Datum: 04.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:20 Uhr bis 21:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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6. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
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04.12.2023
|
ö
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beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Die Oberbürgermeisterin eröffnet die öffentliche Sitzung.
Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Es gibt keine Einwendungen gegen die vorliegende Tagesordnung.
Die Oberbürgermeisterin übergibt an den stellvertretenden Leiter der Stadtkämmerei, Tobias Pellot, der anhand der Präsentation über aktuellen Sachstand zum Haushaltsentwurf berichtet.
Dokumente
Download 20231204_Haushalt 2024_Haushaltsberatungen_Präsentation (1).pdf
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2. Regiebetriebs Senioren- und Pflegeheim Reutin - Wirtschaftsplan 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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6. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
|
04.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
|
ö
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beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Der beigefügte Erfolgs-, Vermögens- sowie Finanzplan des Senioren- und Pflegeheimes Reutin wurde durch den Heimleiter, Herrn Höhne, erstellt.
Fachliche Bewertung
Der Erfolgsplan für das Jahr 2024 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 36.585 € aus, der nicht mehr aus der Rücklage ausgeglichen werden kann. Im Seniorenheim Reutin können derzeit wegen des Fachkräftemangels durchschnittlich nur 80 Pflegeplätze belegt werden.
Derzeit befindet sich das Heim jedoch in Budgetverhandlungen mit den Pflegekassen und dem Bezirk Schwaben, um insbesondere inflationsbedingte Mehrkosten auffangen zu können.
Um den Vermögensplan auszugleichen, benötigt das Seniorenheim einen Zuschuss der Stadt (=Träger) für Tilgungsleistungen i.H.v. 2.000 € und 36.585 € zur Deckung des Jahresfehlbetrages.
Daraus ergibt sich insgesamt ein Zuschussbedarf aus dem städtischen Haushalt i.H.v. insgesamt 38.585 € für das Jahr 2024. Dieser wird über einen voraussichtlichen Budgetübertrag aus dem Jahr 2023 nach 2024 im städtischen Haushalt dargestellt werden können.
Finanzielle Auswirkungen
siehe Wirtschaftsplan 2024
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat / Der Stadtrat beschließt den beigefügten Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan und den Stellenplan 2024 des Regiebetriebes Senioren- und Pflegeheim Reutin.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Stellenplan 2024 Seniorenheim.pdf
Download Wirtschaftsplan des Geschäftsjähres 2024.pdf
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3. Regiebetrieb Krematorium - Haushaltsplan 2024 und Finanzplan 2023 - 2027
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
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6. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
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04.12.2023
|
ö
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beschließend
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3 |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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12. Sitzung des Stadtrates
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19.12.2023
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Vorbericht Haushalt 2024
Im Jahr 2004 wurde für das Krematorium ein Regiebetrieb mit eigenem Haushaltsplan
gebildet.
Verwaltungshaushalt
Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes beträgt 1.250.500 Euro.
Vermögenshaushalt
Im Zeitraum 2020 - 2025 wird die Ofenanlage in Etappen generalüberholt. Für 2024 sind der Austausch ECO-Bündel für den Wärmetauscher sowie der Austausch der Sargauflage und Drehplatte vorgesehen.
Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 299.200 Euro.
Wirtschaftliche Prognose:
Trotz schwankender Anzahl der anfahrenden Bestatter und der starken privaten Konkurrenz können die Einäscherungszahlen noch stabil gehalten werden. Durch die erzielten Einnahmen kann die Feuerbestattungsanlage der Stadt Lindau (B) auch mittel- bis langfristig wirtschaftlich betrieben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass keine weitere private Konkurrenz erwächst und keine weiteren Bestatter, die bisher Lindau anfahren, als Kunden wegfallen.
Gewinnabführung an die Stadt
Der Haushaltsplan 2024 sieht vor, 120.000 € Gewinn an die Stadt abzuführen. Dies ist
möglich, da das Anlagevermögen und die Rücklagen zusammen größer sind als die
Schulden.
Kreditaufnahmen, Schuldenstand
Die Aufnahme von Krediten ist im Jahr 2024 nicht vorgesehen.
Die Schulden belaufen sich Anfang des Jahres 2024 auf voraussichtlich 211.000 €. Es ist eine ordentliche Tilgung von 99.000 € vorgesehen. Nach derzeitiger Planung wäre der Regiebetrieb
Krematorium Anfang 2026 schuldenfrei.
Fachliche Bewertung
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024 ist in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat / Der Stadtrat beschließt
den beigefügten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024 sowie den Finanzplan 2023 – 2027 des Regiebetriebes Krematorium
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung -
Haushaltsplan 2024 und Finanzplan 2023-2027
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
6. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
|
04.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der Haushalt des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung entwickelte sich durch Mehreinnahmen sowie Steuerrückzahlungen des Finanzamtes besser als erwartet. Vor diesem Hintergrund ist im Haushalt 2023 voraussichtlich keine Kreditaufnahme für den erfolgten Kauf des Parkplatzgrundstückes beim Bahnhof Reutin mehr erforderlich.
Das Thema Steuernachzahlungen ist nach wie vor noch nicht abschließend aufgearbeitet und Bescheide des Finanzamtes sind teilweise noch vorläufig. Vor diesem Hintergrund sind auch im Haushaltsjahr 2024 nochmals höhere Steueransätze zu berücksichtigen.
Der Überschuss des Regiebetriebes Parkraum wird für anstehende Parkraumprojekte (z.B. Parkhausbau) der Rücklage zugeführt.
Fachliche Bewertung
1. Verwaltungshaushalt
Die 2023 erstmalig auf einzelne Parkplatzbereiche aufgeteilten Einnahmenansätze können -auch durch die Parkgebührenerhöhung im Juni 2023- heuer gut erreicht werden. Lediglich beim Parkplatz Bauhof war der über den nicht ganz vergleichbaren Parkplatz Vierlinden-Quartier errechnete Parkgebührenerlös letztlich zu hoch angesetzt. Die Ansätze für 2024 wurden insofern bei allen Parkplätzen neu angeglichen.
Nachrichtlicher Hinweis: Zusätzlich zu den aufgezeigten Parkgebühreneinnahmen des Regiebetriebes sind im städt. Haushalt 2024 für die nicht steuerbaren Parkplätze in den Straßenbereichen Parkgebühreneinnahmen i.H.v. 570.000 € angesetzt.
Die Mieten / Pachten betreffen weiterhin den Parkplatz Hartplatz Zech (Zufahrt über Privatgrund) sowie einen notwendigen, nicht erwerbbaren Grundstücksstreifen neben den Gleisen beim Parkplatz Bahnhof Reutin (Anmietung DB).
