24. und 25. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Marktgemeinderat, 08.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken hat beschlossen, dass der Regionalplan seiner 24. und 25. Änderung unterzogen werden soll und den Markt gebeten, sich hierzu zu äußern.
Die 24. Änderung beinhaltet die Aufnahme der Teilkapitel 7.1.3.1 „Regionale Grünzüge“ und 7.1.3.3 „Trenngrün“.
Im Bereich von Markt Erlbach soll hierbei ein sogenanntes Trenngrün eingetragen werden, um den südlichen Teil des Pilsenbaches (an der Gemeindegrenze nach Neuhof) von einer Bebauung langfristig freizuhalten.
Weiterhin werden durch die Änderung diverse Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern eingearbeitet.
Die 25. Änderung sieht eine Anpassung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung von Gips im Bereich der Stadt Bad Windsheim, des Marktes Markt
Nordheim und der Gemeinde Weigenheim vor.
Beide Änderungen betreffen den Markt Markt Erlbach nur in untergeordnetem Maße.
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen der Beteiligung zur 24. und 25. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken.
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Rahmen der Beteiligung zur 24. und 25. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.06.2018 13:31 Uhr