Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 03.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Markt Lupburg beabsichtigt den Ausbau der Seibertshofener Straße innerorts. Die Ausbautrasse beginnt im Norden an der Einmündung in die Hohenfelser Straße und endet im Süden unmittelbar nach der Einmündung in die Eichenstraße (das anschließende Teilstück bis Ortsausgang ist bereits ausgebaut).
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 405 m. Die vorhandene Breite der Fahrbahn inklusive Entwässerungsrinnen und Einspannungen bzw. Borden variiert zwischen 5,35 m und 5,50 m.
Der Geh- und Radweg westlich der Fahrbahn der Seibertshofener Straße ist bereits ausgebaut und befindet sich in einem guten bzw. teilweise neuwertigen Zustand. Der Gehweg von der Hohenfelser Straße bis zur nördlichen Einmündung der Straße „Am Ullersteig“ weist eine Breite von 2 Metern auf, im Anschluss bis zum Ortsende beträgt die Breite 2,5 m.
Der Gehwegabschnitt im westlichen Bogenbereich der Einmündung in die Hohenfelser Straße ist noch nicht befestigt. Dieser Abschnitt soll in Asphaltbauweise hergestellt werden (förderrechtliche Vorgabe der Regierung der Oberpfalz).
Entlang des östlichen Fahrbahnrandes verläuft in Abschnitten ein Grünstreifen und ein mit Asphalt befestigter Gehweg. Der Gehweg bzw. der als Gehweg genutzte Streifen weist in weiten Bereichen eine Breite von weniger als 1,50 m auf. Entlang der Grundstücke FlNr. 170/8 und 170/13 ist er zum Teil nur noch knapp 50 cm breit.
Wie bereits in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung diskutiert, soll durch die Baumaßnahme hier auf jeden Fall eine Verbesserung des Ist-Zustandes erreicht werden, auch wenn keine Gehwegbreite von 1,50 m durchgängig erreicht werden kann.
Hierzu fanden bereits Vorgespräche durch Herrn 1. Bürgermeister und den Grundstückseigentümern statt. Einer Grundabtretung wird grundsätzlich zugestimmt (Details s. Anlage zur Beschlussvorlage).
Die Kanalbefahrung ergab insgesamt keine sichtbaren Schäden, die einer unmittelbaren Sanierung bedürfen. Nachdem seit 2021 die Sanierung von AZ-Rohren durch Inline-Verfahren verboten war (kein anerkanntes emissionsarmes Verfahren), wird das vom Umweltministerium diesbezüglich herausgegebene Infoblatt demnächst überarbeitet werden und künftig wieder Sanierungen durch Schlauchlining zulassen (Ministerium lenkt ein: Bayern erlaubt grabenlose Verfahren in Asbestzementrohren (rsv-ev.de).
Beschlussempfehlung
Der Markt Lupburg saniert die Seibertshofener Straße auf einer Länge von ca. 405 Metern innerorts entlang der bestehenden Trasse. Die Fahrbahnbreite beträgt dabei zwischen 5,35 m und 5,50 m. Entlang der Grundstücke FlNr. 170/8 und 170/13 erfolgt der Grunderwerb und ein Rückbau der bestehenden Einfriedung wie im Sachvortrag beschrieben, um hier eine Breite des Gehweges von ca. 1,10 bis 1,20 durchgängig zu erreichen.
Diskussionsverlauf
Das Gremium begrüßt das Entgegenkommen der beiden Eigentümer, die ein sehr faires Angebot für die Möglichkeit der Verbesserung des Ist-Zustandes abgegeben haben und bedankt sich dafür ausdrücklich.
Obwohl auf der gegenüberliegenden Seite bereits ein ausgebauter Geh- und Radweg vorhanden ist, stellt dies doch eine einmalige Gelegenheit dar, für einen geringen finanziellen Mehraufwand auf Dauer eine verbesserte Nutzung des Gehstreifens zu erreichen.
Beschluss
Der Markt Lupburg saniert die Seibertshofener Straße auf einer Länge von ca. 405 Metern innerorts entlang der bestehenden Trasse. Die Fahrbahnbreite beträgt dabei zwischen 5,35 m und 5,50 m. Entlang der Grundstücke FlNr. 170/8 und 170/13 erfolgt der Grunderwerb und ein Rückbau der bestehenden Einfriedung wie im Sachvortrag beschrieben, um hier eine Breite des Gehweges von ca. 1,10 bis 1,20 durchgängig zu erreichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.09.2023 09:48 Uhr