Das Gesamtvolumen des VWH beträgt 4.226.254 €.
2. Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt können anstehende Investitionen im Jahr 2024 überwiegend durch noch vorhandene Haushaltsreste aus 2023 beglichen werden:
a) Die akt. noch nicht umgesetzte Etablierung einer Kennzeichenerfassung anstelle der veralteten Schranken-/Kassenanlage beim Parkplatz Karl-Bever-Platz.
b) Die geplante Erweiterung des Parkleitsystems mit einer zusätzlichen digitalen Anzeige in der Bregenzer Straße vor dem Parkplatz Bahnhof Reutin sowie der notwendige Ersatz der veralteten LCD-Anzeigen durch moderne LED-Anzeigen.
c) Restzahlungen für die noch laufende Genehmigungsplanung für das Parkhaus am Karl-Bever-Platz.
Für den Bau des Parkhauses werden aufgrund der aktuellen städtischen Finanzlage derzeit noch keine Haushaltsmittel eingeplant. Die Planung des Baus des PH am P3 Karl-Bever-Platz ist akt. bis zur Fertigstellung der Genehmigungsplanung beauftragt, welche voraussichtlich in Kürze vorliegen wird. Im Jahr 2024 könnte –noch zu beschließen– das Vergabeverfahren und die EU-weite GU-Ausschreibung durchgeführt werden. Der Baubeginn könnte dann voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2025 stattfinden. Die aktuelle Finanzsituation der Stadt reicht jedoch derzeit nicht für alle politisch gewollten Investitionen (Mittelschule, Parkhaus Karl-Bever-Platz, Parkhaus am Bahnhof Reutin u.a.) aus. Daher ist im Rahmen des in Kürze anstehenden Haushaltskonsolidierungsprozesses erst eine Grundsatzentscheidung zu treffen, welchem Investitionsvorhaben Vorrang zu geben ist und wie dieses finanziert werden soll. Da zudem verkehrlich die neue Quartiersgarage auf der Hinteren Insel voraussichtlich noch etwas länger zur Verfügung steht, sind derzeit weiterhin noch keine Umsetzungskosten für ein Parkhaus am Karl-Bever-Platz im Finanzplan vorgesehen.
Für den notwendigen Ersatz von über 30 Jahre alten Parkscheinautomaten ohne der Möglichkeit einer Kartenzahlung (mit Münzgeld bei höheren Tageskartenpreisen nur noch eingeschränkt benutzbar) wird ein Betrag in Höhe von 45.000 € angesetzt.
Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt 1.160.585 €.
Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2024 ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Obermayr stellt den Antrag, die Grundsteuererhöhung auszusetzen und den fehlenden Betrag aus dem BgA Parkraum zu entnehmen.
Eine Grundsteuererhöhung halten auch andere Fraktionen für ausgeschlossen.
Eine Entnahme aus dem Parkraum ist für viele Mitglieder des Finanzausschusses unter Berücksichtigung, dass in nächster Zeit Investitionen anstehen, wie z. B. für ein Parkhaus, oder das für die Entnahme Kapitalsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag zu entrichten sind, auch der falsche Weg.
Nach langer Diskussion, zieht Stadtrat Obermayr den Antrag zurück und man verständigt sich den Ansatz bei der Gewerbesteuer zu erhöhen.
Beschluss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Haushaltsplan 2024 und dem Finanzplan 2023 - 2027 des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Dokumente
Download HH 2024 Vorlage Anlage 1a VWH.pdf
Download HH 2024 Vorlage Anlage 1b VMH.pdf
Download HH 2024 Vorlage Anlage 2 Finanzplan.pdf
Download HH 2024 Vorlage Anlage 3 Schulden.pdf
Download HH 2024 Vorlage Anlage 4 Rücklagen.pdf
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5. Neue Mittelschule Lindau - CSU-Antrag Finanzierung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
6. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
|
04.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Die CSU-Fraktion stellte im September 2023 den Antrag, sämtliche Grundstückserlöse, welche die Stadt in Zukunft erzielen wird, zweckgebunden für die Realisierung und den Bau der Mittelschule Lindau verwendet werden, bis deren Finanzierung gesichert ist.
Als Begründung wurde Folgendes angeführt:
„Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Dieser Aufgabe werden wir aus heutiger Sicht nicht nachkommen, da einige unserer Grundschulen bereits heute aus allen Nähten platzen. Eine der Grundvoraussetzungen, dass wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen können, ist eine Fertigstellung der Mittelschule und damit eine Freimachung von Räumlichkeiten in der Grundschule Reutin-Zech bis zum Schuljahr 2029/30. Jegliche Verzögerung wird uns viel zusätzliches Geld durch die Schaffung von Interimslösungen kosten und uns dem gesetzten Ziel nicht näher bringen!“
Fachliche Bewertung
Da die Planungen der Mittelschule noch nicht fertiggestellt sind, liegen derzeit noch keine verlässlichen Kostenberechnungen für den Neubau der Mittelschule vor. Im Haushalt 2024 werden zunächst die Planungskosten bis zur Baugenehmigungsreife in Höhe von rund 4 Mio. Euro abgebildet. Für die Ermittlung eines konkreten Kostenrahmens ist dies der nächste erforderliche Schritt. Der anschließende Bau der Mittelschule kann in der städtischen Finanzplanung jedoch nach wie vor noch nicht dargestellt werden.
Allerdings kann die Finanzierung auch nicht über eine zweckgebundene Verwendung von Verkaufserlösen gesichert werden. Im kommunalen Haushaltsrecht gilt das Gesamtdeckungsprinzip. Veräußerungen des Anlagevermögens sind allgemeine Deckungsmittel des Vermögenshaushaltes, eine Zweckbindung kann nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass mögliche Verkaufserlöse nicht einem Projekt zugeführt werden können. Die Stadt ist stets verpflichtet ihren (finanziellen) Verpflichtungen insgesamt nachzukommen.
Wie in der Haushaltsvorlage für den Haushalt 2024 bereits dargelegt und aus dem Finanzplan 2023 – 2027 ersichtlich, sind derzeit noch keine finanziellen Spielräume für den Neubau der Mittelschule erkennbar und müssen noch geschaffen werden.
Derzeit ist sogar davon auszugehen, dass zur Finanzierung der selbst nur noch wenigen Investitionen in 2024 ff trotz eingeplanter Verkaufserlöse teilweise noch Kreditaufnahmen erforderlich sein werden. Mit anderen Worten: Diese Verkaufserlöse werden bereits für andere Investitionen und zur Begrenzung der Kreditaufnahmen gebraucht und stünden für eine Finanzierung der Mittelschule nicht mehr zur Verfügung.
