Datum: 16.12.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:56 Uhr bis 21:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tagesordnung
2 Bekanntgaben
2.1 Bekanntgabe: Wiederzulassung Wohnmobile auf P1 Blauwiese (Antrag aus der Bürgerversammlung 2024)
2.2 Nachtragshaushalt 2024
3 Vereidigung von Roland Manz als Listennachfolger der Freien Wähler Lindau e.V.
4 Änderung der Gremienbesetzung durch die Listennachfolge von Herrn Roland Manz
5 Eigenbetrieb Immobilienmanagement Lindau IML - Aufhebung Betriebssatzung zum 31.12.2024
6 Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung; hier: Werkausschuss Immobilienmanagement und Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Zuständigkeit Finanzausschuss und Aufgaben der Oberbürgermeisterin (§ 8 Abs. 1 Buchst. b sowie § 11 Abs. 2a))
7 Wirtschaftsplan 2025 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
8 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Lindau (Bodensee) (Hebesatzsatzung)
9 Gebührenerhöhung Stadtbücherei zum 01.01.2025
10 BP Nr. 94 "Auffangparkplatz Blauwiese", 1. Änderung "Mittelschule" - Abwägung der Stellungnahmen der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Billigung des geänderten Entwurfs und Beschluss zur erneuten Auslegung und Beteiligung nach §4a Abs. 3 BauGB
11 Radschutzstreifen in der Ortsdurchfahrt von Oberreitnau - Petition; Einführung Parkscheibe
12 Stellungnahme der Stadt Lindau (B): Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau (Planänderung bzw. -ergänzung Maßnahme G); Beseitigung des Bahnübergangs Hasenweidweg Ost (Tektur vom 30.10.2024)
13 Landschaftsfinger Lindau - Fortschreibung des Gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes - Endbericht
14 Anfragen und Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet den öffentlichen Teil der letzten Stadtratssitzung in Jahr 2024 und stellt sowohl die ordnungsgemäße Ladung als auch Beschlussfähigkeit fest.
Gegen vorliegende Tagesordnung gibt es keine Einwände, sie gilt somit als genehmigt.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Bekanntgabe: Wiederzulassung Wohnmobile auf P1 Blauwiese (Antrag aus der Bürgerversammlung 2024)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 21. Oktober 2024 wurde von Dr. Maximilian Schuff der Antrag gestellt, der Stadtrat möge sich wegen dem wiederholt im Stadtgebiet festzustellenden wilden Abstellen von Wohnmobilen damit befassen, ob das Parken von Wohnmobilen am zentralen Parkplatz P1 Blauwiese wieder zugelassen werden kann. Eine deutliche Mehrheit der Bürger stimmte für den Antrag. 

Fachliche Bewertung

Gemäß Art. 18 b Abs. 5 Gemeindeordnung muss der Stadtrat den Antrag innerhalb von 3 Monaten behandeln.
Wegen Urlaubs und anderweitigen personellen Engpässen konnte der Tagesordnungspunkt bislang noch nicht ausreichend vorbereitet werden. Der Antrag kann deshalb mit knapp einer Woche Verspätung erst in der Stadtratssitzung am 29. Januar 2025 behandelt werden.
  

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





zum Seitenanfang

2.2. Nachtragshaushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Leiterin der Stadtkämmerei, Frau Richter, berichtet, dass am 27. November 2024 der Nachtragshaushalt beschlossen wurde.
Heute ging das Schreiben der rechtsaufsichtlichen Würdigung ein. Sobald der Nachtragshaushalt bekanntgemacht ist, ist er rechtskräftig. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
   





zum Seitenanfang

3. Vereidigung von Roland Manz als Listennachfolger der Freien Wähler Lindau e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Roland Manz übernimmt als Listennachfolger der Freien Wähler Lindau e.V. das Stadtratsmandat des verstorbenen Stadtrats Werner Schönberger. 

Fachliche Bewertung

Nach Art. 31 Abs. 4 GO ist Herr Roland Manz in öffentlicher Sitzung zu vereidigen und über die Pflichten eines Stadtrats zu belehren. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Diskussionsverlauf

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons weist Herr Roland Manz auf die Pflichten eines Stadtratsmitglieds nach Art. 20 Abs. 1 GO, Art. 48 GO und Art. 51 GO hin. 

Beschluss

Herr Roland Manz wird als Listennachfolger der Freien Wähler e.V. vereidigt. 

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Änderung der Gremienbesetzung durch die Listennachfolge von Herrn Roland Manz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch das Nachrücken von Herrn Roland Manz für den verstorbenen Stadtrat Werner Schönberger ergibt sich für die Gruppierung der Freien Wähler eine geänderte Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse sowie Gremien fremder Körperschaften:

Ordentliches Mitglied        1. Vertreter

______________________________________________


Hauptausschuss
bisher:        StR Reich        StR Schönberger
neu:        StR Reich        StR Manz

Finanzausschuss
bisher:        StR Reich        StR Schönberger
neu:        StR Reich        StR Manz

Bau- und Umweltausschuss
bisher:        StR Schönberger        StR Reich
neu:        StR Manz        StR Reich

Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
bisher:        StR Reich        StR Schönberger
neu:        StR Reich        StR Manz

Kulturausschuss
bisher:        StR Schönberger        StR Reich
neu:        StR Manz        StR Reich

Projektausschuss Cavazzen
bisher:        StR Reich        StR Schönberger
neu:        StR Reich        StR Manz

Projektausschuss Schulentwicklung
bisher:        StR Reich        StR Schönberger
neu:        StR Reich        StR Manz

Aufsichtsrat der GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH
bisher:         StR Schönberger
neu:        StR Manz

Aufsichtsrat der Lindau Tourismus und Kongress GmbH
bisher:        StR Schönberger
neu:        StR Manz

Sprecher der Gruppierung
bisher:        StR Reich        StR Schönberger
neu:        StR Reich        StR Manz

Fachliche Bewertung

Die vorgeschlagene Besetzung wurde mit den Freien Wählern abgestimmt. 

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Beschluss

Der Stadtrat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Ausschussbesetzung durch die Freien Wähler zu und bestätigt oben stehende Besetzung der Gremien fremder Körperschaften.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Eigenbetrieb Immobilienmanagement Lindau IML - Aufhebung Betriebssatzung zum 31.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.11.2014 die Gründung des Eigenbetriebs „Immobilienmanagement Lindau“ (IML) zum 01.01.2015 beschlossen. Die Angelegenheiten des Eigenbetriebs werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Betriebssatzung geregelt.

In der Stadtratssitzung vom 19.12.2023 wurde die IML als nicht wirtschaftlich und nicht zukunftsfähig angesehen. Um eine Bestandsgefährdung der Liegenschaften bzw. die Verlustausgleichspflicht der Stadt Lindau zu vermeiden, wurde die Auflösung des Eigenbetriebes, IML Immobilienmanagement Lindau spätestens zum 31.12.2024 und Rückführung der Liegenschaften zur Stadt Lindau beschlossen.

Fachliche Bewertung

Auf Grund des o.g. Stadtratsbeschlusses vom 19.12.2023, den Eigenbetrieb „Immobilienmanagement Lindau“ aufzulösen, haben Werkleitung IML und Verwaltung seitdem Vorbereitungen hierfür getroffen. Die Aufgaben des Eigenbetriebes werden künftig im Haushalt der Stadt Lindau weitergeführt. Als Zeitpunkt des Übergangs steht mittlerweile der 31.12.2024 fest. Die entsprechende Eigenbetriebssatzung ist daher zu diesem Zeitpunkt durch eine Aufhebungssatzung (siehe Anlage) aufzuheben.

Es handelt sich um einen kommunalrechtlichen Beschluss, andere Rechtsgebiete sind von diesem Beschluss nicht umfasst.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Immobilienmanagement“ der Stadt Lindau (Bodensee) in der Fassung vom 28.11.2014.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage_STR_ö_Eigenbetrieb Immobilienmanagement Lindau IML - Aufhebungssatzung.pdf

zum Seitenanfang

6. Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung; hier: Werkausschuss Immobilienmanagement und Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Zuständigkeit Finanzausschuss und Aufgaben der Oberbürgermeisterin (§ 8 Abs. 1 Buchst. b sowie § 11 Abs. 2a))

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 19.12.2023 wurde die Auflösung des Eigenbetriebes, IML Immobilienmanagement Lindau spätestens zum 31.12.2024 beschlossen.

