Beschaffung von Luftfiltergeräten für die Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29.06. und 06.07.2021 ein nochmaliges Förderprogramm für die Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kinderbetreuungseinrichtungen (Kita, Schule, etc.) aufgelegt und deutlich kommuniziert, dass eine Umsetzung unverzüglich erfolgen soll.

Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen. Letztere sind jedoch nur mit beachtlichem baulichen und technischen Aufwand zu realisieren und in der vorgegebenen Zeit voraussichtlich nicht umsetzbar.

Mobile Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder einer Kombination dieser Technologien arbeiten. Der Förderanteil liegt bei bis zu 50 %, der Förderhöchstbetrag pro Raum bei 1.750 € (s. Anlage).

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat die technischen Anforderungen an förderfähige Geräte zusammengestellt. Es wird dabei „generell empfohlen, eine Fachfirma beizuziehen, die die Eignung der Geräte für die konkreten Klassen- und Fachräume prüft und bestätigt“.

Vor dem Einsatz solcher Geräte ist der Beitrag zum Infektionsschutz konkret durch Berücksichtigung der Leistungsdaten sowie der Einsatzbedingungen fachgerecht zu bewerten.“

Allen Luftreinigungsanlagen ist eine Grundaussage gemeinsam: Mobile Raumluftreiniger können nur als ergänzende präventive Infektionsschutzmaßnahme in Räumen dienen, die über keine raumlufttechnische Anlage verfügen. Sie können allerdings die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster oder RLT nicht ersetzen und bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion im Nahbereich (unter 1,5 Metern).


Nichtsdestotrotz möchte sich der Markt Lupburg nicht davor verschließen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten und ggfs. erneuten Schulschließungen vorzubeugen.

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung wird ermächtigt, Maßnahmen zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Grundschule zu ergreifen und die dafür entsprechenden Fördermittel anzufordern.

Rechtslage

Allen Luftreinigungsanlagen ist eine Grundaussage gemeinsam: Mobile Raumluftreiniger können nur als ergänzende präventive Infektionsschutzmaßnahme in Räumen dienen, die über keine raumlufttechnische Anlage verfügen. Sie können allerdings die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster oder RLT nicht ersetzen und bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion im Nahbereich (unter 1,5 Metern).

Diskussionsverlauf

Für Kindergarten und Schule wären 8 – 9 Geräte zu beschaffen. Die Anschaffungskosten liegen bei geschätzt 40.000 €, die Förderung würde maximal 15.750 € (bei 9 Räumen à 1.750 € Förderhöchstsatz) betragen.

Für sinnvoller und zukunftsweisender wird daher die Umrüstung auf dezentrale Lüftungsanlagen bauseits erachtet. Dadurch wäre ein kontinuierlicher Sauerstoffaustausch in den Räumen gewährleistet ohne Fenster öffnen zu müssen. Laut MR Meier und MR Ferstl wären diese Anlagen auch ohne zu großen Aufwand zu installieren und in Betrieb zu nehmen.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, Maßnahmen zur Beschaffung von dezentralen Lüftungsanlagen für die Grundschule und den Kindergarten zu ergreifen und die dafür entsprechenden Fördermittel anzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2021 10:58 Uhr