Fazit:
Die derzeit diskutierten und vorgesehenen Verkaufserlöse reichen für eine Finanzierung des städtischen Investitionsbedarfs zuzüglich des Neubaus der Mittelschule bei Weitem nicht aus. Eine Finanzierung kann zudem erst dann erstellt werden, wenn nach der Baugenehmigungsreife eine verlässliche Kostenberechnung vorgelegt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher aus Sicht der Verwaltung darüber noch kein Beschluss gefasst werden.
Beschluss
Der Finanzausschuss beschließt, den von der CSU-Fraktion gestellten Antrag, sämtliche Grundstückserlöse, welche die Stadt in Zukunft erzielen wird, zweckgebunden für die Realisierung und den Bau der Mittelschule Lindau verwendet werden, bis deren Finanzierung gesichert ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8
Dokumente
Download 20230926_Mittelschule Finanzierung_Antrag CSU zu Verkaufserlöse.pdf
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6. Kernhaushalt Stadt Lindau (B); Haushaltsberatungen 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss (Stadt Lindau)
|
6. Sitzung des Finanzausschusses (Haushaltsberatungen)
|
04.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Nach Art. 63 ff. hat die Stadt Lindau (B) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen sowie einen Haushaltsplan aufzustellen.
- Allgemeines
Die vorliegenden Entwürfe zum Haushalt 2024 und Finanzplan 2025 bis 2027 sind aufgrund der aktuellen weltpolitischen Ereignisse weiterhin geprägt von massiven Kostensteigerungen. Nach wie vor belastet den städtischen Haushalt die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Energiekrise. Ebenso starke Preissteigerungen in vielen Bereichen, der Anstieg des Zinsniveaus und die durch erhebliche Tariferhöhungen deutlich gestiegenen Personalausgaben.
Gleichzeitig bestehen einnahmeseitig Unsicherheiten bei den Steuereinnahmen. Neben den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen Steuernachzahlungen für Vorjahre sowie der hohe Investitionsbedarf der Stadt einhergehend mit einer überdurchschnittlich hohen Verschuldung zusätzliche Herausforderungen dar.
Der Haushalt 2024 profitiert auf der Einnahme- und Ausgabeseite auch von der Wirkung der bereits für den Haushalt 2023 kurzfristig ergriffenen Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen. Dennoch kann der Anstieg auf der Einnahmenseite nicht mit den Steigerungen auf der Ausgabenseite Schritt halten.
Mit dem Haushalt 2024 werden die Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement in den Kernhaushalt eingegliedert. Dadurch wird Komplexität in Haushalt und Verwaltung reduziert und etwas mehr Übersichtlichkeit geschaffen.
- Entwicklung des Haushaltsvolumens insgesamt
Das Haushaltsvolumen für 2024 beläuft sich auf insgesamt 101.878.810 Euro. Damit sinkt das Gesamtvolumen um rund 15,45 Millionen Euro gegenüber 2023 und bewegt sich auf dem Niveau von 2021 und 2022.
Jahr
|
Verwaltungshaushalt EUR
|
Steigerung in %
|
Vermögens-haushalt EUR
|
Steigerung in %
|
Gesamt-haushalt EUR
|
Steigerung in %
|
2013
|
52.118.277
|
-1,92
|
11.789.253
|
-4,80
|
63.907.530
|
-2,46
|
2014
|
54.668.536
|
4,89
|
12.378.300
|
5,00
|
67.046.836
|
4,91
|
2015
|
59.342.736
|
8,55
|
14.599.962
|
17,95
|
73.942.698
|
10,29
|
2016
|
54.453.475
|
-8,24
|
9.143.754
|
-37,37
|
63.597.229
|
-13,99
|
2017
|
61.746.877
|
13,39
|
27.927.710
|
205,43
|
89.674.587
|
41,00
|
2018
|
63.723.426
|
3,20
|
26.321.386
|
-5,75
|
90.044.812
|
0,41
|
2019
|
63.831.323
|
0,17
|
23.787.786
|
-9,63
|
87.619.109
|
-2,69
|
2020
|
67.007.347
|
4,98
|
28.955.732
|
21,73
|
95.963.079
|
9,52
|
2021
|
73.326.057
|
9,43
|
30.286.117
|
4,59
|
103.612.174
|
7,97
|
2022
|
78.892.933
|
7,59
|
23.671.848
|
-21,84
|
102.564.781
|
-1,01
|
2023 Ansatz
|
75.088.403
|
-4,82
|
42.241.280
|
78,45
|
117.329.683
|
14,40
|
2024 Entwurf
|
79.952.948
|
6,48
|
21.925.860
|
-48,09
|
101.878.808
|
-13,17
|
- Zuführung zum Vermögenshaushalt (HH-St. 91000.86000) / Ordentliche Tilgung
Nach der derzeitigen Entwicklung kann im Jahr 2023 die ordentliche Tilgung im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden.
Jahr
|
Zuführung zum Vermögens-HH EUR
|
v.H. des Verwaltungs-HH
|
Ordentliche Tilgung EUR
|
Differenz
EUR
|
2013
|
6.094.842
|
11,69
|
1.935.623
|
4.159.219
|
2014
|
4.226.716
|
7,73
|
2.096.768
|
2.129.948
|
2015
|
9.838.528
|
16,58
|
2.167.161
|
7.671.367
|
2016
|
1.829.239
|
3,36
|
2.234.850
|
-405.611
|
2017
|
6.486.347
|
10,50
|
2.327.625
|
4.158.722
|
2018
|
6.890.143
|
10,81
|
2.575.312
|
4.314.831
|
2019
|
3.215.978
|
5,04
|
2.544.289
|
671.689
|
2020
|
5.424.902
|
8,10
|
2.550.901
|
2.874.001
|
2021
|
9.351.096
|
12,75
|
2.616.794
|
6.734.302
|
2022
|
9.438.264
|
11,96
|
3.391.415
|
6.046.849
|
2023 Ansatz
|
2.454.520
|
3,27
|
3.995.600
|
-1.541.080
|
2024 Entwurf
|
184.960
|
0,23
|
4.125.000
|
-3.940.040
|
2025 FiPl
|
633.000
|
0,76
|
4.166.000
|
-3.533.000
|
2026 FiPl
|
4.257.000
|
4,75
|
4.257.000
|
0
|
2027 FiPl
|
4.390.000
|
4,69
|
4.390.000
|
0
|
In den letzten 10 Jahren konnte die ordentliche Tilgung nur im Jahr 2016 nicht vollständig im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden; ansonsten wurde sie teils deutlich überschritten. Insgesamt konnten in diesem Zeitraum rd. 62,80 Mio. EUR dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, dies entspricht rd. 9,98% des Volumens des Verwaltungshaushalts. Die Zuführung lag in diesen 10 Jahren um rd. 38,36 Mio. EUR über der ordentlichen Tilgung. 2023 und 2025 liegt die Zuführung unter der ordentlichen Tilgung. Dies beruht auf der positiven (Gewerbe-)Steuerentwicklung in den Jahren 2021 bis 2023 sowie den damit verbundenen Wirkungen im Finanzausgleich der Jahre 2023 bis 2025. Durch den zeitlichen Nachlauf der Bemessungsgrundlagen im Finanzausgleich wirken die höheren Steuereinnahmen erst zwei Jahre zeitversetzt (negativ) auf die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage. Gleichzeitig wurde das Gewerbesteueraufkommen in den Jahren 2023ff wieder auf niedrigerem Niveau angesetzt. Die für die Jahre 2021 bis 2023 durch die höheren Steuereinnahmen erwartete Verbesserung wird in den Jahren 2023 bis 2025 als Rücklagenentnahme (2023: 2,78 Mio. EUR, 2024: 4,60 Mio. EUR, 2025: 3,60 Mio. EUR) eingeplant. Sie dient der Mitfinanzierung der ordentlichen Tilgung. In den Jahren 2026 und 2027 besteht weiterhin ein massiver Konsolidierungsbedarf, da ansonsten die Zuführungssituation verschlechtert würde. Im Finanzplan ist dies rechnerisch bei der Grundsteuer B dargestellt (s. Nr. 9 „Finanzplan“). Alternativ wäre eine Finanzierung durch entsprechende Entnahme aus dem Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung möglich.
