dem Bereich, in dem früher das Drehkreuz war, vorstellen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, den Bahnübergang Laubeggengasse als höhengleiche Kreuzung für den Fuß- und Radverkehr zu belassen. 
  2. Der Stadtrat beschließt, dass zur Umgestaltung der höhengleichen Kreuzung für den Fuß- und Radverkehr ein Bahnseitenweg zur EÜ Langenweg nördlich der Gleise erforderlich und herzustellen ist.
Der Stadtrat beauftragt die Garten- und Tiefbaubetriebe / Stadtverwaltung, die o.g. Beschlüsse mit der DB Netz AG zu verhandeln und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

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16. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 3. Sitzung des Stadtrates 29.03.2023 ö beschließend 16

Sachverhalt

Stadtrat Nüberlin möchte wissen, wann man im Parkhaus wieder mit Karte zahlen kann. Oberbürgermeisterin Dr. Alfons antwortet, dass bestimmte Kartenanbieter derzeit nicht gehen. Derzeit wisse man nicht genau, woran das liegt. Mit dem Hersteller wird gerade getüftelt, um den Fehler zu beheben. 
Bürgermeisterin Dorfmüller merkt an, dass heute Arbeiten im Parkhaus stattgefunden haben. 

Stadtrat Prof. Dr. Schöffel erkundigt sich nach der Aufschlüsselung der Ausgaben anlässlich der Gartenschau. 
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt das Thema mit und spricht es bei Herrn Lau, Herrn Gfall und Herrn Horbach an. 

Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer geht auf den ausgeteilten Flyer zum Appell der Erhalt der Gleise auf dem Inselbahnhof ein.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons entgegnet, dass es derzeit Gespräche zwischen Stadt, Bahn, BEG und Ministerium gibt, in denen darüber diskutiert wird, ob die Gleisinfrastruktur ausreichend ist. Gerne kann nach diesen Gesprächen über das Ergebnis berichtet werden. Der Gleisrückbau auf der Insel ist seit 2019 planfestgestellt. 

Stadtrat Jöckel spricht die beleuchteten Parkanzeigen auf Höhe der Sparkasse an diese sollte nach 22.00 Uhr ausgeschalten werden, da in den Bleicheweg nicht mehr eingefahren werden darf. Dies habe er so bereits auch Herrn Stiefenhofer mitgeteilt. 

Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, geht auf den ausgeteilten Flyer zur Baumspende ein. Der vorliegende Flyer ist noch ein Entwurf, nächste Woche wird dieser an die Öffentlichkeit gehen und auch auf Social Media beworben werden. 

Datenstand vom 05.04.2023 11:47 Uhr