Innenbereichssatzung für den Bereich Karlsbader Straße - Beschluss der Offenlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Marktgemeinderat, 04.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 16. Marktgemeinderat 04.02.2022 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 22. September 2021 beschlossen, dass eine Innenbereichssatzung für den Bereich nördlich der Karlsbader Straße aufgestellt werden soll, um Baurecht für zwei Wohnhäuser zu schaffen. Die Bauherren haben das Büro Rausch und Partner (Neustadt a.d.Aisch) mit der Erstellung der Planung beauftragt und das Büro hat einen Planentwurf mit Begründung erarbeitet und diesen vorab mit der Verwaltung und dem LRA abgestimmt.
Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden nicht vor Ort geschaffen, sondern sollen aus einem privaten Ökokonto von den Bauherren erworben werden. Dies ist mit den Bauherren und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden.

Der Entwurf der Satzung mit Begründung liegt in der Anlage bei.
Mit dem Planentwurf kann nun die Offenlage zu der Satzung durchgeführt werden.

Volker Rudolph äußert Bedenken aufgrund der Größe der versiegelten Fläche zwischen der Doppelgarage und dem nördlichen Wohnhaus im Hinblick auf die Entwässerung. Dies wird im Rahmen des Verfahrens bedacht und als Stellungnahme mit aufgenommen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Rausch und Partner (Neustadt a.d.Aisch) vorgelegten Entwurf für die Innenbereichssatzung Karlsbader Straße. Mit dem Satzungsentwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Rausch und Partner (Neustadt a.d.Aisch) vorgelegten Entwurf für die Innenbereichssatzung Karlsbader Straße. Mit dem Satzungsentwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2022 08:01 Uhr