- Entwurf des Verwaltungshaushalts
Vergleich Verwaltungshaushalt 2024 zu 2023
Einnahmen
|
2023
(Ansatz)
|
2024 (Entwurf)
|
Differenz
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
%
|
Grundsteuer A und B
|
5.296.000
|
5.781.000
|
485.000
|
9,16
|
Gewerbesteuer
|
16.900.000
|
19.600.000
|
2.700.000
|
15,98
|
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
|
18.850.000
|
19.150.000
|
300.000
|
1,59
|
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
|
3.000.000
|
3.120.000
|
120.000
|
4,00
|
Zweitwohnungssteuer/Hundesteuer
|
1.060.000
|
1.005.000
|
-55.000
|
-5,19
|
Schlüsselzuweisungen
|
2.905.000
|
1.589.000
|
-1.316.000
|
-45,30
|
Sonstige allgemeine Zuweisungen
|
4.988.000
|
5.700.000
|
712.000
|
14,27
|
Gebühren und zweckgebundene Abgaben
|
7.185.042
|
7.711.892
|
526.850
|
7,33
|
Mieten und Pachten
|
2.594.748
|
3.737.248
|
1.142.500
|
44,03
|
Erstattungen
|
1.471.582
|
1.863.687
|
392.105
|
26,65
|
Zuschüsse
|
6.429.166
|
7.141.748
|
712.582
|
11,08
|
Konzessionsabgaben
|
1.264.000
|
1.264.000
|
0
|
0,00
|
Sonstige
|
3.144.865
|
2.289.373
|
-855.492
|
-27,20
|
Gesamt (Gruppierung 0 - 2)
|
75.088.403
|
79.952.948
|
4.864.545
|
6,48
|
Die Ansätze bei den Steuern wurden unter Berücksichtigung der Steuerschätzung vom Oktober 2023 gebildet. Bei der Grundsteuer B musste eine Hebesatzerhöhung von 38 %-Punkten (450.000 EUR) eingeplant werden, um die in der Finanzplanung des Landkreises enthaltene Erhöhung der Kreisumlage zu kompensieren (s. unten „Kreisumlage“).
Der Ansatz der Gewerbesteuer orientiert sich an der bisherigen Entwicklung im Jahr 2023 und liegt damit deutlich höher als der Ansatz für 2023. Das derzeitige vorläufige Ergebnis 2023 beläuft sich auf 20,7 Mio. Euro und liegt rd. 1 Mio. Euro unter dem Ergebnis 2022. Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage deutet auf eine angehende Rezession hin, sodass die konjunkturellen Aussichten für 2024 schwer einzuschätzen sind. Hinzu kommt, dass für die Kommunen derzeit die Folgen des „Wachstumschancengesetztes“ der Bundesregierung sowie die Folgen der Nichtigerklärung des Zweiten Bundeshaushaltsnachtragsgesetzes durch Bundesverfassungsgericht für den städtischen Haushalt nicht absehbar sind. Der Bayerische Städtetag geht derzeit bis 2027 mit Einnahmeausfällen bei den Kommunen von insgesamt 8,454 Mrd. Euro aus. Insoweit wurde im Sinne des Vorsichtsprinzips für 2024 gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2023 mit einem Rückgang um 5 % kalkuliert.
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer schrumpft aufgrund der Neufestsetzung der Schlüsselzahlen der Anteil der Stadt Lindau (B) am Aufkommen der Einkommensteuer. Ebenso schlägt hier das „Inflationsausgleichsgesetz“ durch, das für die Gemeinden bis 2027 Einnahmeausfälle von 20,020 Mrd. Euro bedeutet. Gegenüber dem Finanzplan vom letzten Jahr bedeutet dies eine Verschlechterung um 1,265 Mio. Euro.
Die Schlüsselzuweisungen sind aufgrund der überdurchschnittlichen Steuereinnahmen im Jahr 2022 mit einem Minus von 45,3% stark rückläufig.
Die Steigerung bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen beruht insbesondere auf dem Einkommensteuerersatz (300.000 Euro) sowie der Spielbankabgabe (400.000 Euro).
Bei den Mieten und Pachten macht sich die Eingliederung der Regiebetriebe Grundstücks-management sowie Gebäude- und Energiemanagement positiv bemerkbar.
Die Steigerung bei den Zuschüssen beruht insbesondere auf Zuschüssen für die Kinderbetreuung, denen jedoch auch (deutlich) höhere Ausgaben gegenüber stehen.
