Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.07.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Marktgemeinderat, 02.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 4. Marktgemeinderat 02.10.2020 ö 2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung bei folgenden Tagesordnungspunkten weggefallen sind:

TOP 14 – Neubau einer Kindertagesstätte – Vergabe der Trockenbauarbeiten
Die Arbeiten zum Gewerk Trockenbauarbeiten werden an die Firma G+H Innenausbau GmbH aus Nürnberg gemäß Angebot vom 13.07.2020 zum Angebotspreis von 77.398,91 Euro brutto vergeben.

TOP 15 – Neubau einer Kindertagesstätte – Vergabe der Estricharbeiten
Die Arbeiten zum Gewerk Estricharbeiten werden an die Firma Fritz und Hofmockel GmbH aus Rohr gemäß Angebot vom 07.07.2020 zum Angebotspreis von 51.275,52 Euro brutto vergeben.

TOP 17 – Baugebiet Eschenbach Kirchsteigfeld – Kalkulation der Erschließung und Folgekosten
1) Der Bauplatzpreis für Einfamilienhausgrundstücke wird auf 200,00 Euro/m² festgesetzt.
2) Der Bauplatzpreis für Doppelhausgrundstücke wird auf 195,00 Euro/m² festgesetzt.
3) Der Bauplatzpreis für Mehrfamilienhausgrundstücke wird auf 260,00 Euro/m² festgesetzt.
4) Der Bauplatzpreis für Grundstücke mit Garagen wird auf 140,00 Euro/m² festgesetzt.
5) Der Bauplatzpreis für das Grundstück der Heizzentrale wird auf 155,00 Euro/m² festgesetzt.
6) Beim Verkauf der Grundstücke für die Mehrfamilienhäuser wird den Käufern ein um ein Drittel reduzierter Kaufpreis (im Vergleich zum oben genannten Kaufpreis für die Mehrfamilienhausgrundstücke) angeboten, wenn der Erwerber sich zum Bau eines Mehrfamilienhauses verpflichtet und dem Markt Markt Erlbach darin ein Belegungsrecht und eine Mietpreisbindung für mindestens ein Drittel der Wohnungen auf eine Dauer von 10 Jahren einräumt. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen darf auch ein entsprechender Erbpachtvertrag für die betroffenen Baugrundstücke abgeschlossen werden.
7) Die Grundstücke, die mit Garagen/Carports im nördlichen Teilbereich bebaut wurden, sollen nur zusammen mit den Doppelhausgrundstücken veräußert werden. Zusammen mit jedem Doppelhausgrundstück soll dabei das Garagengrundstück verkauft werden, das dem Baugrundstück gegenüberliegt.
8) Der Gebäudewert für die Garagen/Carports soll in den Notarverträgen je Garagengrundstück mit einheitlich 40.000,00 Euro auf den Grundstückskaufpreis aufgeschlagen werden.
9) Mit den Notarverträgen sollen (sofern zutreffend) auch die zusätzlichen Kosten für die Kanalhausanschlussschächte und den Wärmeanschluss an die Erwerber weitergegeben werden.
10) Die im Bebauungsplan enthaltenen Pflanzverpflichtungen auf Privatgrund sollen auch in den Notarverträgen festgeschrieben und mit einem Aufpreis auf den Grundstückskaufpreis versehen werden, wenn sie nicht umgesetzt werden.
11) Die Anschlussverträge und die Pflicht zum Abschluss von Wärmelieferverträgen mit der Fa. NatCon Mittelfranken sollen im Notarvertrag auf die Erwerber übertragen werden.
12) Die in den Notarverträgen festzusetzende Bauverpflichtung hat eine Laufzeit von 5 Jahren.
13) Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 08.05.2009 zur Auszahlung eines gemeindlichen Baukindergeldes in Höhe 3.000,00 Euro/Kind wird aufgehoben.

TOP 20 - Darlehensaufnahme
Der Marktgemeinderat beschließt die Kreditaufnahme in Höhe von 1.900.000,00 €. Die Laufzeit soll 30 Jahre bei fünf tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung von 20 Jahren betragen. Die Verwaltung soll bei Bedarf entsprechende Angebote einholen.
Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Kreditvertrag beim günstigsten Anbieter zu unterzeichnen.

Datenstand vom 04.11.2020 15:03 Uhr