Beschaffung eines neuen Unimogs für den Bauhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Marktgemeinderat, 05.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 8. Marktgemeinderat 05.03.2021 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Dezember 2020 hat der Leiter des Bauhofs, Herr Christian Mederer, über die Fahrzeuge im Bauhof referiert, einen Vergleich zwischen Neuanschaffung und Leasing gezogen sowie über die anstehenden Neubeschaffungen berichtet. In diesem Jahr steht die Ersatzbeschaffung für den Unimog sowie das dazugehörige Kombinationsmähgerät an.
Das aktuelle Fahrzeug mit Mähgerät ist seit dem Jahr 2004 im Einsatz und zählt 106.000 Kilometer sowie 10.300 Betriebsstunden.
In den Jahren 2016 bis 2020 sind für beide Geräte Reparaturkosten in Höhe von 80.000 Euro angefallen, für das Jahr 2021 sind bereits heute Reparaturkosten in Höhe von 29.000 Euro bekannt.

Aufgrund der langjährigen Betriebsdauer und der steigenden Reparaturkosten wird aus Sicht der Verwaltung dringend empfohlen, in beiden Fällen Ersatzbeschaffungen zu tätigen. Die Reparaturkosten für 2021 würden dann entfallen.

Das Angebot der Henne Nutzfahrzeuge GmbH aus Nürnberg, autorisierter Partner von Mercedes-Benz und Unimog-Generalvertreter für Mittelfranken, beläuft sich für den Unimog Geräteträger U430 auf 213.004,05 Euro brutto, für das Mulag Kombinationsgerät MKM 700 auf 110.629,54 Euro brutto.
Die Gesamtkosten betragen somit 323.633,59 Euro.

Die Einholung alternativer Angebote wäre zwar grundsätzlich möglich, ist jedoch dahingehend sinnlos, da diese von den Unimog-Vertretern für die Bereiche Oberfranken bzw. Unterfranken kämen und aufgrund der „Nichteinmischung“ in andere Gebiete höher ausfallen würden.

Für die beiden vorhandenen Fahrzeuge hat die Henne Nutzfahrzeuge GmbH ein Inzahlungnahmeangebot von 20.000 Euro brutto abgegeben, jedoch gleichzeitig erklärt, dass auf dem freien Markt ein Preis zwischen 35.000 und 40.000 Euro brutto gezahlt wird. Die Verwaltung wird das Fahrzeug und das Kombinationsgerät ausschreiben und gegen Höchstgebot veräußern.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 eingestellt.

Klaus Adelhardt empfindet die Preise als sehr hoch, spricht sich aber dennoch für eine Ersatzbeschaffung aus. Er hätte die Thematik im Vorfeld lieber im Bauausschuss behandelt und nicht im Haupt- und Finanzausschuss.
Sebastian Gaukler erklärt, dass die Beschaffung von Fahrzeugen laut Geschäftsordnung in bestimmten Fällen durchaus dem Bauausschuss vorbehalten ist. Bei der Behandlung dieser Thematik im Haupt- und Finanzausschuss ging es jedoch um grundsätzliche finanzielle Themen bei Fahrzeugen und nicht vorrangig um Beschaffungen.

Steffen Bien ergänzt, dass in dieser Sitzung nicht über Reparaturen, sondern über Finanzen diskutiert wurde.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, bei der Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH, Neumeyerstraße 24, 90411 Nürnberg einen Unimog Geräteträger U430 zum Preis von 213.004,05 Euro brutto und ein Mulag Kombinationsgerät MKM 700 zum Preis von 110.629,54 Euro brutto zu beschaffen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Kaufverträge zu unterzeichnen.
2. Die beiden vorhandenen Fahrzeuge/Geräte soll die Verwaltung ausschreiben und gegen Höchstgebot veräußern, wobei ein Verkaufspreis von mindestens 35.000 Euro brutto angestrebt wird. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Kaufverträge zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, bei der Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH, Neumeyerstraße 24, 90411 Nürnberg einen Unimog Geräteträger U430 zum Preis von 213.004,05 Euro brutto und ein Mulag Kombinationsgerät MKM 700 zum Preis von 110.629,54 Euro brutto zu beschaffen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Kaufverträge zu unterzeichnen.
2. Die beiden vorhandenen Fahrzeuge/Geräte soll die Verwaltung ausschreiben und gegen Höchstgebot veräußern, wobei ein Verkaufspreis von mindestens 35.000 Euro brutto angestrebt wird. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die entsprechenden Kaufverträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2021 08:36 Uhr