Ausgaben
|
2023 (Ansatz)
|
2024 (Entwurf)
|
Differenz
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
%
|
Personalausgaben
|
18.011.290
|
19.853.547
|
1.842.257
|
10,23
|
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
|
24.714.294
|
26.701.090
|
1.986.796
|
8,04
|
Zuweisungen und Zuschüsse
|
11.163.996
|
12.394.696
|
1.230.700
|
11,02
|
Zinsausgaben
|
1.424.083
|
1.639.755
|
215.672
|
15,14
|
Gewerbesteuerumlage
|
1.443.000
|
1.673.500
|
230.500
|
15,97
|
Kreisumlage
|
15.797.000
|
17.309.000
|
1.512.000
|
9,57
|
Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
2.529.520
|
381.160
|
-2.148.360
|
-84,93
|
Sonstige
|
5.220
|
200
|
-5.020
|
-96,17
|
Gesamt (Gruppierung 4 - 8)
|
75.088.403
|
79.952.948
|
4.864.545
|
6,48
|
Nach Abschluss der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wurden die Entgelte über alle Entgeltgruppen und Stufen hinweg um 200 Euro und zusätzlich linear um 5,5% erhöht. Die Besoldungsstelle geht von einer durchschnittlichen Erhöhung von 12,5% aus. Berücksichtigt man die 2023 eingeplante lineare Erhöhung von 3,5% verbleibt für das Jahr 2024 eine Steigerung der Personalausgaben von etwa 9%. Im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 wurde mit einer linearen Steigerung von jeweils 4% kalkuliert. Berücksichtigt wurden zudem die im Hauptausschuss behandelten zusätzlichen Stellen mit rd. 325.000 Euro im Ansatz 2024, die 1,23% der Personalkostensteigerungen ausmachen.
Die Steigerung beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand resultiert hauptsächlich aus der Eingliederung der Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement, höheren Kosten für Leistungen der GTL, Mietzahlungen im Bereich der Kitas sowie höheren Energiekosten (ab 2025 erfolgt im Finanzplan eine weitere Erhöhung der Energiekosten um 750.000 Euro). Inwiefern bei den Energiekosten ab 2026 wieder eine Entlastung erreicht werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung der Strompreise ab.
Die Steigerung bei Zuweisungen und Zuschüsse sind insbesondere auf die Zuschüsse an Kindergärten zurückzuführen.
Durch die höheren Steuereinnahmen der Stadt Lindau im Jahr 2022 ergeben sich für den Landkreis Mehreinnahmen bei der Kreisumlage in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro. Zusätzlich musste die Stadt Lindau (B) aufgrund der Finanzplanung des Landkreises für den vorliegenden Haushalt eine erneute Steigerung der Kreisumlage um 1 %-Punkt (auf dann 42,5%) zu Grunde legen. Damit erhöht sich die Abführung an den Landkreis in 2024 um weitere 407.000 Euro auf insgesamt 17,3 Mio. Euro. Die Stadt Lindau (B) ist nicht mehr in der Lage weitere Umlagesatzerhöhungen bei der Kreisumlage zu finanzieren. Die sich aus dem zusätzlichen %-Punkt ergebende Mehrbelastung in Höhe von 407.000 Euro muss daher über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 38 %-Punkte weitergegeben werden. Alternativ könnte auch eine Finanzierung durch entsprechende Entnahme aus dem Regiebetrieb Parkraumbewirtschaftung erfolgen. Sollten durch die diesjährige Haushaltsplanung des Landkreises noch weitere Erhöhungen der Kreisumlage hinzukommen, müssten diese ebenfalls über die Grund- und / oder Gewerbesteuer an Bürger bzw. Betriebe weitergegeben werden. Derzeit wird im Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 ein Umlagesatz von 42,5 % zu Grunde gelegt.
Die Eingliederung der Schulden der Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement führt in Kombination mit den geplanten Kreditaufnahmen (s. unten) zu einem Anstieg der Zinsausgaben im Kernhaushalt. Für die Neuaufnahme von Investitionskrediten wurde ein Zinssatz von 4 % angenommen.
- Entwurf Vermögenshaushalt
Die für den Haushalt 2024 auf Basis der aktuellen Beschlusslage des Stadtrats angemeldeten Investitionen wurden von der Verwaltung nach den in der Sitzungsvorlage zu TOP 4 der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.10.2022 dargestellten Kriterien priorisiert. Die Ergebnisse der Priorisierung sind in der Anlage „Aufstellung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes (Priorisierung)“ dargestellt. In den Haushalt 2024 konnten ausschließlich Projekte der Kategorien 1a (Begonnene Projekte) und 1b (Unaufschiebbare Pflichtaufgaben) übernommen werden (s. Spalte 3 der angefügten Aufstellung). Bei der Bildung der Ansätze wurden noch vorhandene Mittel berücksichtigt, die ggf. auf 2024 übertragen werden.
Für die Mittelschule sind, wie durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 angestrebt, rund 4 Mio. Euro für Planungskosten bis zur Baugenehmigungsreife eingeplant. Die Finanzierung des Neubaus selbst kann in der Finanzplanung derzeit noch nicht dargestellt werden. Dafür sind weitere Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich.
Neben der Mittelschule sind im Haushalt 2024 insbesondere die nachstehenden größeren Investitionsprojekte (Ausgabeansätze >0,5 Mio. EUR) enthalten:
HH-St.
|
Bezeichnung
|
Ansatz in Mio. Euro
|
21300.94010
|
Neubau Mittelschule (bis Baugenehmigung)
|
3,99
|
32100.94030
|
Stadtmuseum Cavazzen
|
3,20
|
46410.94100
|
Kita Zech
|
2,60
|
63000.96200
|
Brückensanierungen/-erneuerungen
|
0,50
|
63000.96290
|
Bodenseeradweg
|
1,95
|
63000.96460
|
Neuerschließung Giebelbachgebiet
|
0,50
|
83000.93600
|
Erwerb von Anteilsrechten Stadtwerke
|
0,78
|
|
Summe
|
13,52
|
Bei nahezu allen Projekten führen die deutlichen Preissteigerungen im Bausektor zu erheblichen Mehrbelastungen gegenüber der ursprünglichen Kalkulation und lassen damit kaum noch Spielraum für neue Projekte.
Der von der Stadt im Ergebnis zu übernehmende Verlust für den Stadtverkehr ist über den Erwerb von Anteilsrechten an den Stadtwerken dargestellt. Nach Mitteilung der Stadtwerke ist im Jahr 2024 von einem Betrag in Höhe von 784.000 Euro auszugehen. Der Betrag steigt in den Jahren des Finanzplanungszeitraums auf voraussichtlich 1.48 Mio. Euro an. Der Erwerb der Anteilsrechte wird zurzeit über Einnahmen des Vermögenshaushaltes finanziert, da sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt auf Niveau der Mindestzuführung bewegt.
Die Zuwendungen wurden u. a. auf Basis des erwarteten Maßnahmenfortschritts und der damit einhergehenden Mittelabruftermine veranschlagt.
