Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters in Eschenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 10.08.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Nördlich des Ortsteiles Eschenbach ist der Bau eines zusätzlichen Güllebehälter für den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb geplant. Der Behälter hat 18 m Durchmesser und 6 m Tiefe und fasst etwa 1.475 m³ Inhalt.
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB:
Da das Vorhaben einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb dient, zählt es zu den privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB. Als solches ist es zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.
Das Einvernehmen kann daher erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Güllebehälters auf dem Flst. 104, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Güllebehälters auf dem Flst. 104, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2021 11:47 Uhr