Zwischen Markt Erlbach und Hagenhofen gibt es einen öffentlichen Feldweg (Grünweg -siehe beiliegender Lageplan), der im westlichen Teil im Laufe der Zeit mit Büschen und Bäumen zugewachsen ist, weil er in diesem Abschnitt von den Bauern nicht benötigt und daher auch nicht befahren wurde.
Direkt neben dem Weg befindet sich eine Wiesenfläche, die als Teil der Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Kirchsteigfeld vor kurzem bepflanzt wurde. Diese Wiesenfläche ist deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung weitgehend entzogen und kann nicht mehr auf der ganzen Fläche mit schwerem Gerät überfahren werden.
Der Eigentümer einer angrenzenden Ackerfläche hat sich darüber beklagt, dass der Grünweg nicht mehr nutzbar ist und seine Pächter daher nicht mehr den Acker anfahren können. Das zugehörige Schreiben liegt als Anlage bei.
Er fragt in dem Schreiben auch nach, wer zugestimmt hat, dass die Hecke als Naturschutzhecke kartiert wurde und vertritt außerdem die Ansicht, dass es nicht sinnvoll ist, seinen Acker von Norden (von der Gemeindeverbindungsstraße) her anzufahren.
Die Verwaltung hat sich mit den Aussagen des Eigentümers befasst und sich die Gegebenheiten vor Ort angesehen. Demnach ist die Darstellung des Eigentümers nicht zutreffend.
Der besagte Grünweg wird schon seit Jahren nicht mehr genutzt. Die nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen haben mehrere direkte Zufahrten von der Gemeindeverbindungsstraße her, die verrohrt sind und augenscheinlich auch von den Pächtern ausschließlich genutzt werden (unter anderem auch weil das einfach der kürzeste Weg ist). Dies ist sowohl vor Ort, aber auch auf den Luftbildern von 2019 und 2014 gut erkennbar. Die Verkehrsfrequenz auf der Gemeindeverbindungsstraße ist darüber hinaus auch vergleichsweise gering, so dass es überhaupt kein Problem darstellt, diese Zufahrten zu benutzen. Der Grünweg ist zur Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen völlig entbehrlich. Das war zu Zeiten der Flurbereinigung in den 1980er Jahren vielleicht anders, aber in den vergangenen Jahren wurde der Weg nicht mehr benötigt.
Heckenstrukturen in der freien Landschaft stehen wegen ihrer Bedeutung für die Natur grundsätzlich unter Schutz, ohne dass es dafür eine Feststellung durch das Landratsamt oder einer Zustimmung durch den Eigentümer bedarf, auch wenn Sie wild aufgegangen sind. Rückschnitt und Pflege sind in gewissem Rahmen außerhalb der Vogelbrut möglich aber der komplette Rückschnittdarf darf nur in Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen.
Ein Rückschnitt des Bewuchses auf diesem Weg wäre deswegen unter Umständen zwar machbar, aber es wäre nicht erforderlich und würde eine ökologisch wertvolle Grünstruktur ohne erkennbaren Sinn zerstören.
Daher schlägt die Verwaltung vor, das betreffende Wegestück zu entwidmen.
Die Entwidmung ist ein Verwaltungsakt. Durch die Entwidmung entfallen die straßenrechtlichen Rechte und Pflichten der Gemeinde als Straßenbaulastträger und der Weg verliert die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Der Weg hat nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens den Status wie eine sonstige Fläche im Gemeindebesitz (in diesem Falle wie sonstige Grünflächen). Sofern es die Gemeinde zulässt, kann er auch als Trampelpfad genutzt werden.
Der Markt Markt Erlbach ist als Straßenbaulastträger für die Einziehung der Widmung zuständig und der Weg kann unter anderem dann eingezogen werden, wenn er für den Verkehr entbehrlich ist und jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Diese Voraussetzung ist erfüllt.
Die Absicht der Einziehung bzw. der Entwidmung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen. In diesem Zusammenhang können die betroffenen Anlieger oder die Öffentlichkeit Einwendungen dagegen erheben.
Sollten keine Einwendungen erhoben werden, so kann die Einziehung vollzogen werden. Wenn Einwendungen vorgebracht werden, dann muss der Bauausschuss die eingegangenen Einwendungen abwägen und darüber beschließen.
Die Rechtskraft der Einziehung ist anschließend auch bekannt zu machen.
Der gesamte Sachverhalt wurde bei einem Ortstermin vor der Sitzung erläutert. Dabei wurde von Marktgemeinderat Gerd Eisenbeiß angemerkt, dass die südlich angrenzende Hecke teilweise auf öffentlichem Grund gepflanzt wurde.