Mögliche Verkaufserlöse wurden für 2024 mit 800.000 EUR veranschlagt. Die Entwicklung in diesem Jahr hat wiederholt gezeigt, dass zu optimistisch geplante Verkaufserlöse – sowohl zeitlich als auch in der Höhe – den Ausgleich des Haushalts nachträglich gefährden kann. Sowohl der Verkauf von Limare und Stadtgärtnerei konnte nicht wie zunächst vorgesehen im Jahr 2022 umgesetzt werden. Auch 2023 kam es zu erheblichen Verzögerungen und noch sind die Verkaufserlöse nicht eingegangen, wenngleich zumindest teilweise noch mit einer Realisierung bis Ende des Jahres gerechnet werden kann. Im Finanzplanungszeitraum wurden die Verkaufserlöse aufgenommen, die entsprechend der im Bauausschuss vorgestellten zeitlichen Planung von Bauamt und Kämmerei fachlich als realistisch bewertet werden (s. Nr. 9 „Finanzplan“).
Um die geplanten Investitionen zu finanzieren, müssen im Jahr 2024 Investitionskredite in Höhe von 3.875.000 EUR aufgenommen werden (s. Nr. 6 Schuldenstand und Schuldendienst). Gegenüber dem Finanzplan des Haushaltes 2023 mit einer angenommenen Kreditaufnahme von damals noch 8.028.000 EUR bedeutet dies 2024 eine erhebliche Verbesserung von mehr als -50%. In den Jahren des Finanzplanungszeitraums sind weitere Kreditaufnahmen erforderlich.
- Schuldenstand und Schuldendienst
Investitionskredite
Jahr
|
Stand 01.01.
|
Zugänge
|
Abgänge
|
Nettokredit- aufnahme
|
Stand 31.12.
|
|
EUR
|
2013
|
33.712.818
|
1.425.297
|
1.976.679
|
-551.382
|
33.161.436
|
2014
|
33.161.436
|
1.300.000
|
2.947.495
|
-1.647.495
|
31.513.941
|
2015
|
31.513.941
|
2.700.000
|
2.717.510
|
-17.510
|
31.496.431
|
2016
|
31.496.431
|
2.200.000
|
2.234.850
|
-34.850
|
31.461.581
|
2017
|
31.461.581
|
5.400.000
|
2.348.577
|
3.051.423
|
34.513.004
|
2018
|
34.513.004
|
4.490.000
|
6.799.837
|
-2.309.837
|
32.203.167
|
2019
|
32.203.167
|
3.000.000
|
3.495.983
|
-495.983
|
31.707.184
|
2020
|
31.707.184
|
6.650.000
|
3.226.032
|
3.423.968
|
35.131.152
|
2021
|
35.131.152
|
7.150.000
|
3.565.532
|
3.584.468
|
38.715.620
|
2022
|
38.715.620
|
33.669.369
|
4.685.602
|
28.983.767
|
67.699.387
|
Voraussichtliche Entwicklung:
|
2023
|
67.699.387
|
15.325.000
|
12.415.600
|
2.909.400
|
70.608.787
|
2024
|
70.608.787
|
6.985.000
|
4.125.000
|
2.860.000
|
73.468.787
|
2025
|
73.468.787
|
6.077.000
|
4.166.000
|
1.911.000
|
75.379.787
|
2026
|
75.379.787
|
3.449.000
|
4.257.000
|
-808.000
|
74.571.787
|
2027
|
74.571.787
|
0
|
4.390.000
|
-4.390.000
|
70.181.787
|
Der Schuldenstand hat sich in den Jahren 2013 bis 2022 um 34,0 Mio. Euro erhöht. Darin enthalten sind die zum 01.01.2022 auf den Kernhaushalt übertragenen Darlehen des Bäderbetriebs (rd. 17,37 Mio. EUR).
Zum 01.01.2024 steigt der Schuldenstand im Kernhaushalt durch die Übertragung der Darlehen der Regiebetriebe Grundstücksmanagement sowie Gebäude- und Energiemanagement um rd. 3,11 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung dieses Effektes bleibt der Schuldenstand 2024 jedoch erstmals stabil, da die vorgesehene Kreditaufnahme in etwa der Tilgung ohne Regiebetriebe entspricht.
Kreditaufnahmen sind im Haushalt 2024 in Höhe von 3,875 Mio. EUR vorgesehen. Die ordentlichen Tilgungen betragen 4,125 Mio. EUR. Außerdem stehen im Haushaltsjahr 2024 Umschuldungen in Höhe von 0,634 Mio. EUR an. In den Jahren des Finanzplanungszeitraums sind Kreditaufnahmen in Höhe von 6,077 Mio. EUR, 3,499 Mio. EUR bzw. 0 Mio. EUR vorgesehen. Darüber hinaus stehen auch 2025 und 2026 jeweils Umschuldungen an. Der Schuldenstand des Kernhaushaltes kann daher stabil gehalten werden.
Schuldendienst
Jahr
|
Zinslast
|
Ordentliche Tilgung
|
Schuldendienst
|
|
EUR
|
2013
|
1.421.078
|
1.935.623
|
3.356.701
|
2014
|
1.310.474
|
2.096.768
|
3.407.242
|
2015
|
1.135.259
|
2.167.161
|
3.302.420
|
2016
|
1.080.642
|
2.234.850
|
3.315.492
|
2017
|
1.007.785
|
2.327.625
|
3.335.410
|
2018
|
942.178
|
2.575.312
|
3.517.490
|
2019
|
775.049
|
2.544.289
|
3.319.338
|
2020
|
684.566
|
2.550.901
|
3.235.467
|
2021
|
607.885
|
2.616.794
|
3.224.679
|
2022
|
746.348
|
3.391.415
|
4.137.763
|
2023 Ansatz
|
1.424.083
|
3.995.600
|
5.419.683
|
2024 Entwurf
|
1.639.755
|
4.125.000
|
5.764.755
|
2025 FiPl
|
1.841.000
|
4.166.000
|
6.007.000
|
2026 FiPl
|
2.186.000
|
4.257.000
|
6.443.000
|
2027 FiPl
|
2.294.000
|
4.390.000
|
6.684.000
|
Bis 2021 stand einer ansteigenden ordentlichen Tilgung eine rückläufige Zinslast gegenüber, die aus dem niedrigen Zinsniveau in diesem Zeitraum resultiert. Der Schuldendienst lag nach dem Rechnungsergebnis im Jahr 2021 um rd. 132 TEUR niedriger als im Jahr 2013. Ab dem Jahr 2022 erfolgt ein deutlicher Anstieg der ordentlichen Tilgung, der nicht durch eine weiter sinkende Zinslast ausgeglichen werden kann. Vielmehr steigt auch die Zinslast aufgrund des inzwischen deutlich gestiegenen Zinsniveaus ab 2022 an. Der Anstieg 2022 ist auch durch die Übertragung der Investitionskredite des Bäderbetriebs zu begründen.
