Anträge von Bürgern zur Verwendung des Wappens/Logo der Marktgemeinde
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Marktgemeinderat, 05.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für die Verwendung des Wappens der Marktgemeinde sind drei Anträge in der Verwaltung eingegangen:
1) Familie Bianca und Klaus Leitner, Ringstraße 18 a, beantragen die Verwendung des Wappens für ein T-Shirt für ihren Sohn mit dem schriftlichen Zusatz „Wir sind Markt Erlbach“.
2) Herr Bernd Leitner, An der Kappel 20, möchte das Wappen auf einer Fahne, einem T-Shirt, einem Pullover und einer Schirmmütze abdrucken.
3) Der DLRG möchte zum Bedrucken von T-Shirts unser Logo verwenden.
Seitens der Verwaltung wird das Bedrucken einer Fahne und das Aufhängen dieser am Wohnhaus, im Garten oder Schrebergarten als unbedenklich eingestuft. In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Anträge dieser Art genehmigt.
Bezüglich der Verwendung des Wappens/Logo auf Shirts und Schirmmützen ist anzumerken, dass dies der reinen Selbstdarstellung dient (wenn auch im Fall des DLRG einem örtlichen Verein) und gemäß den Richtlinien des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2015 nicht genehmigt wird. Daher wird für diese Verwendung von der Erteilung einer Genehmigung abgeraten, zumal der einer der Antragsteller regelmäßig bei der Verwaltung Schirmmützen mit dem Wappen des Martes käuflich erwirbt.
Es besteht Einigkeit, dass die Verwendung des Logos ohne Zusätze zu erfolgen hat und nicht mit anderen, möglicherweise verfassungswidrigen Symbolen, kombiniert werden darf.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag von Familie Leitner und der DLRG auf Verwendung des Wappens/Logo auf einem T-Shirt abzulehnen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag von Herrn Bernd Leitner auf Verwendung des Wappens lediglich auf einer Fahne ohne weitere Zusätze
zu erlauben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag von Familie Leitner und der DLRG auf Verwendung des Wappens/Logo auf einem T-Shirt abzulehnen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag von Herrn Bernd Leitner auf Verwendung des Wappens lediglich auf einer Fahne ohne weitere Zusätze
zu erlauben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.05.2017 15:47 Uhr