Auf die Ausführung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt wird verwiesen.
Nachfolgend werden lediglich die einzelnen Beschlussvorschläge zur Behandlung der Stellungnahmen dargestellt.
Regierung der Oberpfalz – 02.05.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Markt Lupburg wird die bestehenden Grünzäsuren zur Vermeidung bandartiger Siedlungsstrukturen bei weiteren Planungen erhalten.
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Umweltschutz – 11.04.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Schallgutachten wurde erstellt auf dessen Basis die zulässigen Emissionen kontingentiert wurden.
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Naturschutz – 04.04.2022
Die Ausgleichsverpflichtung für das "GE Eichenbühl Fit AG" wird kartografisch abgegrenzt, hieran anschließend wird die für die gegenständliche Planung erforderliche Ausgleichsfläche angeordnet. Der Hinweis zum Leitfaden und zum Ausgleich für das GE Haid wird zur Kenntnis genommen. Der Markt Lupburg möchte weiterhin die ältere Version des Leitfadens anwenden.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – 06.05.2022 / 16.05.2022
Bereich Landwirtschaft:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Markt Lupburg stellt die Fruchtbarkeit der beplanten Fläche ausdrücklich in die Abwägung ein. Die Schaffung des Bauhofes geht jedoch im Rang vor.
Bereich Forsten:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Wasserwirtschaftsamt Regensburg – 29.04.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Entwässerungskonzept wird erstellt.
Bayernwerk Netz GmbH – 04.04.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Deutsche Telekom Technik GmbH – 13.04.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Zweckverband Laber-Naab – 04.04.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Bund Naturschutz in Bayern e.V. – 09.05.2022
Die Stellungnahme und weitgehende Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Eine Ortseingrünung ist umfassend vorgesehen. Die Versickerung vor Ort wird verpflichtend festgesetzt. Die weiteren Hinweise werden im Rahmen der Detailplanung geprüft.
Es wird empfohlen, auf eine Einzelbeschlussfassung zu verzichten und stattdessen folgenden abschließenden Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen: