Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Mischgebiet "Seibertshofen Ost" mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans Beschlussfassung über den Vorentwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 09.01.2025 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 05.12.2024 hat der Marktgemeinderat den Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst. 
Die Architekturbüro Iberl GmbH hat nun die zugehörigen Planunterlagen vorgelegt.

Der Vorhabenbereich befindet sich östlich des Ortsteils Seibertshofen und umfasst in der aktuellen Planung eine Fläche von ca. 1,2 ha.
Er liegt auf Teilflächen der Flurnummern 1095, 1234/1 und 1236, jeweils Gemarkung See.

Die Lage der Ausgleichs-/Ersatzflächen wird im weiteren Verfahren ergänzt.

Beschlussempfehlung

1. Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Lupburg und der Vorentwurf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Mischgebiet „Seibertshofen Ost“ der Architekturbüros Iberl GmbH vom 09.01.2025 wird gebilligt.

2. Zu diesen Vorentwürfen wird im Parallelverfahren die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.

3. Die öffentliche Darlegung erfolgt in der Weise, dass die Marktgemeindeverwaltung Informationen über Inhalt, Zweck und Ziel der Planung sowie auch über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gibt.

4. Außerdem wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben (Anhörung). Die Äußerungen der Bürger werden von der Markgemeindeverwaltung entgegengenommen.

5. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Bereich des gesamten Gemeindegebiets Lupburg. Die öffentliche Darlegung und Anhörung werden gleichzeitig auf die Dauer von einem Monat durchgeführt.

Beschluss

1. Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Lupburg und der Vorentwurf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Mischgebiet „Seibertshofen Ost“ der Architekturbüros Iberl GmbH vom 09.01.2025 wird gebilligt.

2. Zu diesen Vorentwürfen wird im Parallelverfahren die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.

3. Die öffentliche Darlegung erfolgt in der Weise, dass die Marktgemeindeverwaltung Informationen über Inhalt, Zweck und Ziel der Planung sowie auch über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gibt.

4. Außerdem wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben (Anhörung). Die Äußerungen der Bürger werden von der Markgemeindeverwaltung entgegengenommen.

5. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Bereich des gesamten Gemeindegebiets Lupburg. Die öffentliche Darlegung und Anhörung werden gleichzeitig auf die Dauer von einem Monat durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2025 11:48 Uhr