Umnutzung einer vorhandenen Produktionshalle in eine Moschee im Bereich Lerchenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 4.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Türkisch-Islamische Union (D.I.T.I.B) hat eine ehemalige Produktionshalle am Lerchenfeld (ehemals Fa. Gühring) erworben und plant darin die Einrichtung einer Moschee und den Bau eines Minaretts mit 17 m Höhe an der Straßenseite.

Der Bereich Lerchenfeld liegt in einem festgesetzten Gewerbegebiet und Moscheen sind als Anlage für „kirchliche Zwecke“ gemäß § 8 (3) BauNVO ausnahmsweise in Gewerbegebieten zulässig.

Aus Sicht der Verwaltung kann die entsprechende Ausnahme erteilt werden, da der Standort gut für eine solche Nutzung geeignet ist und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen von dem Vorhaben ausgehen.

Die Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze ist nur gering (insgesamt 6 Stück), entspricht aber dem Schlüssel, der nach der Bayerischen Stellplatzverordnung für kirchliche Einrichtungen gefordert ist.

Das Bauvorhaben entspricht, abgesehen von der Traufhöhe und der Dachneigung des geplanten Minaretts (zulässige Traufhöhe 12 m – hier beantragt 15 m, zulässige Dachneigung max. 30 Grad – hier beantragt ca. 55 Grad) ansonsten den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 – 1. Änderung und die Erschließung ist gesichert. Die Befreiungen und die Ausnahme könnten aus Sicht der Verwaltung zugelassen werden.

In der Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt äußern mehrere Ausschussmitglieder Ihre Bedenken, ob die nachgewiesenen Stellplätze tatsächlich ausreichend sind. Denn aus der Erfahrung heraus kommen die wenigsten Besucher der Moschee tatsächlich zu Fuß und es ist daher zu erwarten, dass sich die Situation des ruhenden Verkehrs im Lerchenfeld und Haidter Weg wesentlich verschlechtert.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Umnutzung einer Produktionshalle zu einer Moschee auf dem Flst. 779/11, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Der Erteilung einer Ausnahme im Sinne des § 8 (3) BauNVO wird zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Umnutzung einer Produktionshalle zu einer Moschee auf dem Flst. 779/11, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt. Der Erteilung einer Ausnahme im Sinne des § 8 (3) BauNVO und der Befreiungen hinsichtlich Traufhöhe und Dachneigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

Datenstand vom 20.12.2019 08:48 Uhr