In diesem Zusammenhang werden sowohl die Hauptsatzung und Geschäftsordnung dahingehend geändert, als dass der Werkausschuss Immobilienmanagement Lindau gestrichen wird.

I.
Hauptsatzung

  • § 2 Abs. 1 und 2 erhalten folgenden Wortlaut (Änderungen in Fettdruck):

(1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständigen Ausschüsse:
a)        Hauptausschuss
b)        Finanzausschuss
c)        Bau- und Umweltausschuss
d)         Werkausschuss Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
e)         Kulturausschuss
f)         Projektausschuss Cavazzen
g)        Projektausschuss Schulentwicklung
h)        Rechnungsprüfungsausschuss

(2) Die Ausschüsse in Abs. 1 Buchstaben a) bis einschl. e) bestehen aus der Vorsitzenden und 12 Stadtratsmitgliedern. Der Projektausschuss Cavazzen (Buchst. f) und der Projektausschuss Schulentwicklung (Buchst. g) bestehen aus der Vorsitzenden und 7 Mitgliedern. Der Rechnungsprüfungsausschuss (Buchst. h) besteht aus 7 Stadtratsmitgliedern, wobei der Vorsitzende aus der Mitte des Ausschusses kommt und vom Stadtrat bestimmt wird. 

II.
Geschäftsordnung:
(Änderungen in Fettdruck)

  1. Streichung Werkausschuss Immobilienmanagement

  • § 8 Abs. 1 Buchstabe e) wird gestrichen
  • Der bisherige § 8 Abs. 1 Buchstabe f) (Kulturausschuss) wird zu § 8 Abs. 1 Buchstabe e)
  • Der bisherige § 8 Abs. 1 Buchstabe g) (Projektausschuss Cavazzen) wird zu § 8 Abs. 1 Buchstabe f)
  • Der bisherige § 8 Abs. 1 Buchstabe h) (Projektausschuss Schulentwicklung) wird zu § 8 Abs. 1 Buchstabe g) (Projektausschuss Schulentwicklung)
  • Der bisherige § 8 Abs. 1 Buchstabe i) (Rechnungsprüfungsausschuss) wird zu § 8 Abs. 1 Buchstabe h).

  1. Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Zuständigkeit Finanzausschuss und Aufgaben der Oberbürgermeisterin (§ 8 Abs. 1 Buchst. b sowie § 11 Abs. 2a))


Die Rechtsaufsicht empfiehlt der Stadt, dass jede Spende, Schenkung und ähnliche Zuwendung dem Finanzausschuss zur Annahme vorgelegt werden soll. Daher hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 04. Dezember 2024 beschlossen, dass vierteljährlich alle bei der Stadt eingegangenen Spenden, Schenkungen und Zuwendungen in Listenform vorzulegen sind. 

Bezugnehmend zu diesem Beschluss muss die Geschäftsordnung geändert werden, als dass in § 8 Abs. 1 Buchst. b) Spiegelstrich 12 der Betrag gestrichen wird und die Worte „jeglicher Art“ eingefügt werden:


       -        Annahme von Erbschaften, Vermächtnissen 

               oder Schenkungen jeglicher Art im Wert von über                  15.000 €


Ferner wird in § 11 Abs. 2 a Spiegelstrich 11 gestrichen:


-        Annahme von Erbschaften, Vermächtnissen oder Schenkungen 
im Wert bis zu einem Betrag von                                          15.000 €

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die vierte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020, Hauptsatzung (siehe Anlage).
  2. Der Stadtrat beschließt die im Sachverhalt der Beschlussvorlage unter Ziff. II vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung vom 04.05.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download Entwurf 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 13.05.2020.pdf

zum Seitenanfang

7. Wirtschaftsplan 2025 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Werkausschuss der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) hat in seiner Sitzung vom 03.12.2024 dem Stadtrat empfohlen, den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 der GTL zu genehmigen.

Auf Basis der Planansätze des Erfolgsplanes für 2024, der aktuellen Investitionsplanung und der aufgelaufenen Werte im Wirtschaftsjahr 2023, wurde der Entwurf des vorliegenden Wirtschaftsplans 2025 aufgestellt.

Die Gliederung der GTL in einzelne Abteilungen mit klar abgegrenzten Aufgaben hilft dabei eine möglichst hohe Transparenz zu bekommen und stellt sicher, dass die gebührenfinanzierte Abteilung GT-Abwasser rechtskonform bewirtschaftet wird.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 als Gesamtschau ist in der Anlage beigefügt. Ebenso ist der 5-jährige Finanzplan nach § 17 Eigenbetriebsverordnung (EBV) i.V.m. § 24 Abs. 2 - 4 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV) enthalten.

Fachliche Bewertung

  1. Vermögensplan und Finanzplan

  1. Ausgaben im Vermögensplan
       Investitionen                                                                 18.307.000 €
       Tilgung von Darlehen                                                            1.913.000 €
       Gesamt                                                                         20.220.000 €
       

Die gesamten Investitionen der GTL von 18.307.000 € verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Abteilungen: 


       GT-Abwasser                17.150.000 €
       GT-Projekte                     632.000 €
       GT-Unterhalt                     517.000 €
       GT-Verwaltung                 8.000 €


Den Ausgaben stehen die Einnahmen im Vermögensplan gegenüber. Folgende Einnahmen sind im Wirtschaftsplan 2025 eingeplant.


  1. Einnahmen im Vermögensplan
Außenfinanzierung:
       Anteilsfinanzierung des Abwasserverbandes 
       Bayer. Bodenseegemeinden (25,19 %)                        3.816.000 €
       Kanalherstellungsbeiträge                                 100.000 €
       Darlehensaufnahmen                                 11.135.000 €
                                       15.051.000 €
Innenfinanzierung:
       Abschreibungen, Veränderung Rückstellungen, 
       Auflösung Zuschüsse/Beiträge                        3.626.000 €
               GuV-Gewinn                         1.543.000 €
                                         5.169.000 €

               Einnahmen Gesamt                        20.220.000 €

  1. Kreditaufnahmen
       Zur Finanzierung der Investitionen müssen für das Wirtschaftsjahr 2025 Darlehen in Höhe von 11.135.000 € aufgenommen werden.

  1. Verpflichtungsermächtigungen

Im Wirtschaftsplan 2025 wurde für die Abteilung GT-Abwasser eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 17.750.000 € und für die Abteilung GT-Projekte eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 600.000 € eingeplant. 


  1. Erfolgsplan nach EBV

       

Für das Geschäftsjahr 2025 sind Erträge in Höhe von 21.950.000 € geplant. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 20.407.000 € gegenüber.


Ertrag
Neben den Erträgen der Abteilung GT-Abwasser (Abwassergebühren, Auflösung der Zuschüsse) in Höhe von 10.198.000 € plant die GTL weitere Erträge aus Leistungen für die Stadt Lindau. Für die Erledigung der übertragenen Aufgaben (siehe Betriebssatzung) plant die GTL für das Jahr 2025 einen Ertrag in Höhe von 10.454.000 €. 

Hinzu kommen noch Erträge aus Aufträgen von städtischen Ämtern und städtischen Betrieben. Hier wurden in Abstimmung mit den städtischen Auftraggebern insgesamt Erträge von 1.115.000 € für das Jahr 2025 eingeplant. Des Weiteren werden Erträge von Dritten und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 183.000 € eingeplant.

       

Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Material (Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren sowie bezogenen Leistungen Dritte) in Höhe von 4.562.000 € plant die GTL weitere Aufwendungen in Höhe von 15.845.000 €. Diese setzen sich aus folgenden Aufwendungen zusammen:


       Personalaufwand                                 8.786.000 €

       Abschreibungen                                4.475.000 €

Sonstige betriebliche Aufwendungen        1.550.000 €

Zinsen und ähnlich Aufwendungen                1.021.000 €

Sonstige Steuern                                     13.000 €


Neben der Tariferhöhung sind im Personalaufwand die Anpassungen im Stellenplan sowie die Erhöhung der Stufenlaufzeit berücksichtigt.


