Freiflächenphotovoltaikanlagen - Grundsatzbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 12.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Anlässlich zweier Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, wovon einer zwischenzeitlich zurückgenommen wurde, sollte eine grundsätzliche Entscheidung über die Zulässigkeit von weiteren Anlagen dieser Art im Gemeindebereich getroffen werden.
Insbesondere der Trassenbau der Zuleitungen führt leider immer wieder zu Ärgernissen mit betroffenen Grundstückseigentümern.
Der Markt Lupburg hat durch entsprechende Bauleitplanung für rund 37 Hektar innerhalb des Gemeindegebietes die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien ermöglicht und damit einen wesentlichen Beitrag am Klimaschutz geleistet.
Eine darüber hinausgehende Planung und Bereitstellung ist derzeit nicht gewünscht.
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg wird mit sofortiger Wirkung kein gemeindliches Einvernehmen mehr für Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen erteilen (Ausnahme: Anträge entlang der BAB A 3 und der Bahntrasse).
Beschluss
Der Markt Lupburg wird mit sofortiger Wirkung kein gemeindliches Einvernehmen mehr für Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen erteilen (Ausnahme: Anträge entlang der BAB A 3 und der Bahntrasse).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 05.06.2020 11:41 Uhr