Trägerschaft für eine zukünftige Kindertagesstätte
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Marktgemeinderat, 06.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Mit Schreiben vom 20.09.2023 hat uns die evangelische Kirchengemeinde mitgeteilt, dass ein Ersatzneubau des evangelischen Kindergartens auf dem Grundstück zwischen Kilianskirche und Pfarrhaus abgelehnt wird. Das Schreiben ist im RIS hinterlegt.
Wenn nun die Kommune auf eigenem Grund eine neue Einrichtung plant, so bittet die evangelische Kirchengemeinde allerdings schon heute um Zusage, die Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte (viergruppige Einrichtung mit Kindergarten und Kinderkrippe) übernehmen zu können.
Diese Zusage erbittet die Kirchengemeinde, weil der Betrieb des neuen Waldkindergartens alleine für die Kirche nicht wirtschaftlich betrieben werden kann und bei einer Unsicherheit, ob der Kindergartenneubau evtl. an einen anderen Träger fallen könnte, zu Personalfluktuation führen wird.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe der Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte an die evangelische Kirchengemeinde. Der bisherige evangelische Kindergarten wird dann aufgelassen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe der Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte an die evangelische Kirchengemeinde. Der bisherige evangelische Kindergarten wird dann aufgelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.11.2023 09:52 Uhr