Der Erfolgsplan der GTL weist für 2025 einen Gewinn in Höhe von 1.543.000 € auf. Dieser setzt sich aus dem geplanten Gewinn der Abteilung GT-Abwasser in Höhe von 1.523.000 € und dem geplanten Gewinn der Abteilung GT-Unterhalt in Höhe von 20.000 € zusammen. 


Der Erfolgsplan wurde mit den Abteilungsleitungen erstellt und mit der Werkleitung abgestimmt.


Die Budgets, für die von Stadt an die GTL übertragenen Aufgaben, sind in gleicher Höhe Teil des Verwaltungshaushalts der Stadt und wurden mit der Stadtkämmerei abgestimmt.


  1. Stellenplan und Stellenübersicht

       

Gemäß § 16 EBV ist dem Wirtschaftsplan ein Auszug aus dem Stellenplan und aus der Stellenübersicht nach § 6 KommHV beizufügen.

Für das Jahr 2025 werden insgesamt 122,75 aktive Planstellen für Beschäftigte und 8 Planstellen für Auszubildende ausgewiesen.
Vergleichswerte
aktive
Planstellen
Soll
01.01.2024
Ist
30.06.2024
Soll
01.01.2025
Beschäftigte
122,25
112,77
122,75
Auszubildende
7,00
5,00
8,00

Der aktuelle Stellenplan ist der Anlage beigefügt. Der Stellenplan wurde vom Werkausschuss in seiner Sitzung vom 23.04.2024 beschlossen.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Beschluss

Der Stadtrat genehmigt den vorliegenden Wirtschaftsplan 2025 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau einschließlich Stellenplan aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 03.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download STR-2024-12-16-TOPÖ08-Wirtschaftsplan 2025 der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau.pdf

zum Seitenanfang

8. Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Lindau (Bodensee) (Hebesatzsatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit
der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 01. Januar 2025 greift.
Im Freistaat Bayern wurde am 10. Dezember 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet, welches sich beim Grundvermögen vom Bundesmodell unterscheidet. 
Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren kraft Gesetzes ihre Gültigkeit zum 01. Januar 2025, weshalb alle Steuerpflichtigen neue Bescheide erhalten müssen.

Bisher wurde der Hebesatz der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung in § 4 festgesetzt. Die Haushaltssatzung tritt zwar rückwirkend zum 01.01. des Haushaltsjahres in Kraft, sie wird allerdings erst nach Abschluss der öffentlichen
Bekanntmachung rechtswirksam.
Da jedoch die erste Fälligkeit der Grundsteuer auf den 15. Februar 2025 fällt und die Erstellung und Versendung der ca. 11.500 Bescheide einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es notwendig, bereits jetzt eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen. Eine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich. Ohne eine festgelegte Hebesatzsatzung ist es für das Jahr 2025 somit schwer möglich, rechtzeitig rechtssichere Grundsteuerbescheide bekanntzugeben.

Die Hebesatzsatzung soll auch für die Gewerbesteuer gelten.

Andere Kommunen, wie z. B. Kitzingen haben bereits eine solche Satzung beschlossen.

Der Sachverhalt wurde dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2024 vorgelegt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in beigefügter Fassung zu beschließen.

Entsprechend der Beratung im Finanzausschuss werden in einer Präsentation noch Beispielsberechnungen für die GWG-Häuser aufgezeigt. 

Fachliche Bewertung

Aktuell wurden ca. 10.200 der ca. 11.600 Datensätze (neue Grundsteuermessbeträge) durch die Finanzverwaltung übermittelt, sodass noch einige Objekte in die Berechnung mit einfließen müssen, zu denen wir bisher keine Daten erhalten haben. Die Überprüfung und der Vergleich der übermittelten Datensätze haben teilweise erhebliche Abweichungen zwischen altem und neuem Recht ergeben. Diese Abweichungen sind teils dem geänderten Recht, teils falsch ausgefüllten Erklärungen geschuldet. Lt. der aktuellen Hochrechnung würde dies unter Berücksichtigung der aktuellen Grundsteuerhebesätze zu Mindereinnahmen von insgesamt ca. 435.000 € im Vergleich zum Jahr 2024 führen. 

Um dieses Defizit auszugleichen, müsste der Hebesatz der Grundsteuer B auf 475 % erhöht werden, damit die bisherigen jährlichen Einnahmen wieder erreicht werden können.

Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses sollen zudem die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 auf ca. 5.800.000 € jährlich steigen.

Der Messbetrag der Grundsteuer B sollte lt. unserer Hochrechnung auf mindestens 530 % erhöht werden, damit das Ziel des Konsolidierungsprozesses erreicht werden kann. 
Es ist aufgrund der beschriebenen Situation jedoch zu bemerken, dass eine sichere und präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nicht möglich ist.

Es ist zu erwarten, dass nach dem Versand der Grundsteuerbescheide zahlreiche Änderungsanträge eingehen werden. Diese Änderungen könnten die aktuellen Zahlen nochmals stark beeinflussen.

Nach der Grundsteuerreform werden landwirtschaftliche Grundstücke aufgeteilt. Flächen verbleiben in der Grundsteuer A und Gebäude gehen überwiegend in die Grundsteuer B über. Durch diese neue Zurechnung werden Land- und Forstwirte wesentlich mehr belastet als vorher. Daher würde eine Erhöhung der Grundsteuer A zu einer noch höheren Belastung dieser Personengruppe führen. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A sollte daher nicht erfolgen.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
    x


Haushaltsstelle

90000.00100

Die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer wird im Jahr 2024 ca. 5.295.000 € betragen. 
Nach der Erhöhung ab dem Jahr 2025 werden die jährlichen Einnahmen bei ca. 5.800.000 € liegen.


Diskussionsverlauf

Stadtrat Hübler führt aus, dass eine Erhöhung auf der Insel 15 bis zu 45 % bedeuten würden und das für ihn zu viel ist und er dem Beschluss nicht zustimmen wird. 

Dem schließt sich Stadtrat Nüberlin an, der ausführt, dass durch die Erhöhung die Landwirte mehr belastet werden. 

Stadtrat Reich spricht sich dafür aus, maßvoll zu erhöhen. Seiner Auffassung nach sind 475 % ausreichend. 

Stadtrat Brombeiß merkt an, dass in der Bevölkerung Verunsicherung herrsche. Auch er kann eine Erhöhung auf 530 % nicht mitgehen und schließt sich den 475 % an. 

Stadtrat Obermayr erinnert an den Konsolidierungsprozess, in dem man sich auf Einnahmen in Höhe von 500.000 Euro durch die Erhöhung der Grundsteuer verständigt hat. 

Stadtrat Büchele empfindet es für Landwirte eine massive Erhöhung und kann dem nicht zustimmen. 

Stadtrat Müller dankt für die gezeigte Liste. 

Stadtrat Brombeiß stellt den Antrag, den Hebesatz auf 475 % zu erhöhen. Zudem beantragt er namentliche Abstimmung. 

Die Leiterin der Stadtkämmerei, Frau Richter, merkt an, dass die 475 % keine Erhöhung darstellen, sondern für die Stadt den Status quo bedeuten. Im Konsolidierungsprozess wurde die Erhöhung der Grundsteuer beschlossen und so gilt es nun die beschlossenen Punkte sukzessive umzusetzen. Bei vielen beschlossenen Punkten sind nun Einzelbeschlüsse notwendig. Die 500.000 Euro sind so im Haushalt eingepreist und für den städtischen Haushalt notwendig, um dem Prozess der Konsolidierung zu folgen. 

Nach umfassender, teils sehr kontrovers geführter Diskussion fasst der Stadtrat folgende Beschlüsse. 