- Allgemeine Rücklage
Jahr
|
Stand 01.01.
|
Zuführung
|
Entnahme
|
Stand 31.12.
|
|
EUR
|
2013
|
12.652.088
|
537
|
937.125
|
11.715.500
|
2014
|
11.715.500
|
24
|
856.368
|
10.859.156
|
2015
|
10.859.156
|
2.052.383
|
909
|
12.910.630
|
2016
|
12.910.630
|
0
|
1.558.835
|
11.351.795
|
2017
|
11.351.795
|
0
|
593.901
|
10.757.894
|
2018
|
10.757.894
|
74.647
|
281
|
10.832.260
|
2019
|
10.832.260
|
0
|
1.439.557
|
9.392.703
|
2020
|
9.392.703
|
0
|
2.028.720
|
7.363.983
|
2021
|
7.363.983
|
2.656.108
|
511
|
10.019.580
|
2022
|
10.019.580
|
4.915.613
|
0
|
14.935.193
|
Voraussichtliche Entwicklung:
|
2023
|
14.935.193
|
3.165.000
|
0
|
18.100.193
|
2024
|
18.100.193
|
0
|
8.300.000
|
9.800.193
|
2025
|
9.800.193
|
0
|
3.600.000
|
6.200.193
|
2026
|
6.200.193
|
0
|
0
|
6.200.193
|
2027
|
6.200.193
|
0
|
0
|
6.200.193
|
Unter Berücksichtigung der gebundenen Rücklagenmittel (einschließlich Mittel zum Ausgleich des „FAG-Effekts“) sowie der Mindestrücklage verbleiben derzeit keine verfügbaren Rücklagenmittel.
Die den verwaltungsinternen Vorberatungen zum Haushalt 2024 wurden zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes die Budgetübertrage um 400.000 EUR gekürzt. Ebenso konnte aus den Haushaltsausgaberesten ein Betrag von 300.000 EUR zusätzlich eingespart werden. Der Gesamtbetrag von 700.000 EUR kann daher zusätzlich aus der Rücklage entnommen werden und senkt den Kreditbedarf.
- Verpflichtungsermächtigungen
Im Haushalt 2024 sind Verpflichtungsermächtigungen für folgende Maßnahmen vorgesehen:
Maßnahme
|
EUR
|
Fahrzeuge Feuerwehr
|
470.000
|
Museale Strukturen (Cavazzen)
|
1.960.000
|
Zuschüsse an Kitas
|
6.500.000
|
Kita Zech
|
500.000
|
Straßenbau/Instandsetzungen
|
400.000
|
Neugestaltung Köchlinstraße
|
1.100.000
|
Brückensanierungen/ -erneuerungen
|
500.000
|
Straßenbau allgemein
|
300.000
|
Geh-/Radwege
|
150.000
|
Maßnahmen Nahmobilitätskonzept
|
350.000
|
Hochwasserfreilegung Ach
|
1.750.000
|
Summe
|
13.980.000
|
Die Beträge wurden im Finanzplan entsprechend dem erwarteten Maßnahmenfortschritt in Form von Ausgabeansätzen auf die Jahre 2025 bis 2027 verteilt.
- Finanzplan
Der Finanzplan 2023 bis 2027 ist dem Haushalt 2024 beizufügen. Des Weiteren ist der Sitzungsvorlage ein um Detaillierungen erweiterter Finanzplan beigefügt. Der Finanzplan gibt einen Überblick über die mittelfristige Entwicklung und zeigt auf, dass die Stadt die beschlossenen Investitionsprojekte sowie den weiteren Erwerb von Anteilsrechten an den Stadtwerken nur durch Kreditaufnahmen und Grundstücksverkaufserlöse finanzieren kann. Finanzielle Spielräume, z.B. für den Neubau der Mittelschule, sind derzeit noch nicht erkennbar und müssen noch geschaffen werden. In der Kernphase des Konsolidierungsprozess ab Januar 2024 muss hierzu von Verwaltung und Stadtrat ein substanzieller Beitrag erarbeitet werden.
Die Grundstücksverkaufserlöse in den Jahren der Finanzplanung wurden entsprechend des aktuellen Zeitplans des Bauamtes eingeplant. Auch hier wurden, wie bereits im Haushalt 2024, sowohl zeitlich als auch in der Höhe der Verkaufserlöse realistische Annahmen zu Grunde gelegt. Es zeigt sich jedoch, dass die Verkaufserlöse nicht ausreichen werden, den Investitionsbedarf zu decken und teilweise dennoch Kreditaufnahmen erforderlich sind. Der Zeitplan mit den möglichen Verkaufserlösen wird durch das Bauamt laufend aktualisiert und angepasst, um weiterhin ein realistisches Bild zu erhalten.
In den Jahren 2024 und 2025 wird nach derzeitiger Planung die ordentliche Tilgung (Mindestzuführung) nicht aus dem Verwaltungshaushalt gedeckt. Zur Deckung stehen Rücklagenmittel aus dem verbesserten Ergebnis 2022 bzw. 2023 in Höhe von 4,60 Mio. EUR bzw. 3,60 Mio. EUR zur Verfügung („FAG-Effekt“).
2026 und 2027 ist eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Tilgung eingeplant.
In den Jahren 2026 und 2027 besteht noch massiver Konsolidierungsbedarf im Verwaltungshaushalt, da ansonsten die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt nicht erreicht würde. Die „Deckungslücken“ in Höhe von 1,736 Mio. EUR im Jahr 2026 und 3,528 Mio. EUR im Jahr 2027 wurden rechnerisch über eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B geschlossen. Die Beträge wären im Rahmen der anstehenden Konsolidierung frei zu machen, um eine Hebesatzerhöhung in diesem Umfang „abzuwenden“. Nach aktuellem Stand wird die Konsolidierung eigentlich bereits allein für die Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit – ohne Schulprojekte – benötigt. Erst eine hierüber hinausgehende Konsolidierung könnte zusätzliche Investitionen in Schulen oder eine Verringerung der Kreditaufnahmen ermöglichen.
