Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Übernahme der Trägerschaft der gemeindlichen Kindertagesstätten


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Marktgemeinderat, 05.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 5. Februar 2021 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, den Betrieb der Kindertagesstätten an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu übergeben. Zu den näheren Einzelheiten wird auf die Niederschrift dieser vorangegangenen Sitzung verwiesen.

Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt im Zuge eines Betriebsübergangs gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach tritt der neue Träger in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Dies führt u.a. dazu, dass arbeitsvertragliche Regelungen unverändert bleiben und alle Mitarbeiter ihre bisher erworbenen Beschäftigungszeiten nach § 34 Absatz 3 TVöD behalten.
Die Mitarbeiter wurden am 22. Februar 2021 in einer (coronakonformen) Personalversammlung über den Beschluss informiert. Bei dieser Versammlung wurden grundsätzliche Fragen beantwortet sowie teilweise Fragen, die im Vorfeld von den Leitungen an die Verwaltung herangetragen wurden.
Am 4. März 2021 werden die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte über den Sachverhalt informiert.

Als nächster Schritt muss nun ein Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme eingeleitet werden, in dessen Zuge sich die interessierten freien Träger für eine Übernahme bewerben können. Die Verwaltung hat einen Kriterienkatalog für die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet. Dieser wäre wie folgt:

  1. Es erfolgt nur die Abgabe aller Einrichtungen an einen Träger.

  1. Für die Kindertagesstätten Scheunenwichtel und Wegfeld sowie die Kinderkrippe Spatzennest soll jeweils ein Überlassungsvertrag für die Grundstücke und Gebäude sowie eine Trägervereinbarung abgeschlossen werden. Die genauen Vertragsinhalte werden ausgearbeitet und in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

  1. Für den Hort sowie die ausgelagerte Vorschulgruppe des Wegfeld-Kindergartens (beides in Räumen der Caspar-Löner-Schule) wird es eine abweichende Vereinbarung geben, die die Trägerschaft als auch die Nutzung der Räume regeln, wobei sich der Markt Markt Erlbach vorbehält, ggfs. für diese Einrichtungen auch andere Räume zuzuweisen und entsprechend dem Bedarf zu ändern. Diese Flexibilität behält sich der Markt im Lichte des im Jahr 2025 eintretenden Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule vor, aber auch im Lichte einer möglichen Veränderung der Schullandschaft im Mittelschulbereich.

  1. Unser Personal muss vollständig übernommen werden. Beim Betriebsübergang werden die bisher erworbene Beschäftigungszeit und damit Kündigungsfristen angerechnet/übernommen. Kein Mitarbeiter darf hinsichtlich seines bisherigen Entgelts und der Zusatzversorgung - auf Grundlage der jeweiligen individuellen Wochenarbeitszeit - schlechter gestellt werden.

  1. Der Markt Markt Erlbach wird sich die Mitsprache bei folgenden Punkten auch in Zukunft ausbedingen:
  1. Bei der Vergabe der Plätze (Vorrang haben die Kinder der Marktgemeinde ohne Rücksicht auf Nationalität, soziale Herkunft oder sonst. pers. Eigenschaften)
  2. Bei der Festlegung der Gebühren
  3. Bei den Öffnungszeiten  (Die Abstimmung der Schließtage der einzelnen Einrichtungen sind so abzustimmen, dass eine Notbetreuung in einer Einrichtung, wenn möglich angeboten werden kann)
  4. Bei der Vergabe von Leitungsfunktionen in den Einrichtungen

  1. Der Markt Markt Erlbach unterstützt weiterhin das Angebot für Sport in der Rangauhalle und Schwimmen/Wassergewöhnung im Rangaubad und berücksichtigt die Belegungszeiten nach Verfügbarkeit.

  1. Der Markt Markt Erlbach wird sich an einem Defizit der Einrichtungen beteiligen. Die Höhe wird je nach Größe der Einrichtung festgelegt. Zum Nachweis ist alljährlich eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen.

Die Ausschreibung soll lediglich auf der Homepage erfolgen, um den Kreis der Bewerber möglichst gering und regional zu halten.
Eine Entscheidung über einen neuen Träger soll spätestens in der Sitzung am 7. Mai 2021 erfolgen.

Volker Rudolph weist darauf hin, dass der Beschluss in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung nicht einstimmig war. Er erklärt, dass er gegen den Beschlussvorschlag stimmen wird, da die Trägerschaft der Kindertagesstätten seiner Meinung nach der Markt selber bewältigen und somit behalten sollte. Zudem könnte das Personal nach einer Karenzzeit von einem Jahr in den Tarif eines anderen Trägers fallen. Auf seine Nachfrage bezüglich der zukünftigen Verrechnung für die Nutzung der Rangauhalle und des Rangaubades erklärt Dr. Birgit Kreß, dass keine Gebührenerhebung geplant sei. Zudem erklärt sie, dass keine andere Gemeinde unserer Größenordnung so viele eigene Einrichtungen betreibt wie wir.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der genannten Kriterien eine Ausschreibung zu erarbeiten und ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der genannten Kriterien eine Ausschreibung zu erarbeiten und ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 30.03.2021 08:36 Uhr