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt dem Antrag von Stadtrat Brombeiß auf namentliche Abstimmung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Dafür waren folgende Mitglieder des Stadtrates: Stadtrat Müller, Stadträtin Norff, Stadtrat Jöckel, Stadtrat Gebhard, Stadträrin Rundel, Stadtrat Fehrer, Stadtrat Prof. Dr. Schöffel, Stadtrat Freiberg, Stadträtin Brombeis, Stadtrat Obermayr, Stadträtin Dr. Lorenz-Meyer, Stadträtin Bandte-Gebhard, Stadtrat Kaiser, Bürgermeisterin Dorfmüller, Oberbürgermeisterin Dr. Alfons. Dagegen waren folgende Mitglieder des Stadtrates: Stadtrat Manz, Stadtrat Reich, Stadtrat Krühn, Stadträtin Sommerweiß, Stadtrat Hübler, Stadträtin Mayer, Stadtrat Büchele, Stadtrat Dr. Adams, Stadtrat Jäger, Stadtrat Brombeiß, Stadträtin Schäfler, Stadtrat Nüberlin und Bürgermeister Hotz. Über den Antrag von Stadtrat Brombeiß, den Messbetrag der Grundsteuer B auf 475 % festzusetzen, wird daher nicht mehr abgestimmt.

Dokumente
Download Hebesatzsatzung Grundsteuer ab 01.01.2025.pdf
Download Vergleich Objekte GWG anonymisiert.pdf
Download Vergleichsberechnung Grundsteuer alt und neu.pdf

zum Seitenanfang

9. Gebührenerhöhung Stadtbücherei zum 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Nach der letzten Erhöhung im Jahr 2020 wurde im Zuge des Konsolidierungsprozesses 2024 bei den Büchereigebühren ein Potenzial von 5.000 € ermittelt. Mit der vorliegenden Gebührenerhöhung wird dieses Potenzial umgesetzt.



3.009 und 3.124
bisher
neu

Anmerkung
Jahresgebühr
20,-
25,-

bis 18 J. frei, Lindaupass, Schüler, Studenten, Azubis, Blaulicht
Förderbeitrag
-
50,-

kostenlose Vorbestellung; max. 20 statt 15 Medien
 
 

Fernleihe
3,-
4,-

Recherche, Porto, Verpackung
 

Vorbestellung
-
1,-

neu
 
 

1. Mahnung
3,-
3,-

Hinweischarakter, oft Kinder
 

2. Mahnung
8,-
10,-

Mahnaufwand
 

Bucheinarbeitung
2,5
5,-

Materialkosten, Aufwand
 

Ausweiskarte
1,-
2,-

EK Karte: 1,75
 

Ausweisersatz
5,-
5,-

 
 
 

DVD-Ausleihe
2,-
3,-

eigenes Potenzial: 3.102
 

Anschriftenermittlung
-
10,-

neu
 
 


Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Diskussionsverlauf

Stadtrat Dr. Adams stellt den Antrag, dass die Kosten für die Vorbestellung 3 Euro betragen sollen. 

Gem. § 29 Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Lindau (Bodensee) ist über den Empfehlungsbeschluss des Kulturausschusses zuerst abzustimmen. Sollte dieser angenommen werden hat sich der Antrag von Stadtrat Dr. Adams erübrigt. 

Beschluss

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erhöhung der Gebühren ab dem 1.1.2025, wie im Sachverhalt dargestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

10. BP Nr. 94 "Auffangparkplatz Blauwiese", 1. Änderung "Mittelschule" - Abwägung der Stellungnahmen der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Billigung des geänderten Entwurfs und Beschluss zur erneuten Auslegung und Beteiligung nach §4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Am 19.05.2021 hat der Stadtrat beschlossen, auf dem Areal des heutigen Parkplatzes P1 „Blauwiese“ einen Neubau der Mittelschule zu errichten. Im Zusammenhang mit der damaligen Entscheidung wurden umfangreiche Standortalternativenprüfungen vorgenommen und man einigte sich im Stadtrat auf den Standort Blauwiese. Die Überlegungen hatten das Ziel, eine moderne Mittelschule zur Umsetzung zukunftsweisender, pädagogischer Konzepte in hoher, räumlicher Qualität zu realisieren. Außerdem wurden grobe Ansätze zu den zu erwartenden Kosten und der Förderfähigkeit gebildet. Berücksichtigt wurden dabei auch Fragen von Erschließung, Stadtplanung, Umwelt, der zu erwartenden Kosten- und Terminrisiken sowie der nach Interimslösungen für die Bauzeit. 

Durch die aktuelle Haushaltslage und die derzeit nicht absehbare Finanzierungsmöglichkeit eines Neubaus der Mittelschule im Bereich der Blauwiese, werden derzeit erneut Alternativen geprüft und die Genehmigungsplanung des Siegerentwurfs des städtebaulichen Wettbewerbs zur Mittelschule wird nicht weiter ausgeführt. Auch das Bauleitverfahren ruhte zwischenzeitlich. Die bereits fortgeschrittene Bauleitplanung soll nun dennoch fortgeführt werden, um für künftige Entwicklungen die bauplanungsrechtliche Basis zu schaffen. Die Weiterführung des Verfahrens ist mit geringem finanziellen Aufwand möglich, es muss lediglich ein externes Gutachten angepasst werden.

  1. Lage im Stadtgebiet von Lindau: 

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ befindet sich im Stadtteil Reutin. Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes ist ca. zwei Hektar groß. Das Plangebiet wird im Norden von der Reutiner Straße, im Westen von der Ach und anschließender Wohnbebauung begrenzt. Im Süden rahmen ein Fuß- und Radweg und im Osten eine Obstanbaufläche das Plangebiet ein.

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nr. 559/8 und Nr. 50/4 (teilweise), Gemarkung Reutin sowie Fl.-Nr. 3/6, Gemarkung Aeschach. 

  1. Bestehendes Planungsrecht

Für den Planbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“ (rechtsverbindlich seit 15.09.1992). Zum Schaffen von Baurecht für die Mittelschule und für Anpassungen bei den Grünflächen muss dieser Bebauungsplan teilweise geändert werden. Der südliche Fuß- und Radweg kann unverändert festgesetzt bleiben.

  1. Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung werden die Ziele verfolgt, Planungsrecht für den Neubau der Mittelschule zu schaffen, das Gebäude bestmöglich in die bestehenden grünordnerischen Strukturen einzubetten sowie den Neubau im Einklang mit aktuellen Anforderungen und Beschlüssen hinsichtlich Stadtökologie und Klimaschutz zu gestalten. Im Einzelnen ist geplant:

  • eine geordnete städtebauliche und grünordnerische Entwicklung zu sichern,
  • Solitärgebäude in kompakter Bauform zu errichten,
  • die Nachverdichtung zu steuern,
  • die Erschließungssituation für eine Nord-Süd-Durchquerung für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern,
  • vorhandene Grünstrukturen und das FFH-Gebiet freizuhalten bzw. zu sichern,
  • neue grünordnerische Strukturen (z.B. Pausenhof, Pufferbereich zum FFH-Gebiet, Hecke nach Osten) zu schaffen und
  • Anlagen für die Gewinnung solarer Energien, Fassadenbegrünung und ggf. Dachbegrünung festzusetzen.

  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB  
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 31.01.2024 fand in der Zeit vom 08.04.2024 bis 15.05.2024 statt. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. 

Von Seiten der Öffentlichkeit ging zum Entwurf mit Stand vom 31.01.2024 eine Stellungnahme ein. Die Stellungnahme wurde von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 ab­ge­wogen.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB 


Die Unterlagen zur frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 05.04.2024 und am 26./27.06.2024 an insgesamt 35 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt.
Die Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und gemäß Anlage 1 ab­ge­wogen.


Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung müssen Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Entwurf zum Bebauungsplan mit Stand vom 31.01.2024 vorgenommen werden. 

Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden in den überarbeiteten Bebauungsplan mit Stand vom 16.12.2024 eingearbeitet:

  • Ergänzung der Festsetzungen zum Immissionsschutz
  • Ergänzung der Festsetzung für „Flächen für Aufschüttungen“
  • Anpassungen der Festsetzungen zur Grünordnung (6.7)
  • Ergänzung der Festsetzung „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ (8.2)
  • Änderung der Abgrenzung des Zaunes entlang des FFH-Gebietes und der Biotopschutz-Fläche
  • Wegfall der Immissionsschutzhecke (Veränderung der Fläche für Gemeinbedarf und der öffentlichen Grünfläche am östlichen Grundstücksrand)
  • Nachrichtliche Übernahme der Ausgleichsfläche im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Lindau
  • Änderung der Festsetzung im Bereich des FFH-Gebietes von öffentlicher Grünfläche zu Waldfläche 
  • Überarbeitung des Umweltberichts und der FFH-Prüfung 
  • Anpassungen der Begründung 

Fachliche Bewertung

Auf den Abwägungsvorschlag in Anlage 1 wird verwiesen.
Durch die vorgenommenen Planänderungen bzw. -ergänzungen ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Auslegungsfrist sowie die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen werden auf zwei Wochen verkürzt. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Obermayr schlägt vor, einen Bebauungsplan für den Landschaftsfinger festzusetzen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen.  
  2. Der Stadtrat billigt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung „Mittelschule“ einschließlich seiner Begründung, jeweils mit Stand vom 16.12.2024.
  3. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt den Bebauungsplanes Nr. 94 „Auffangparkplatz Blauwiese“, 1. Änderung „Mittelschule“ mit Stand vom 16.12.2024 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 5

Dokumente
Download Anlage 1 Abwägungstabelle zur förmlichen Beteiligung.pdf
Download Anlage 2 Planzeichnung Bebauungsplanentwurf.pdf
Download Anlage 3 Begründung zum Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 4 Umweltbericht.pdf
Download Anlage 5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.pdf
Download Anlage 6 FFH-Verträglichkeitsprüfung.pdf
Download Anlage 7 Maßnahmenkonzept Gehölzflächen.pdf
Download Anlage 8 Lärmschutzgutachten Bekon.pdf
Download Anlage 9 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht.pdf
Download Anlage 10 Geotechnischer Untersuchungsbericht.pdf
Download Anlage 2 Planzeichnung Bebauungsplanentwurf.pdf

zum Seitenanfang

11. Radschutzstreifen in der Ortsdurchfahrt von Oberreitnau - Petition; Einführung Parkscheibe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Am 28.09.2024 wandte sich Herr Franz Leuthold handschriftlich per Fax mit folgender Petition an die Stadt Lindau (B):

Petition für die Anlage von Fahrradschutzstreifen beidseits der Ortsdurchfahrt von Oberreitnau

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die StVO und die VwV-StVO sind im Juli 2024 geändert worden. Die „Vision Zero“: „Keine Toten und Schwerverletze mehr im Straßenverkehr“ ist in die StVO § 1 aufgenommen. 
„Der Stadtrat möge beschließen, nach der Renovierung der Fahrbahn Fahrradschutzstreifen anlegen zu lassen“!

Freundliche Grüße
Franz Leuthold


Am 07.10.2024 ergänzte Herr Franz Leuthold seine Petition per E-Mail an die Stadt Lindau (B) wie folgt:

Ergänzung zur Petition „Fahrradschutzstreifen Ortsdurchfahrt Oberreitnau“ 

 Sehr geehrte Damen und Herren, 

wie allgemein bekannt, ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen, sowie vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m vor den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten.

Das Verwaltungsgericht hat im Verfahren Au 3 S 23.1792 in der Sachverhaltsdarstellung unter „Gründe“ I. bestätigt, dass die Zufahrt zu vier Grundstücken über eine private Erschließungsstraße erfolgt. Text siehe Anlage. 

Für die Einmündung der privaten Erschließungsstraße hat das Straßenbauamt Auflagen formuliert. Ein Sichtdreieck mit den Seitenlängen 15/85 m, jeweils in der Achse der Erschließungsstraße und der Vorfahrtstraße gemessen, wurde (sinngemäß) für die Anbindung der vier Baugrundstücke an die Bodenseestraße verfügt. 

Innerhalb dieses Sichtdreiecks hat die Straßenverkehrsbehörde 5 Parkstände auf der Fahrbahn der Bodenseestraße markieren lassen, obwohl die Verwaltungsvorschrift zur StVO (zu den §§ 39-43 Randnummer 6)   vorschreibt, dass für den Ort der Anbringung von Verkehrszeichen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik verfahren werden soll. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt-06) gibt den derzeitigen Stand der Wissenschaft bezüglich der freizuhaltenden Sichtdreiecke bei Kreuzungen, Einmündungen und Gehwegüberfahrten vor.  

Die Anfahrsicht für wartepflichtige Fahrzeuge beim Einfahren in die übergeordnete Straße muss bei 50 km/h 70 m betragen. Die Sicht von und auf Kinder darf innerhalb des Sichtdreiecks nicht durch parkende Fahrzeuge verdeckt werden. Aus Westen münden sieben Straßen in die Bodenseestraße ein: Achbuchweg, Dentenweiler Straße, Birkachstraße, Im Anger, Parkweg, Hepachstraße, Bodenseestraße 7, 7a, 9, 9a. Dazwischen befinden sich Gehwegüberfahrten zu den einzelnen Grundstücken. Deren Sichtfelder überlappen sich so, dass besetzte Parkstände die Übersicht stören.

Laut Verkehrspolizei gab es im Bereich der Bäckerei seit Anordnung der Parkstände acht Verkehrsunfälle beim Ausparken und durch Auffahren auf parkende Fahrzeuge. 

Im 11. Mai 2021 wurde bei einem Auffahrunfall das auf der Bodenseestraße geparkte Fahrzeug eines Angestellten der Bäckerei auf den Gehweg geschoben. Die Beifahrerin wurde leicht verletzt. Sachschaden 20 Tausend €. Beide Fahrzeuge waren fahrunfähig.

Die Stadt Lindau als Träger der Straßenverkehrsbehörde kann wegen vorschriftswidriger Anordnung von sichtbehindernden Parkständen haftpflichtig gemacht werden. Das gilt besonders, wenn ein Kind auf dem Gehweg vor unserer Zufahrt angefahren wird, weil die drei nördlichen Parkstände beim Ausfahren (links abbiegen) aus der Bodenseestraße die notwendige Sicht auf den Gehweg verdecken. Kinder auf Rollen oder Rädern sind bergab schnell unterwegs. Kunden der Bäckerei missbrauchen täglich die Privatstraße zum Wenden. Dabei überfahren sie den Gehweg – ohne Sicht auf Fußgänger.

Ein Unfall ist wegen der gestörten Sichtbeziehung unvermeidbar, wenn das Kfz und ein Kind zur gleichen Zeit den Gehweg an derselben Stelle befahren. Schuld haben der Fahrzeugführer, weil er den Gehweg zum Wenden missbraucht und die Stadt Lindau, weil die Straßenverkehrsbehörde bewusst und absichtlich die Sicht auf den Gehweg durch Parkstände zerstört hat, anstatt die Stellplatzpflicht der Bäckerei durchzusetzen. 

Die verantwortlichen Leiter der Straßenverkehrs- und Baubehörde bekommen dieses Schreiben per E-Mail zugestellt, zum Beweis Ihrer Kenntnisnahme des Sachverhalts. 

Ein Fahrradschutzstreifen schafft freie Sicht und bremst die Geschwindigkeit.

„Durch die kürzlich erfolgte Reform des StVG und jetzt der StVO können nun Radspuren und Fahrradparkplätze auf Fahrbahnen aus Gründen des Umwelt- oder Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung eingerichtet werden. Bisher mussten solche Maßnahmen mit der Verkehrssicherheit begründet und konnten oft nur an Unfallschwerpunkten umgesetzt werden. Durch ein neues Antragsrecht können nun auch die Gemeindevertretungen die Initiative für neue Radverkehrsanlagen ergreifen“ (Quelle adfc).

Bitte stimmen Sie für Fahrradschutzstreifen auf der Ortsdurchfahrt Bodenseestraße.

