Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Verlagerung eines Lebensmittelmarktes


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Marktgemeinderat, 06.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Fa. Mayr Bau (Ingolstadt) hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Bau eines großflächigen Lebensmittelmarktes (EDEKA) an der Nürnberger Straße beantragt.  Die für den Bau vorgesehene Fläche ist im Einzelhandelskonzept für eine solche Nutzung vorgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Anlage bei und wurde in der Sitzung noch einmal näher erläutert.

Marktgemeinderat Klaus Adelhardt fordert, dass bei der Planung auch der Bau von LKW-Stellplätzen an der Staatsstraße geprüft werden soll.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bau eines großflächigen Lebensmittelmarktes (EDEKA) an und beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB, für die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 11 (3) BauNVO  mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ und einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 2.300 m².
2.  Der Geltungsbereich soll die Flst. 251, 259/5, sowie Teile der Flst. 259/4 und 253, (alle Gemarkung Markt Erlbach) sowie die notwendigen Verkehrsflächen und die Flächen für die Ver- und Entsorgung enthalten. Außerdem sollen eine Ortsrandeingrünung und die notwendigen Ausgleichsflächen mit in den Geltungsbereich einbezogen werden.
3. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren entsprechend geändert werden.
4. Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger und alle weiteren relevanten Punkte sollen im entsprechenden Durchführungsvertrag vereinbart werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt diesen zu unterzeichnen.
5. Mit dem Betreiber des EDEKA-Marktes (Familie Wust) soll ein städtebaulicher Vertrag zur Nachnutzung des bestehenden EDEKA-Standortes an der Hauptstraße geschlossen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Bereiches im Innenort zu gewährleisten. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vertrag zu erarbeiten und zur Abstimmung vorzulegen.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bau eines großflächigen Lebensmittelmarktes (EDEKA) an und beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB, für die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 11 (3) BauNVO  mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ und einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 2.300 m².
2.  Der Geltungsbereich soll die Flst. 251, 259/5, sowie Teile der Flst. 259/4 und 253, (alle Gemarkung Markt Erlbach) sowie die notwendigen Verkehrsflächen und die Flächen für die Ver- und Entsorgung enthalten. Außerdem sollen eine Ortsrandeingrünung und die notwendigen Ausgleichsflächen mit in den Geltungsbereich einbezogen werden.
3. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren entsprechend geändert werden.
4. Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger und alle weiteren relevanten Punkte sollen im entsprechenden Durchführungsvertrag vereinbart werden. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt diesen zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Mit dem Betreiber des EDEKA-Marktes (Familie Wust) soll ein städtebaulicher Vertrag zur Nachnutzung des bestehenden EDEKA-Standortes an der Hauptstraße geschlossen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Bereiches im Innenort zu gewährleisten. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vertrag zu erarbeiten und zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Datenstand vom 20.12.2019 08:38 Uhr