Bebauungsplan Nr. 31 - Solarpark Mosbach II und 8. Änderung des FNP - Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Marktgemeinderat, 07.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zur Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes wurden durchgeführt und das Büro TEAM 4 hat die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Diese ist als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Die Originale der Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

In der Anlage wurden außerdem auch die Planentwürfe des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes hinterlegt, die dem Satzungs- und Feststellungsbeschluss zugrunde liegen.

Von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange besteht (mit einigen Ausnahmen weitestgehend Einverständnis) mit der Planung.

Von Seiten der Öffentlichkeit haben sich jedoch eine Einzelperson und eine Bürgerinitiative gegen die Planung gewandt. Die hierbei vorgebrachten Argumente gegen die Planung entsprechen im Wesentlichen denen, die bereits bei der frühzeitigen Beteiligung aufgeführt wurden.

Die Bürgerinitiative hat insgesamt 370 Unterschriften beigebracht, wobei hiervon insgesamt etwa 100 der Unterzeichnenden aus anderen Gemeinden stammen und daher schwerlich durch die Anlage betroffen sind.

Von den Unterzeichnern aus unserem Gemeindegebiet stammen nur etwa 55 Personen aus Ortsteilen, die in Sichtentfernung an die Solaranlage angrenzen (Mosbach, Kotzenaurach und Losaurach). Dies entspricht etwa nur knapp einem Viertel der dort ansässigen (und volljährigen) Anwohner.
Die anderen Unterzeichner aus unserem Gemeindegebiet sind faktisch nicht direkt von den Auswirkungen der Anlage betroffen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte an der Planung trotz des Widerstandes eines Teils der Anwohner festgehalten werden. Denn zum einen wird die Anlage in einem Bereich gebaut, der bereits durch andere Anlagen (Windrad und PV-Anlagen) vorbelastet ist und zum anderen ist der Standort durch die vorherrschende Topographie nur von wenigen Punkten aus direkt sichtbar.

Es mag zwar sein, dass in Markt Erlbach bereits mehr Energie erzeugt als verbraucht wird, aber das ist bei einer Flächengemeinde wie der unseren, die eine relativ geringe Einwohnerdichte und nur wenig Gewerbe vorweisen kann, kaum verwunderlich. Betrachtet man allerdings die gesamte Region, so sieht das Bild anders aus und es besteht durchaus ein regionaler Bedarf für den in Markt Erlbach produzierten Strom.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Abwägung entsprechend den Vorschlägen des Büros TEAM 4 vorzunehmen und den Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss zu fassen.

Dr. Birgit Kreß möchte den Einwänden der Antragsteller des gescheiterten Bürgerbegehrens Rechnung tragen und die Beschlussfassung dahingehend ergänzen, dass im Bereich dieser Freiflächenphotovoltaikanlage keine weiteren Flächen mehr für weitere Anlagen genutzt werden dürfen.

Inge Knörr schließt sich dieser Meinung an, da sie eine Bewirtschaftung der Flächen bevorzugt.

Volker Rudolph spricht sich gegen eine solche Festlegung aus. Er steht grundsätzlich für den Bau von Photovoltaikanlagen, da sich die Flächen dadurch erholen können.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag des Büros TEAM 4 (Nürnberg) durchgeführt. Der Planentwurf soll entsprechend angepasst werden.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Bebauungsplanentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 wird als Satzung beschlossen.

3. Für den entsprechend der Abwägung angepassten Planentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Der festgestellte Plan soll dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.

4. Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Bereich Mosbach keine weiteren Freiflächenphotovoltaikanlagen zugelassen werden.

Beschluss 1

1. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag des Büros TEAM 4 (Nürnberg) durchgeführt. Der Planentwurf soll entsprechend angepasst werden.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Bebauungsplanentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 wird als Satzung beschlossen.

3. Für den entsprechend der Abwägung angepassten Planentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Der festgestellte Plan soll dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Beschluss 2

4. Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Bereich Mosbach keine weiteren Freiflächenphotovoltaikanlagen zugelassen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 19.03.2020 13:20 Uhr