Freundliche Grüße
Franz Leuthold

Anlage:
Auszug aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2023

Fachliche Bewertung

Die   Bodenseestraße in Oberreitnau ist eine Hauptradwegroute der Kategorie 1. Sie knüpft an das straßenbegleitende Angebot zwischen Schönau und Oberreitnau an. Derzeit ist sie jedoch durch die parkenden Fahrzeuge in der Ortsdurchfahrt wenig attraktiv. Es sollte daher grundsätzlich im städtischen Interesse liegen, zukünftig eine attraktive Verbindung durch Oberreitnau herzustellen, die an das bestehende Angebot nach Schönau und schließlich nach Lindau-Insel anknüpft. Nachdem die Bodenseestraße für einen baulichen Radweg und auch für durchgezogene Radfahrstreifen zu schmal ist und ein straßenbegleitender Radweg aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Flächen unmöglich ist, bleibt zum Schutz der Radfahrer derzeit nur der vom Petenten gewünschte gestrichelte Radschutzstreifen. Im aktuellen Zustand wäre jedoch die reine Markierung von Radschutzstreifen ohne zugrundeliegendes Konzept aus Sicht der Verwaltung aus folgenden Gründen problematisch:


  1. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse wäre ein durchgängiger gestrichelter Radschutzstreifen nur auf einer Straßenseite möglich. Bei Neuanlage sollen Radschutzstreifen mindestens mit einer Breite von 1,50 Metern markiert werden. Anzuraten wäre hier dann die Seite stadtauswärts (bergauf), da auf dieser Straßenseite dann nicht mehr parkenden Fahrzeugen im Steigungsbereich ausgewichen werden müsste. Die einseitige Markierung eines Radschutzstreifens stellt jedoch keine ausreichende Attraktivitätssteigerung der Radwegroute dar.

  1. Radschutzstreifen würden zum Wegfall von Parkplätzen und einem Haltverbot auf der Fahrbahn führen. Besucher der örtlichen Geschäfte würden hierdurch eingeschränkt. Viele Besucher kommen aufgrund der teilweise nicht ausreichenden ÖPNV-Anbindung auch nicht mit alternativen Verkehrsmitteln aus dem Hinterland nach Oberreitnau. Nach Aussagen von Anliegern geraten die Ausweichparkmöglichkeiten am Freizeitzentrum bereits im heutigen Zustand immer wieder an die Kapazitätsgrenze. Auch der Lieferverkehr würde durch das Haltverbot auf der Fahrbahn eingeschränkt, da insbesondere größere Fahrzeuge auf den Grundstücken der Betriebe nicht ausreichend Platz finden.

  1. Die Parkplätze stellen heute ein bewusst gewähltes Hindernis gegen „Raser“ dar. Dieses Hindernis würde durch die Radschutzstreifen entfallen. Gegebenenfalls müsste dann mit einem gesteigerten Geschwindigkeitsverhalten gerechnet werden.

  1. Radschutzstreifen werden kontrovers diskutiert. Es ist auch von einer Scheinsicherheit die Rede, weil z.B. Verkehrsteilnehmer unter Umständen einerseits den Bereich links vom Schutzstreifen als ihre Fahrbahn betrachten und mit zu wenig / nicht mit den 1,5 M Mindestseitenabstand innerorts und andererseits mit erhöhter Geschwindigkeit am Schutzstreifen / dem Radfahrer vorbeifahren. Teilweise wird auch davon abgeraten, nur mit den Mindestbreiten von Schutzstreifen bzw. Restfahrbahn zu agieren. Zu beachten ist, dass das Verkehrsaufkommen an der örtlichen Bäckerei ein erhöhtes Gefahrenpotential vor allem zur Brotzeit darstellt. Nicht auszuschließen ist, dass die Besucher der Bäckerei oder anderer Gewerbebetriebe trotz gesetzlichem Halteverbot auf dem Radschutzstreifen halten oder gar parken.

In ca. drei Jahren ab 2027 plant die Stadtverwaltung, für Oberreitnau ein Entwicklungskonzept voranzutreiben. In diesem Zuge soll eine Radwegverbindung östlich der Bodenseestraße geplant werden, welche über die Seitenstraßen dann an den Bestandsweg nach Oberreitnau anschließen soll. Diese Route soll die bereits heute westlich der Bahnlinie zum Marienplatz führende Verbindung über den Bahnweg ergänzen. Daher wird vorgeschlagen, die Radverkehrsführung ganzheitlich im Zuge der Dorfentwicklung zu betrachten und bis dahin Abstand von voreiligen Änderungen in der Ortsdurchfahrt zu nehmen.

Bezüglich der vom Petenten ergänzend gemachten Ausführungen zu den Parkständen im Bereich seiner Grundstückzufahrt wird darauf hingewiesen, dass es zu diesen bereits eine Petition gab, welche am 25.05.2022 im Stadtrat vorgetragen wurde. Der Sachverhalt wurde als laufende Angelegenheit an die Verwaltung übertragen. Ein Petitionsbescheid an den Petenten ist seinerzeit ergangen. 
In den vergangenen Monaten fanden in der Bodenseestraße Verbesserungsmaßnahmen der Infrastruktur statt. Nach Fertigstellung einer neuen Straßendeckschicht vom Hellmann-Kreisel bis zur Staatsgrenze nach Baden-Württemberg im Frühjahr werden dann auch wieder Parkflächenmarkierungen angebracht. Die Markierungen im Einzelnen sind weiterhin Angelegenheit der laufenden Verwaltung.

Ergänzender Regelungsvorschlag der Verwaltung:
Ausweisung einer Parkscheibenpflicht in der Bodenseestraße vom Hellmann-Kreisel bis kurz vor die Birkachstraße (vgl. Anlage)

Derzeit sind unmittelbar auf der Bodenseestraße im Bereich der Bäckerei 7 Stellplätze sowie im Bereich zwischen Marienplatz und Birkachstraße 8 Stellplätze markiert. Es hat sich durch verschiedene Rückmeldungen herausgestellt, dass die Parkplätze werktags während des Tagzeitraumes teilweise dauerhaft zugeparkt werden. Insofern besteht ein Regelungsbedarf dahingehend, die dort markierten Parkplätze werktags von 8:00 bis z.B. 18:00 Uhr für einen notwendigen Parkumschlag zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, im Abschnitt zwischen Hellmann-Kreisverkehr und Birkachstraße eine Halteverbotszone auszuweisen (Parken nur innerhalb markierter Flächen, max. 2 Stunden mit Parkscheibe, werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr).
Die ca. 8 nicht markierten Parkplätze im Seitenstreifen der Bodenseestraße vor dem Gasthof Abel blieben bei dieser Regelung außen vor.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 750 € Beschilderung
     
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
GTL





Diskussionsverlauf

Stadtrat Hübler stellt folgenden Antrag:
1. Ich beantrage, den Radschutzstreifen stadtauswärts umzusetzen.
2. Ich beantrage die Überprüfung, ob die wegfallenden Parkplätze stadtauswärts möglichst ohne Verlust stadteinwärts umgesetzt werden können.
3. Ich beantrage, zusätzlich zur Einführung der Halteverbotszone stadteinwärts für die Parkplätze eine Gebührenpflicht einzuführen von 1,40 € in der Stunde mit max. Parkdauer 90 Minuten.

Stadträtin Rundel bittet, bei solch ausformulierten Anträgen, diese vorab an alle Mitglieder des Stadtrates zu senden. 

Stadtrat Obermayr spricht sich dafür aus, das Thema in den Runden Tisch Mobilität zu verweisen. Auch fehle seiner Auffassung nach der Input der Polizei Lindau. 

Stadträtin Schäfler erinnert daran, dass es auf gleicher Strecke hinter den Bahngleisen bereits einen sicheren Fahrradweg gibt. 

Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Herr Stiefenhofer, merkt zum Antrag von Stadtrat Hübler an, dass in der Vorlage bereits steht, dass es von der Breite her möglich sei, einen Radschutzstreifen stadtauswärts anzubringen. Man hier nochmals im Detail schauen müsste, wie es sich ausgehe. Zur Parkdauer von 90 Minuten führt er aus, dass, mit Ausnahme des Inselkerns, im gesamten Stadtgebiet eine maximale Parkdauer von zwei Stunden gelte.

