Geänderter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 "Solarpark Rimbach" und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Marktgemeinderat, 05.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 22. Marktgemeinderat 05.10.2022 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat hat bereits im Juli 2021 beschlossen, dass für eine Fläche nördlich von Rimbach ein Bebauungsplan für eine Freiflächenphotovoltaikanlage aufgestellt und der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden soll.
Der Grundstückseigentümer hat inzwischen einen Projektentwickler und ein Planungsbüro für das Vorhaben gefunden und es wurde eine saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) angefertigt um zu ermitteln, mit welchen geschützten Tierarten in dem Bereich zu rechnen ist. Die Prüfung hat (wie zu erwarten) ergeben, dass insbesondere die Feldlerche, aber auch der Kiebitz in größerer Anzahl vorkommen. Dadurch ist ein höherer Ausgleichsaufwand (CEF-Maßnahmen) erforderlich.
Aus diesem Grunde hatte der Grundstückseigentümer darüber nachgedacht, die Anlage noch weiter nördlich (zwischen Wald und Kreisstraße) zu platzieren, weil dort eine geringere Anzahl an geschützten Vögeln vorkommt. In diesem Bereich ist allerdings auch ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen (WK 41) im Regionalplan festgesetzt und die Ausweisung einer Solarfläche würde dem widersprechen.

Vor diesem Hintergrund hat der Grundstückseigentümer nun eine Verlegung der Solaranlage an den nördlichen Ortsrand von Rimbach angedacht. Denn in der Nähe der Bebauung kommen auch deutlich weniger geschützte Vögel vor, die Entfernung zum Einspeisepunkt ist geringer und mit einer entsprechenden Eingrünung ist auch die optische Beeinträchtigung durch die Modultische entsprechend geringer.

Der entsprechende Entwurf der Planung wird in der Sitzung vorgelegt.

Im Aufstellungsbeschluss wurde vom Marktgemeinderat auch gefordert, dass die Anlage an allen Seiten mit einer Hecke mit einer Mindestbreite von 7,5 m eingegrünt werden soll. Mit Blick auf die erforderlichen Ausgleichsflächen, die zusätzlich für den Artenschutz erforderlich sind, bittet der Grundstückseigentümer darum, dass die Mindestbreite der Eingrünung auf 5 m reduziert wird.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat befürwortet die geplante Verlegung der Photovoltaikanlage an den nördlichen Ortsrand von Rimbach. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 und die zugehörige 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 09.07.2021 wird entsprechend angepasst.
2. Die Anlage soll auf der Süd-, Ost- und Nordseite eingegrünt werden. Die Eingrünung soll eine Mindestbreite von 5 m haben.
3. Mit den vom Büro TEAM 4 vorgelegten Planentwürfen besteht Einverständnis. Mit den Entwürfen sollen die Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden. 

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat befürwortet die geplante Verlegung der Photovoltaikanlage an den nördlichen Ortsrand von Rimbach. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 und die zugehörige 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 09.07.2021 wird entsprechend angepasst.
2. Die Anlage soll auf der Süd-, Ost- und Nordseite eingegrünt werden. Die Eingrünung soll eine Mindestbreite von 5 m haben.
3. Mit den vom Büro TEAM 4 vorgelegten Planentwürfen besteht Einverständnis. Mit den Entwürfen sollen die Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2022 14:19 Uhr