Änderung einer bestehenden Vorkaufssatzung (Grüngürtel Markt Erlbach)


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Marktgemeinderat, 03.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 27. Marktgemeinderat 03.02.2017 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Markt Markt Erlbach hat am 05.11.2010 eine Vorkaufssatzung für den Bereich nördlich und westlich des Innenortes erlassen. Zwischenzeitlich konnte der Markt einige der darin liegenden Grundstücke mithilfe dieser Satzung erwerben. Es hat sich aber gezeigt, dass die Satzung in Teilbereichen angepasst werden muss und auch zusätzlich eine separate Begründung beigelegt werden muss.

Daher schlägt die Verwaltung vor, die bestehende Satzung außer Kraft zu setzen und stattdessen eine neue Satzung inkl. Begründung zu beschließen.

Der neue Satzungsentwurf inkl. Begründung wird im Ratsinformationssystem als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt hinterlegt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf inkl. der zugehörigen Begründung für eine Vorkaufssatzung (gemäß § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB) als Satzung. Die Satzung ist umgehend bekannt zu machen. Die bestehende Satzung, die am 12.11.2010 in Kraft getreten ist, wird aufgehoben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf inkl. der zugehörigen Begründung für eine Vorkaufssatzung (gemäß § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB) als Satzung. Die Satzung ist umgehend bekannt zu machen. Die bestehende Satzung, die am 12.11.2010 in Kraft getreten ist, wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2017 14:25 Uhr