Einstufung von zwei Objekten als Einzeldenkmäler im Ortsteil Linden (mit Anlage)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 16.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mitgeteilt, dass das Anwesen Linden, Hauptstraße 16 (Wohnhaus mit Backstube – Ende 17. Jh) und der Felsenkeller (Lagerkeller für Bier am Friedhof im Ortsteil Linden in die Denkmalliste aufgenommen werden. Die zugehörigen Schreiben des Landesamtes werden im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Der Markt Markt Erlbach hat nun die Möglichkeit sich zu den beiden Baudenkmälern in fachlicher Hinsicht zu äußern. Ein Einspruch von Seiten des Marktes oder des jeweiligen Eigentümers ist aber nicht direkt, sondern erst gegen einen Bescheid (zum Beispiel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens) möglich.
Aus Sicht der Verwaltung ist dem fachlichen Vortrag des Landesamtes zu den beiden Objekten nichts hinzuzufügen. Die Baualtersdaten und die Baubeschreibung sind zutreffend.
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach stimmt den Ausführungen des Landesamtes zur Einschätzung der Denkmaleigenschaft des Hauses Linden, Hauptstraße 16 und des Felsenkellers am Friedhof Linden zu. Inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen hinsichtlich der Baubeschreibung und Denkmaleigenschaft sind nicht erforderlich.
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach stimmt den Ausführungen des Landesamtes zur Einschätzung der Denkmaleigenschaft des Hauses Linden, Hauptstraße 16 und des Felsenkellers am Friedhof Linden zu. Inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen hinsichtlich der Baubeschreibung und Denkmaleigenschaft sind nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2017 09:37 Uhr