Gestaltung der Kindertagesstätte an der Neuen Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Marktgemeinderat, 13.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 43. Marktgemeinderat 13.07.2018 ö 7.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In den vergangenen Tagen haben Abstimmungen mit der Denkmalpflege zur Gestaltung des Kindergartenneubaus auf dem Anwesen Hauptstraße 57/59 stattgefunden. Dabei wurden die Gestaltung der Fassade und auch die Gestaltung der Belichtung in den Dachgeschossen besprochen.

Die Denkmalpflege begrüßte ausdrücklich die vom Architekturbüro vorgeschlagene Holzverkleidung der Fassade, da diese mit einfachen Mitteln an den Charakter der ehemaligen Scheue (als Wirtschaftsgebäude) anknüpft. Es wäre auch prinzipiell möglich mit Sichtmauerwerk zu arbeiten, die Mehrkosten für die Fassade betragen jedoch ca. 200.000 Euro. Eine verputzte Fassade scheidet nach Aussage der Denkmalpflege aus.

Hinsichtlich der Dachgestaltung präferiert die Denkmalpflege die Verwendung von wenigen bandartigen (sehr flachen) Dachgauben. Aufgrund der Randlage des Gebäudes im Ensemblebereich und der vorherrschenden Bausubstanz entlang der Neuen Straße wären aber auch Dachflächenfenster genehmigungsfähig.

Wegen der besseren Belichtungsmöglichkeiten und geringeren Baukosten sollten aus Sicht des Architekten und der Verwaltung Dachflächenfenster verwendet werden.

Volker Rudolph möchte von einem Neubau absehen, falls die Denkmalpflege auf die Dachgauben besteht. Die Vorsitzende Dr. Birgit Kreß erklärt, dass bereits entsprechende Gespräche mit der Denkmalpflege geführt wurden und der Einbau von Dachflächenfenstern bei einer entsprechenden Begründung genehmigungsfähig ist.

Michael Brunner kann die Forderungen nach Dachgauben nicht nachvollziehen. Bei seinem privaten, landwirtschaftlichen Bauvorhaben für Schweinehaltung werden Dachflächenfenster vorgeschrieben, für einen Kindergarten soll dies dann aber nicht gelten.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat stimmt dem Gestaltungsvorschlag des Architekturbüros Wirsching und Madinger für den Neubau der Kindertagesstätte zu. Die Fassade soll wie vorgeschlagen mit Holz verkleidet werden. Im Dachgeschoss sollen Dachflächenfenster verwendet werden.

2. Auf dieser Grundlage soll der Bauantrag erarbeitet und zur Genehmigung eingereicht werden.

3. Vorbehaltlich der Baugenehmigung und der Zustimmung der Förderbehörde sollen die Arbeiten zum Neubau ausgeschrieben werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat stimmt dem Gestaltungsvorschlag des Architekturbüros Wirsching und Madinger für den Neubau der Kindertagesstätte zu. Die Fassade soll wie vorgeschlagen mit Holz verkleidet werden. Im Dachgeschoss sollen Dachflächenfenster verwendet werden.

2. Auf dieser Grundlage soll der Bauantrag erarbeitet und zur Genehmigung eingereicht werden.

3. Vorbehaltlich der Baugenehmigung und der Zustimmung der Förderbehörde sollen die Arbeiten zum Neubau ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2018 14:34 Uhr