Grundsteuer B im Finanzplan
|
2024
|
2025
|
2026
|
2027
|
|
Entwurf
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FiPl
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FiPl
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FiPl
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in TEUR
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Ansatz
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5.716
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5.780
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7.591
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9.459
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davon:
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Aufkommen bei Hebesatz 475 %
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5.716
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5.780
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5.855
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5.931
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Hebesatzerhöhung zum Ausgleich der „Deckungslücke“ in TEUR
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1.736
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3.528
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Hebesatzerhöhung zum Ausgleich der „Deckungslücke in %-Punkten (Veränderung ggü. Hebesatz 2024 (475 %))
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+141
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+283
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- Zuschussanträge
Die bisher der Stadtkämmerei vorliegenden Zuschussanträge sind als Anlage beigefügt. Zusätzliche Mittel können nur in den Haushalt aufgenommen werden, wenn an anderer Stelle entsprechende Einsparungen beschlossen werden.
- Anmerkung
Die beigefügten Unterlagen können sich aufgrund geänderter Sachverhalte bis zum Beginn der Haushaltsberatungen noch ändern.
Anlagen:
Fachliche Bewertung
Auch beim vorliegenden Haushaltsentwurf 2024 können nicht alle Beschlüsse des Stadtrates in vollem Umfang abgebildet werden. Die Sicherung des Haushaltsausgleichs hatte auch für das Jahr 2024 höchste Priorität. Bei den Investitionen lag die Priorität auf der Fertigstellung bereits angestoßener Projekte und der Umsetzung unaufschiebbarer Investitionen im Bereich der Pflichtaufgaben.
Im Hinblick auf die Mittelschule können zumindest die Planungskosten bis zur Baugenehmigungsreife im Haushalt 2024 abgebildet werden. Auch erst dann können verlässliche Kostenschätzungen bzw. –berechnungen für die Folgejahre erfolgen. Die Finanzierung des Baus der Mittelschule kann jedoch nach wie vor noch nicht dargestellt werden. Aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips im Haushaltsrecht können Verkaufserlöse nicht allein einem Projekt, wie zB der Mittelschule, zugeordnet werden, da stets auch die Erfüllung anderer, ggfs vorrangiger Pflichten (z.B. Steuernachzahlungen) gewährleistet bleiben muss.
Der Haushaltsausgleich 2024 konnte durch die strenge Priorisierung der Investitionen im Vermögenshaushalt erreicht werden. Im Verwaltungshaushalt gelingt dies aufgrund der Kostensteigerungen in allen Bereichen nur mit einer weiteren Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Im Finanzplan für die Jahre 2026 und 2027 ist eine Deckungslücke vorhanden, die wiederum nur rechnerisch über eine fiktive Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B geschlossen wurde.
Aus Sicht der Verwaltung muss daher ab Januar 2024 im Konsolidierungsprozess eine nachhaltige und strukturelle Entlastung des Verwaltungshaushaltes herbeigeführt werden. Dies erfordert zwingend eine Aufgabenkritik insbesondere im freiwilligen Leistungsbereich.
Diskussionsverlauf
Stellvertretende Leiter der Stadtkämmerei, Tobias Pellot berichtet weiter über den Haushaltsentwurf anhand der Präsentation.
Dann werden die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes Seite für Seite durchgegangen; im Anschluss die Maßnahmen des Vermögenshaushaltes. Die Stadträte können ihre Rückfragen stellen. Diese werden entweder gleich von den anwesenden Amts-/Abteilungsleiter beantwortet oder im Nachgang der Sitzung.
Verwaltungshaushalt:
Seite 63:
Stadtrat Freiberg möchte, dass bei der HHSt. 43900.61000 Gelder in Höhe von 4.000,00 € eingestellt werden.
Leiterin des Hauptamtes antwortet, dass Seniorenpolitik Aufgabe des Landkreises ist und hier keine Doppelstrukturen aufgebaut werden sollen.
Seite 137:
Stadträtin Rundel stellt den Antrag,
- den Ansatz bei der Gewerbesteuer um 450.000,00 € (netto) zu erhöhen
Abstimmung: 10:3
- und die Grundsteuererhöhung rückgängig zu machen und den Finanzplan entsprechend anzupassen
Abstimmung: 13:0
Vermögenshaushalt (Querliste mit Priorisierung):
Seite 16 von 24:
Stadtrat Müller stellt den Antrag, die Kosten (3,99 Mio. €) für die Mittelschule aus dem Haushaltsentwurf zu streichen.
Abstimmung: 2:11
Stadtrat Brombeiß stellt den Antrag, 200.000 € für die Mittagsbetreuung (21300.94000) einzustellen. Deckungsvorschlag, Restmittel von der HHSt. 21140.94000 „GS Hoyren Verbesserungen“.
Auf Vorschlag von Herrn Reutin, werden auf der HHSt. 21300.94000, 180.000,00 € in den Haushalt 2024 eingestellt; die restlichen 20.000,00 € sollen von der HHSt. 21140.94000 durch die Abteilung Hochbau verstärkt werden.
Abstimmung: 13:0
Seite 21 von 24:
Stadtrat Müller möchte, dass 50.000,00 € für die Minigolf-Anlage am Aeschacher Ufer eingestellt werden. Deckungsvorschlag: HHSt. 63000.93550
Stadträtin Rundel schlägt vor, die Minigolf-Anlage aufzulösen und eine Grünfläche daraus zu machen.
Werkleiter der Garten und Tiefbaubetriebe, Pius Hummler, entgegnet, dass die Investitionsmaßnahmen nicht im Verhältnis stehen.
Die Oberbürgermeisterin beendet die Diskussion, dass dieses Thema im Fachausschuss zu behandeln ist.
Seite 24 von 24:
Die HHSt. 79100.95040 soll mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Abstimmung: 6:5 (StR Jöckel und StR Müller sind nicht anwesend)
Anträge Zuschüsse:
Der Zuschuss für den Club Vaudeville soll von 47.000,00 € auf 52.000,00 € erhöht werden.
Abstimmung: 8:5
Beschluss
Der Finanzausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den im Finanzausschuss erarbeiteten Entwurf des Haushaltsplanes 2024, inkl. Änderungen, zu verabschieden und den Finanzplan 2023 – 2027 dem Haushaltsplan beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Dokumente
Download Anlage 1_Gruppierungsübersicht 2024.pdf
Download Anlage 2a_Finanzplan 2023 - 2027.pdf
Download Anlage 2b_Finanzplan 2023 - 2027_erweiterter Finanzplan.pdf
Download Anlage 3_Vermögenshaushalt 2024_Maßnahmen Priorisierung.pdf
Download Anlage 4_Anträge Haushalt 2024.pdf
Download Anlage 5_Schaubilder Haushalt 2024.pdf
Download Anlage 6_Verwaltungshaushalt 2024.pdf
Download Anlage 7_Vermögenshaushalt 2024.pdf
Download 20231204_Haushalt 2024_Haushaltsberatungen_Präsentation (2).pdf
Datenstand vom 27.12.2023 08:51 Uhr