Bebauungsplan Nr. 30, Baugebiet Kirchsteigfeld Eschenbach - Beschluss der Offenlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Marktgemeinderat, 09.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 39. Marktgemeinderat 09.03.2018 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Wie in der vergangenen Sitzung vom Marktgemeinderat beschlossen, hat die Verwaltung noch einmal mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach darüber verhandelt, ob der bestehende Radweg zwischen Markt Erlbach und Eschenbach (am nördlichen Rand des geplanten Baugebietes) nicht doch bestehen bleiben kann, da eine Verlegung in das Baugebiet hinein mehrere Nachteile mit sich bringen würde.

Bei einem Gesprächstermin am 15.02.2018 mit dem Leiter und weiteren Mitarbeitern des Staatlichen Bauamtes Ansbach wurde der Sachverhalt noch einmal diskutiert und es wurde vereinbart, dass der Radweg bestehen bleiben darf, wenn die Lärmschutzbebauung einen Abstand von 10 m zur Staatsstraße einhält und die Kreuzung zwischen Radweg und Baugebietsausfahrt etwas modifiziert wird, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Das Büro Heffner und Müller hat die Anregungen in die Planung eingearbeitet. Der so überarbeitete Planentwurf wird im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Zur Nahwärmeversorgung hat die Verwaltung auch mit der Firma Naturstrom gesprochen und diese wäre bereit, das Baugebiet und darüber hinaus auch die angrenzenden Bereiche (wenn genügendes Interesse der Anlieger besteht) mit Nahwärme zu versorgen, da der vorgesehene Anschluss- und Benutzungszwang für das Baugebiet die Maßnahme wirtschaftlich macht.
Auf Nachfrage von Harald Eisenbeiß erklärt die Vorsitzende, dass sich an den Planungen zum Nahwärmenetz nichts geändert habe, entsprechende Beschlüsse wurden bereits in der le tzten Sitzung gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt den Entwurf des Planungsbüros Heffner und Müller zum Bebauungsplan Nr. 30 zustimmend zur Kenntnis. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Entwurf des Planungsbüros Heffner und Müller zum Bebauungsplan Nr. 30 zustimmend zur Kenntnis. Mit dem Entwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.03.2018 15:49 Uhr