Abschnittsbildung Steinweg für die Umlegung der Herstellungsbeiträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Vor Erlass der Herstellungsbescheide ist eine Klasseneinteilung und eine Abschnittsbildung als Abrechnungsgrundlage zu beschließen.

Klasseneinteilung

Die Straße „Steinweg“ ist als Erschließungsstraße festzulegen und somit mit 90% auf die betroffenen Bürger umzulegen.


Abschnittsbildung

Die Erschließungseinheit beginnt am Grundstück Fl.Nr. 56 der Gemarkung See, „Hauptstraße“ und endet bei Fl.Nr. 86/1, Gemarkung See, „St.-Martin-Straße“ (in der Skizze blau dargestellt).


Beschlussempfehlung

Die Erschließungseinheit zur Abrechnung der Herstellungsbeiträge für die Baumaßnahme „Steinweg“ wird wie in beiliegender Skizze blau dargestellt festgelegt. Sie beginnt am Grundstück FlNr. 56, Gemarkung See, „Hauptstraße“ und endet bei Grundstück FlNr. 86/1, Gemarkung See, „St.-Martin-Straße“.
Die Straße „Steinweg“ wird als Erschließungsstraße festgelegt und  mit 90 % der Herstellungskosten auf die anliegenden Grundstücke umgelegt.

Beschluss

Die Erschließungseinheit zur Abrechnung der Herstellungsbeiträge für die Baumaßnahme „Steinweg“ wird wie in beiliegender Skizze blau dargestellt festgelegt. Sie beginnt am Grundstück FlNr. 56, Gemarkung See, „Hauptstraße“ und endet bei Grundstück FlNr. 86/1, Gemarkung See, „St.-Martin-Straße“.
Die Straße „Steinweg“ wird als Erschließungsstraße festgelegt und  mit 90 % der Herstellungskosten auf die anliegenden Grundstücke umgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2021 11:04 Uhr