Bauvoranfrage Eheleute Carel zu möglichen Befreiungen vom Bebauungsplan; FlNr. 176/3, Eugen-Roth-Weg 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2020 ö 1.4

Sachverhalt

Die Eheleute Carel planen auf dem Grundstück FlNr. 176/3 die Errichtung eines Einfamilienhauses.
Dazu werden voraussichtliche folgende Befreiungen beantragt. Vor der Einreichung des Bauantrages möchten die Antragsteller wissen, ob der Markt den Befreiungen zustimmen würde.



Laut Bebauungsplan „An der Ullabreite“ sind folgende Punkte vorgeschrieben:

-       Dachneigung vom Haus 40° - 45°
-       Kniestock 0,75 m
-       Baugrenze
-       Geschosshöhe max. 2,87 m
-       Dachüberstand am Ortgang 0,20 m
-       Firstrichtung
-       Seitenverhältnis Giebel zur Traufe 5:4 oder mehr
-       Fassadenfarbe in gedeckten Farben
-       Dachneigung von Garagen 40° - 45°


An Befreiungen wird beantragt:

-       Reduzierung der Dachneigung auf 38°
-       Erhöhung des Kniestockes auf 1,00 m
-       Überschreitung des Baufensters
-       Erhöhung der max. Geschosshöhe auf 2,95 m
-       Erhöhung des Dachüberstandes am Ortgang auf 0,43 m
-       Drehung der Firstrichtung um 90°
-       Unterschreitung des Seitenverhältnisses
-       Fassadenfarbe Weiß mit grauen Farbfeldern
-       Flachdach auf der Garage


Die Befreiungen – obwohl zahlreich – beeinträchtigen die Grundzüge der Bauleitplanung kaum, so dass hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden könnte.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg stimmt den Befreiungen zum Bauantrag der Eheleute Carel auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 176/3 zu. Im einzelnen handelt es sich um folgende Befreiungen:

-       Reduzierung der Dachneigung auf 38°
-       Erhöhung des Kniestockes auf 1,00 m
-       Überschreitung des Baufensters
-       Erhöhung der max. Geschosshöhe auf 2,95 m
-       Erhöhung des Dachüberstandes am Ortgang auf 0,43 m
-       Drehung der Firstrichtung um 90°
-       Unterschreitung des Seitenverhältnisses
-       Fassadenfarbe Weiß mit grauen Farbfeldern
-       Flachdach auf der Garage

Beschluss

Der Markt Lupburg stimmt den Befreiungen zum Bauantrag der Eheleute Carel auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 176/3 zu. Im einzelnen handelt es sich um folgende Befreiungen:

-       Reduzierung der Dachneigung auf 38°
-       Erhöhung des Kniestockes auf 1,00 m
-       Überschreitung des Baufensters
-       Erhöhung der max. Geschosshöhe auf 2,95 m
-       Erhöhung des Dachüberstandes am Ortgang auf 0,43 m
-       Drehung der Firstrichtung um 90°
-       Unterschreitung des Seitenverhältnisses
-       Fassadenfarbe Weiß mit grauen Farbfeldern
-       Flachdach auf der Garage

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2020 11:54 Uhr