Antrag von Judith Schächinger auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 575/2, Gem. Lupburg; Antrag auf Abweichung und Befreiung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 04.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ort des Bauvorhabens: Karl-Valentin-Gasse 1
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Ullabreite“.
Es werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt:
- Kniestock 2,67 m statt 0,75 m
- Dachneigung 26 Grad statt 40- 45 Grad
- Geschosshöhe 2,99 m statt 2,87 m
- Überschreitung der Baugrenzen
Insgesamt ist das Gebäude jedoch deutlich niedriger als nach Bebauungsplan zulässig.
Zudem wird folgende Abweichung beantragt:
- Es wird eine Abweichung von Art. 6 Abs. 7 BayBO (Abstandsflächen/Grenzbebauung) beantragt, da die Garage in Bezug auf die mittlere vorhandene Geländehöhe mit 3,57 m höher als 3 m ist.
- Das Nachbargelände ist jedoch aufgefüllt, so dass die städtebauliche Wirkung zum Nachbarn geringer ist.
Die betroffenen Nachbarn haben der beantragten Abweichung zugestimmt.
In der Sitzung vom 07.04.2022 wurden die beabsichtigten Befreiungen bereits vorbesprochen und eine Zustimmung signalisiert.
Auch der Abweichung von Art. 6 Abs. 7 BayBO kann zugestimmt werden.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Judith Schächinger auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 575/2, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen und Abweichungen wird zugestimmt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Judith Schächinger auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 575/2, Gem. Lupburg, wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen und Abweichungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.09.2022 13:49 Uhr