Das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt wurden vom Umweltministerium des Freistaates vor einigen Monaten dazu aufgefordert zu prüfen, ob in den Kommunen ungenehmigte Niederschlagswassereinleitungen in Gewässer (Straßenentwässerungen) vorhanden sind.
Dabei haben beide Behörden festgestellt, dass fast ausnahmslos alle Kommunen über solche nicht genehmigten Einleitstellen in großer Zahl verfügen und alle diese Kommunen (auch den Markt Markt Erlbach) aufgefordert, diesen Zustand umgehend zu beheben.
Die Einleitung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen mit einer Größe von mehr als 1.000 m² in ein Gewässer muss laut der geltenden gesetzlichen Regelungen genehmigt werden.
In den Ortsteilen, die an einer zentralen Kläranlage angeschlossen sind, ist die entsprechende Genehmigung im Zusammenhang mit der Genehmigung der Kläranlage schon erteilt worden.
In den Ortsteilen, die über keine öffentliche Kläranlage verfügen, wird das Niederschlagswasser von privaten Grundstücken meist auch in den Straßenentwässerungskanal (Bürgermeisterkanäle) eingeleitet und zusammen mit dem Straßenwasser abgeleitet und dies bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Dies trifft etwa auf die Hälfte der Ortsteile des Marktes zu.
Die Verwaltung hat hierzu bereits Gespräche mit dem Landratsamt geführt, aber das Amt weicht nicht von seiner Forderung ab, dass der Markt die entsprechenden Genehmigungen einzuholen hat, da die gesetzlichen Regelungen hier keinen Ermessensspielraum zulassen.
Da die Kanalnetze in den betroffenen Ortsteilen nur wenig bis gar nicht dokumentiert sind und darüber hinaus auch auf ihre hydraulische Leistungsfähigkeit und auf ihren Bauzustand überprüft werden müssen, ist die Verwaltung fachlich nicht in der Lage, die notwendigen Antragsunterlagen zu erarbeiten.
Das Ingenieurbüro Eichler (Aurachtal) wäre aber bereit, die notwendigen Arbeiten zu übernehmen. Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Büro schlägt die Verwaltung vor, die Arbeiten an dieses Ingenieurbüro zu vergeben.
Die vom Landratsamt gesetzte Frist bis Dezember 2016 zur Einholung der wasserrechtlichen Genehmigungen kann entsprechend verlängert werden, wenn seitens der Marktgemeinde Bereitschaft zur zeitnahen Umsetzung signalisiert wird. Für den Haushalt 2017 sollen daher 20.000 € zur Abwicklung dieser Maßnahme eingestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch keine Aussage über weitere Folgen bei entsprechenden Mängelfeststellungen im Kanalnetz getroffen werden.