PV-Kriterienkatalog


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 03.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Lupburg Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2023 ö 5

Sachverhalt

Über das Institut für Energietechnik – IfE – wurde ein Leitfaden für PV-Freiflächenanlagen entwickelt.

Dazu wurden unter Berücksichtigung verschiedener Ausschlusskriterien (z.B. Biotope, Wiesenbrüter- und Feldvogelkulisse, Überschwemmungsgebiete, wassersensible Bereiche, Bodendenkmäler, landwirtschaftliche Böden hoher Bonität, Flächen innerhalb von 300 m von der Siedlungsgrenze) Potenzialflächen für PV-Anlagen ermittelt und in einem GIS-System dargestellt (gelb markierte Flächen). 

Darin nicht enthalten sind bereits errichtete Freiflächenanlagen (rd. 31 ha)!

Mittlerweile wurde durch eine Änderung des § 35 Abs. 1 BauGB eine Privilegierung von PV-Anlagen ermöglicht, die sich innerhalb eines 200-m-Korridors entlang von Eisenbahn- und Autobahntrassen befinden. 

Somit stehen lt. Berechnung des IfE weitere 38 ha für PV-FFA zur Verfügung, die keinerlei gemeindlicher Bauleitplanung bedürfen.

Es wird daher vorgeschlagen, als Gesamtausbauziel für PV-Freiflächenanlagen, die einer Bauleitplanung bedürfen, maximal 3 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu definieren. Dies entspricht ca. 38,5 ha. Darin enthalten sind bereits 31 ha an Bestandsanlagen.

Aufgrund der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b BauGB sind noch weitere Potenzialflächen mit insgesamt rd. 38 ha vorhanden, die keiner Bauleitplanung bedürfen.

Bei vollständiger Ausnutzung der privilegierten Flächen (38 ha) und unter Einbeziehung der Bestandsflächen (31 ha) wird das Gesamtausbauziel erheblich überschritten, so dass der Markt Lupburg keine weiteren Flächen über eine Bauleitplanung für PV-Freiflächenanlagen nutzbar machen wird.

Beschlussempfehlung

Der Markt Lupburg beschließt den vorliegenden „Kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ in der Fassung vom 03.08.2023.

Diskussionsverlauf

MR Ferstl reg an, die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung mit aufzunehmen. Die überwiegende Mehrheit des Gremiums sieht hierzu jedoch keine Notwendigkeit.

Beschluss

Der Markt Lupburg beschließt den vorliegenden „Kommunalen Leitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ in der Fassung vom 03.08.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2023 09:48 Uhr