Abschnittsbildung Steinweg für die Umlegung der Herstellungsbeiträge
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 04.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vor Erlass der Herstellungsbescheide ist eine Klasseneinteilung und eine Abschnittsbildung als Abrechnungsgrundlage zu beschließen.
Die Straße „Steinweg“ ist als Erschließungsstraße festzulegen und somit mit 90% auf die betroffenen Bürger umzulegen.
Abschnittsbildung
Die Erschließungseinheit beginnt am Grundstück Fl.Nr. 56 der Gemarkung See, „Hauptstraße“ und endet bei Fl.Nr. 86/1, Gemarkung See, „St.-Martin-Straße“ (in der Skizze blau dargestellt).
Beschlussempfehlung
Die Erschließungseinheit zur Abrechnung der Herstellungsbeiträge für die Baumaßnahme „Steinweg“ wird wie in beiliegender Skizze blau dargestellt festgelegt. Sie beginnt am Grundstück FlNr. 56, Gemarkung See, „Hauptstraße“ und endet bei Grundstück FlNr. 86/1, Gemarkung See, „St.-Martin-Straße“.
Die Straße „Steinweg“ wird als Erschließungsstraße festgelegt und mit 90 % der Herstellungskosten auf die anliegenden Grundstücke umgelegt.
Beschluss
Die Erschließungseinheit zur Abrechnung der Herstellungsbeiträge für die Baumaßnahme „Steinweg“ wird wie in beiliegender Skizze blau dargestellt festgelegt. Sie beginnt am Grundstück FlNr. 56, Gemarkung See, „Hauptstraße“ und endet bei Grundstück FlNr. 86/1, Gemarkung See, „St.-Martin-Straße“.
Die Straße „Steinweg“ wird als Erschließungsstraße festgelegt und mit 90 % der Herstellungskosten auf die anliegenden Grundstücke umgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2021 11:04 Uhr