Umlegungsverfahren zur Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Kirchsteigfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Marktgemeinderat, 13.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Um den Bebauungsplan Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ realisieren zu können, ist die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens erforderlich, da es wegen der vielen Beteiligten nicht möglich ist, eine Neuordnung der Grundstücke auf privatrechtlicher Basis durchzuführen. Die Durchführung einer Umlegung nach § 45 ff BauGB ist daher die einzige Möglichkeit (eine vereinfachte Umlegung nach § 80 ff BauGB scheidet aber aus), um die Voraussetzung für die Erschließung und Entwicklung des Baugebietes zu schaffen.

Die Firma Bayerngrund hat im Auftrag des Marktes (gemäß Beschluss vom 03.07.2015) bereits die Erörterungsgespräche geführt, die Umlegung mit allen Beteiligten erörtert und entsprechende Umlegungsvereinbarungen geschlossen (hinsichtlich Ausgleich in Geld oder Land), die der Marktgemeinderat mit seinen Beschlüssen vom 10.11.2016 und 06.10.2017 bestätigt hat. Die nach § 47 (1) BauGB erforderliche Anhörung der Eigentümer hat damit bereits stattgefunden.

Um keine Zeit zu verlieren, sollte nun das förmliche Umlegungsverfahren eingeleitet werden, um die notwendigen Eigentumsänderungen nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes zügig zu vollziehen. Bei der förmlichen Umlegung nach dem BauGB hat der Markt die Auswahl, diese Aufgabe an den noch zu bildenden Umlegungsausschuss oder alternativ an das Vermessungsamt zu übertragen.
Die Durchführung des Umlegungsverfahrens durch einen eigenen Umlegungsausschuss würde in Summe (inkl. Zuarbeit des Vermessungsamtes zur Neuzuteilung der Grundstücke) ca. 40.000 € kosten. Bei der Übertragung dieser Aufgabe auf das Vermessungsamt ist mit Gesamtkosten von ca. 60.000 € zu rechnen.

Aus Kostengründen und aufgrund der Tatsache, dass ein Umlegungsausschuss diese Aufgabe voraussichtlich in kürzerer Zeit als das Vermessungsamt erledigen kann, schlägt die Verwaltung vor, hierfür einen Umlegungsausschuss ins Leben zu rufen und mit dem Verfahren zu betrauen.

Gemäß Umlegungsausschussverordnung muss der Umlegungsausschuss aus folgenden Personen bestehen:

1. Einem Vorsitzenden
2. Einem Mitgliedes des Marktgemeinderates
3. Einem Vermessungsbeamten (mind. Besoldungsgruppe A 14)
4. Einem Beamten mit der Befähigung zum Richteramt
5. Einem Sachverständigen der Grundstücksbewertung oder eines Bausachverständigen auf dem Gebiet des Baurechts, insbesondere der Bauleitplanung

Den Vorsitz des Ausschusses übernimmt gemäß Umlegungsausschussverordnung jeweils der erste Bürgermeister, als Vertreter jeweils der zweite Bürgermeister. Hinsichtlich der anderen Beteiligten hat die Verwaltung bereits Kontakt mit in Frage kommenden externen Fachleuten sowie deren Vertretern aufgenommen und empfiehlt die im Beschlussvorschlag genannte Besetzung.

Der Ausschuss muss voraussichtlich zu zwei Sitzungen in diesem Jahr zusammenkommen und eventuell auch noch einmal, wenn die Erschließung abgeschlossen ist. Die erste Sitzung des Ausschusses könnte voraussichtlich Ende Juli stattfinden.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Erlbach ordnet gemäß § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ in der Gemarkung Eschenbach, die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des vierten Teiles (§§ 45 bis 79) des Baugesetzbuches an.
 
Das Umlegungsgebiet umfasst folgende Flurstücke: 71, 72, 73, 74, 75, 75/1, 75/2, 75/3, 76, 86, 87, 88, 89 sowie einen Teil des Flurstücks 77. Alle Flurstücke sind Teil der Gemarkung Eschenbach. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt. Die Umlegung erhält die Bezeichnung „Kirchsteigfeld“

2. Für die Umlegung wird ein Umlegungsausschuss gemäß § 1 (1) der Umlegungsausschussverordnung (UmlegAusschV) gebildet. Der Umlegungsausschuss wird beauftragt, das Umlegungsverfahren durchzuführen.

Der Vorsitz des Ausschusses wird der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß übertragen. Als Vertreter wird der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz bestellt.

Als Mitglied des Marktgemeinderates wird Herr Rudolf Born bestimmt, als dessen Vertreter Herr Steffen Bien.

Als beratende Sachverständige gemäß § 2 (1) der Umlegungsausschussverordnung werden bestellt:

- als Beamter mit dem fachlichen Schwerpunkt Vermessung Frau Uta Kubaschek-Arz (Leiterin des Vermessungsamtes Neustadt/Aisch), als deren Vertreterin Valentina Kurtovic (Stellvertretende Leiterin des Vermessungsamtes Neustadt/Aisch)

- als Beamter mit der Befähigung zum Richteramt Herr Thomas Wittmann (Abteilungsleiter im Landratsamt Neustadt/Aisch – Bad Windsheim), als dessen Vertreter Herr Tanju Cetinkaya

- als Bausachverständiger auf dem Gebiet des Baurechts insbesondere der Bauleitplanung Herr Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Heffner (Markt Erlbach), als dessen Vertreter Herr Dipl. Ing. (FH) Wolfgang Teufel (Emskirchen)

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Erlbach ordnet gemäß § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 30 „Kirchsteigfeld“ in der Gemarkung Eschenbach, die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des vierten Teiles (§§ 45 bis 79) des Baugesetzbuches an.
 
Das Umlegungsgebiet umfasst folgende Flurstücke: 71, 72, 73, 74, 75, 75/1, 75/2, 75/3, 76, 86, 87, 88, 89 sowie einen Teil des Flurstücks 77. Alle Flurstücke sind Teil der Gemarkung Eschenbach. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt. Die Umlegung erhält die Bezeichnung „Kirchsteigfeld“

2. Für die Umlegung wird ein Umlegungsausschuss gemäß § 1 (1) der Umlegungsausschussverordnung (UmlegAusschV) gebildet. Der Umlegungsausschuss wird beauftragt, das Umlegungsverfahren durchzuführen.

Der Vorsitz des Ausschusses wird der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß übertragen. Als Vertreter wird der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz bestellt.

Als Mitglied des Marktgemeinderates wird Herr Rudolf Born bestimmt, als dessen Vertreter Herr Steffen Bien.

Als beratende Sachverständige gemäß § 2 (1) der Umlegungsausschussverordnung werden bestellt:

- als Beamter mit dem fachlichen Schwerpunkt Vermessung Frau Uta Kubaschek-Arz (Leiterin des Vermessungsamtes Neustadt/Aisch), als deren Vertreterin Valentina Kurtovic (Stellvertretende Leiterin des Vermessungsamtes Neustadt/Aisch)

- als Beamter mit der Befähigung zum Richteramt Herr Thomas Wittmann (Abteilungsleiter im Landratsamt Neustadt/Aisch – Bad Windsheim), als dessen Vertreter Herr Tanju Cetinkaya

- als Bausachverständiger auf dem Gebiet des Baurechts insbesondere der Bauleitplanung Herr Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Heffner (Markt Erlbach), als dessen Vertreter Herr Dipl. Ing. (FH) Wolfgang Teufel (Emskirchen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2018 14:34 Uhr