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt die Petition nebst Ergänzung des Franz Leuthold zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat beschließt, von der Markierung von Radschutzstreifen in der Ortsdurchfahrt Oberreitnau vorerst Abstand zu nehmen und die Thematik zukünftig in einem Konzept zur Ortskernentwicklung zu berücksichtigen.

  1. Des Weiteren wird die Ausweisung einer Halteverbotszone (Parken nur innerhalb markierter Flächen, max. 2 Stunden mit Parkscheibe, werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr) in der Bodenseestraße im Bereich zw. Hellmann-Kreisverkehr bis kurz vor Birkachstraße entsprechend dem anliegenden Lageplan beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Da der Beschlussvorschlag angenommen wurde, wurde über die Anträge von Stadtrat Hübler nicht mehr abgestimmt.

Dokumente
Download Auszug aus dem Beschluss des Verwaltungserichts vom 12. Dezember 2023.pdf
Download Luftbild.pdf

zum Seitenanfang

12. Stellungnahme der Stadt Lindau (B): Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau (Planänderung bzw. -ergänzung Maßnahme G); Beseitigung des Bahnübergangs Hasenweidweg Ost (Tektur vom 30.10.2024)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Gemäß des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Juli 2019 mussten die Maßnahmen Lärmschutzwand Alpengarten, Erschließung Giebelbachviertel und Beseitigung Bahnübergang Hasenweidweg Ost im Zuge eines Planänderungsverfahrens durch die DB InfraGO beim Eisenbahnbundesamt beantragt werden. Die Maßnahmen Lärmschutzwand Alpengarten und Erschließung Giebelbachviertel sind zwischenzeitlich baulich umgesetzt und in Betrieb. Die Beseitigung des Bahnübergangs Hasenweidweg Ost und somit die schrankenlose Erreichbarkeit des Gleisdreiecks soll mittels einer Straßenüberführung von Norden her erreicht werden. Der Stadtrat hat diese Erschließung gem. Bebauungsplan Nr. 68 „Aeschacher Ufer“ in seinen Sitzungen vom 15.12.2021, 28.09.2022 und 15.05.2024 entsprechend beschlossen. 

Die Vorhabenträgerin, die DB InfraGO, hat unter Mitwirkung der Stadt Lindau die Planungen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) erstellt und nun zur Genehmigung bei der Regierung von Schwaben eingereicht. Die Stadt Lindau (B) ist hierbei aufgerufen, eine Stellungnahme abzugeben, die vom Stadtrat zu beschließen ist.

Verfahren
Das Eisenbahnbundesamt hat für das o.g. Vorhaben das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und die Regierung von Schwaben mit der Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung beauftragt. Der vom 28.06.2021 bis 27.07.2021 öffentlich ausgelegte Plan zu einer Eisenbahnüberführung am Bahnübergang Hasenweidweg Ost wurde insbesondere infolge der geänderten Variantenuntersuchung bzw. Variantenentscheidung sowie infolge der Einwände im Anhörungsverfahren überarbeitet. Die Unterlagen lagen / liegen in der Zeit von Donnerstag, 28.11.2024 bis einschließlich Freitag, 27.12.2024 im Foyer des Stadtbauamtes Lindau (B) zu den regulären Öffnungszeiten aus. Zudem besteht / bestand die Möglichkeit zur Einsicht auf der Internetseite der Regierung von Schwaben (www.regierung.schwaben.bayern.de) unter „Service“ > „Planfeststellung“ > „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ > „Eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren“. Einwendungen können / konnten bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist elektronisch oder schriftlich bei der Anhörungsbehörde erhoben werden. Um den Zeitplan des Vorhabens nicht zu gefährden und schnellstmöglich die schrankenlose Erreichbarkeit des Gleisdreiecks gewährleisten zu können, soll die Stellungnahme der Stadt Lindau (B) nun in der Stadtratssitzung vom 16.12.2024 beschlossen und im Anschluss bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden.

Maßnahmenbeschreibung
Die Maßnahme „G“ des Maßnahmenbündels im Bahnknoten Lindau besteht aus der Beseitigung des Bahnübergangs Hasenweidweg Ost und der draus nötig werdenden Neuerschließung des Gleisdreiecks durch den Neubau einer Straßen- und einer Gehwegüberführung von der Holdereggenstraße nach Süden über die Bahnstrecke 5421 in Verbindung mit einer Fuß- und Radwegüberführung über die Bahnstrecke 5362. Begründet wird die Beseitigung des Bahnübergangs mit dem künftigen Betriebsprogramm der Deutschen Bahn und den damit verbundenen, über das zumutbare Maß hinausgehenden, Schrankenschließzeiten. 

Fachliche Bewertung

Vom Stadtbauamt und den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau wurden die Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren der betroffenen Ämter zusammengetragen und in einer koordinierten Stellungnahme gebündelt (siehe Anlage 4).

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

 positive Auswirkungen
Kurzerläuterung und (bei neg. Auswirkungen)
 negative Auswirkungen
Alternativen / Optimierungsmöglichkeiten
 keine Auswirkungen
     
 entspricht dem Ziel der Klimaneutralität 2035


Diskussionsverlauf

Stadtrat Reich möchte wissen, ob man bei der Baustelle ein vernünftiges Lärmmonitoring durchführen kann. 

Der Werkleiter der GTL, Herr P. Hummler, führt aus, dass in der Stellungnahme ein Baustellenlogistikkonzept gefordert wird.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin, die Stellungnahme zur Maßnahme „G“ des Maßnahmenbündels im Bahnknoten Lindau bei der Regierung von Schwaben vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Mayer und Stadtrat Jäger sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

Dokumente
Download STR-2024-12-16-TOPÖ13-Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum Anhörungsverfahren_Anlage 1.pdf
Download STR-2024-12-16-TOPÖ13-Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum Anhörungsverfahren_Anlage 2.pdf
Download STR-2024-12-16-TOPÖ13-Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum Anhörungsverfahren_Anlage 3.pdf
Download STR-2024-12-16-TOPÖ13-Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum Anhörungsverfahren_Anlage 4.pdf

zum Seitenanfang

13. Landschaftsfinger Lindau - Fortschreibung des Gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes - Endbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Seit April 2016 liegt der Stadt Lindau (B) das Gesamtstädtische Freiraumkonzept Lindau 2030 (FRK) vor, welches als Fachbeitrag zum ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) am 25. November 2015 vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschlossen wurde. Es wurde als Fachkonzept für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Grün- und Freiräume vom Büro wgf aus Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Bauamt und der GTL angefertigt.

Das Freiraumkonzept bezieht sich auf Freiflächen der Insel und v.a. auch auf die Freiflächen des Festlandes. Auf der Insel wurden die Ziele des Konzeptes im Rahmen der Gartenschau „Natur in der Stadt“, die im Jahre 2021 stattfand, bereits durch Maßnahmen umgesetzt. Nach der Umsetzung auf der Insel rückte die Konkretisierung und Weiterentwicklung von Maßnahmen auf dem Festland in den Fokus.

Inhaltlich hat sich der Bau- und Umweltausschuss in seinen Sitzungen im Herbst 2020 und 2021 im Zuge der Beratungen für die Haushaltsmittelanmeldungen mit dem Thema befasst und 2020 einstimmig beschlossen Geld einzustellen, um das Konzept für die Landschaftsfinger fortzuschreiben und zu detaillieren. In der Zeit zwischen 2020 und 2023 fanden verschiedene Aktivitäten zum Freiraumkonzept auf dem Festland statt. So gab es 2020 organisierte Spaziergänge durch die Landschaftsfinger. In 2021 wurde die Freiflächengestaltungssatzung erstellt und verabschiedet, in 2022 gab es Abstimmungen mit der UNB zur Umsetzungen sowie die Betreuung einer studentischen Arbeit zum Thema Landschaftsfinger. Das Leistungsbild zur Vergabe der Fortschreibung lag dann schließlich im Herbst 2022 vor.

