Pflasterung einer öffentlichen Fläche in Buchen (mit OT)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 28.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.04.2021 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Eigentümerin des Anwesen Buchen 3 möchte gern einen Teil des bestehenden Grünstreifens vor ihrem Grundstück mit Rasengittersteinen Pflastern.

Zum einen sieht die Fläche sehr ungepflegt aus (da sie immer wieder von landwirtschaftlichen Maschinen überfahren wird) und zum anderen soll die Fläche auch als Besucherstellplätz genutzt werden.

Die Fläche soll bei einem Ortstermin vor der Sitzung begutachtet werden.

Wenn der Eigentümerin die Pflasterung der Fläche auf eigene Kosten gestattet wird, dann sollte dies im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

Beschlussvorschlag

Die Eigentümerin des Anwesens Buchen 3 darf den öffentlichen Grünstreifen auf dem Flst.  7/2, Gemarkung Buchen, der sich nördlich ihres Grundstückes und östlich ihrer Zufahrt befindet, auf eigene Kosten mit Rasengittersteinen befestigen. Näheres dazu soll in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

Beschluss

Die Eigentümerin des Anwesens Buchen 3 darf den öffentlichen Grünstreifen auf dem Flst.  7/2, Gemarkung Buchen, der sich nördlich ihres Grundstückes und östlich ihrer Zufahrt befindet, auf eigene Kosten mit Rasengittersteinen befestigen. Näheres dazu soll in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 11:58 Uhr