Die offizielle Bearbeitung zur Fortschreibung des Konzeptes, durch das Büro wgf aus Nürnberg, wurde im Frühjahr 2023 begonnen. Die Fortschreibung hatte einerseits zum Ziel, für drei ausgewählte Lupenräume (Hoyren, Aeschach, Zech) detaillierte Entwürfe für Freiraum und Grün zu erstellen. Andererseits sollte das bestehende Konzept an die Anforderungen des Klimawandels angepasst werden sowie weitere Zugänglichkeiten der Landschaftsfinger auf dem Festland aufzeigen. So wird der hohe Wert der Landschaftsfinger für die Naherholung herausgearbeitet und die Akzeptanz gefördert.

Über die Entwürfe für die Lupenräume und das Prozedere mit mehreren Terminen zur Bürgerbeteiligung und –information wurde ausführlich im Bau- und Umweltausschuss vom 16. April 2023 berichtet.

In dieser Stadtratsitzung soll nun auf die Überarbeitung des Gesamtkonzeptes mit dem Titel Landschaftsfinger Lindau eingegangen werden.

Grundsätzliches Ziel ist nach wie vor, die Landschaftsfinger zu stärken, um das Zusammenwachsen des Siedlungsgürtels zu verhindern und die Landschaft im Bodenseehinterland erlebbar zu machen. In der Fortschreibung werden dementsprechend „Maßnahmen zur Vernetzung“ definiert (s.u.).

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingen durch den Klimawandel ergeben sich gegenüber dem Konzept von 2016 weitere Schwerpunkte innerhalb des Konzeptes. Für die Freiräume der Landschaftsfinger kommen „neue“ Funktionen hinzu. Es werden Maßnahmen benannt, die der Klimaanpassung und der Starkregenvorsorge dienen.

Die Fortschreibung des Konzeptes enthält vier Handlungsfelder, für die Ziele und Maßnahmen in den Landschaftsfingern definiert wurden. Die Maßnahmen der Handlungsfelder Vernetzen und Entlasten lassen sich konkret im Raum verorten und sind in Plänen dargestellt.

Handlungsfeld Vernetzen 
Das Handlungsfeld „Vernetzen“ führt zu einer Steigerung des Angebotes für die Naherholung und damit zu vermehrter Akzeptanz und Wertschätzung. Im Zuge des Handlungsfeldes „Vernetzen“ werden neue Wegeverbindungen identifiziert, bestehende Wege ertüchtigt, Querungen verbessert und Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten an bestehenden Routen vorgeschlagen.

Handlungsfeld Entlasten
Im Handlungsfeld „Entlasten“ werden drei Aspekte des Klimawandels betrachtet, deren Wirkung durch Maßnahmen abgemildert werden kann: die nächtliche Überwärmung, die Hitzebelastung am Tag und die Gefährdung durch Starkregenereignisse.

Als Maßnahmen zur Entlastung werden a) Kaltluftentstehungsgebiete (bringen nachts Entlastung), b) bioklimatische Entlastungsflächen (v.a. baumbestandene Flächen mit Beschattung bringen tagsüber Kühle) identifiziert und qualifiziert.
Zudem werden Gewässer vorgeschlagen, die ein Potenzial zur Renaturierung aufweisen und Flächen dargestellt, die der Starkregenvorsorge dienen können (Retentionsflächen).

Handlungsfeld Schützen
Der Erhalt der Landschaftsfinger als landschaftlich und auch landwirtschaftlich geprägte Räume ist Ziel und Grundvoraussetzung für die Erreichung der übrigen Ziele. Zudem haben die Landschaftsfinger eine hohe Bedeutung für den Schutz und die Förderung der Biodiversität. Sie sind als landschaftlich geprägte Räume zu erhalten und weiterzuentwickeln. Im Handlungsfeld „Schützen“ wird untersucht, welche Instrumente zum Schutz geeignet sind. Dies kann z.B. über Festsetzungen in B-Plänen; Schutzgebietsausweisungen oder auch informell über Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.

Handlungsfeld Gestalten
Für das Handlungsfeld „Gestalten“ wurden für ausgesuchte Lupenräume in den Stadtteilen Hoyren, Aeschach und Zech, die derzeit vor baulichen Veränderungen stehen, Entwürfe erstellt. Diese enthalten Maßnahmen für Angebote zum Aufenthalt, zu Spiel und Bewegung und berücksichtigen gleichzeitig die Belange der Klimaanpassung und Biodiversität. Wie bereits oben beschrieben, wurden die Entwürfe bereits ausführlich in Bürgerwerkstätten und Infoveranstaltungen vorgestellt. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen in den Lupenräumen erfolgt in Zusammenarbeit mit der GTL.

Herr Tauscher von wgf Landschaft aus Nürnberg wird die wesentlich Inhalte der Fortschreibung des Freiraumkonzeptes in der Sitzung erläutern.

Fachliche Bewertung

Das Konzept wird bei städtischen und privaten Planungen als informelles Konzept in Entscheidungen miteinbezogen, z.B. bei Bebauungsplänen, Bauanträgen, Planungen Dritter oder Wettbewerben. Es dient als Grundlage dafür, die Belange von Natur und Landschaft, Klimaschutz sowie Erholung angemessen zu berücksichtigen.
Als das ISEK und das FRK erstellt wurden (2015 und 2016) waren Themen wie Klimaanpassung und Starkregenvorsorge nicht so stark im Fokus der Betrachtungen. Die Entwicklungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass diese Themen genauer zu betrachten sind. Die Landschaftsfinger haben ein großes Potential, zu einer Entlastung der besiedelten Bereiche in Lindau beizutragen.
Das überarbeitete Konzept zeigt Maßnahmen auf, um den Herausforderungen des Klimawandels besser zu begegnen zu können und Inhalte in die Planungen zu bringen. Der Klimawandel mit seinen extremen Wetterlagen kann so für die Menschen in unserer Stadt erträglicher gestaltet werden.

Auswirkungen auf die Klimaziele der Stadt Lindau

Das Konzept „Landschaftsfinger Lindau“ hat durch seine Einbindung in Planungsprozesse einen positiven Einfluss auf die Klimaziele der Stadt Lindau.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) nimmt die Fortschreibung des gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes Lindau 2030 mit der Bezeichnung „Landschaftsfinger Lindau“ vom Dezember 2024 zustimmend zur Kenntnis

  1. Das Konzept ist bei Planungen in der Bauleitplanung und sonstigen Planungen und Bauvorhaben, die die Landschaftsfinger berühren, zu berücksichtigen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Dokumente
Download Konzeptplan_7500_red.pdf
Download Landschaftsfinger Lindau Bericht.pdf

zum Seitenanfang

14. Anfragen und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 14. Sitzung des Stadtrates 16.12.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Stadträtin Rundel merkt an, dass am Gehweg in der Schachener Straße nur noch für Fußgänger und nicht mehr, wie früher, auch für Radfahrer zulässig ist. Sie bittet darum, dies entsprechend in der Lindauer Bürgerzeitung zu kommunizieren.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt dieses Thema mit.

Stadträtin Schäfler führt aus, dass es für viele nicht schlüssig war, was die Cavazzencard alles beinhaltet. Sie bittet darum, dies nochmals klarzustellen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt auch dieses Thema mit.

Stadtrat Freiberg möchte wissen, ob es einen neuen Sachstand zur Postfiliale im Lindaupark gibt. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons führt aus, dass der Mieter des Lindauparks die Postbank ist, die ihre Filiale schließen wird. Der Lindaupark möchte dennoch weiterhin eine Postfiliale vor Ort halten können. Die Post an sich hat einen Dienstleistungsversorgungsauftrag, der sicher gestellt werden muss. Herr Ringeisen war bereits im Gespräch mit dem Geschäftsführer des Lindauparks. Weiteres kann Oberbürgermeisterin Dr. Alfons in öffentlicher Sitzung hierzu nicht ausführen. 

Stadtrat Jöckel verweist darauf, öfter KI, Chat GPT zu befragen.

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons bedankt sich an dieser Stelle beim Stadtrat, den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und der Presse, Frau Roither, für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2024. Sie wünscht allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch. 

Datenstand vom 07.01.2025 13:52 Uhr