Nutzungsänderung eines Stalles zu Gewerbe und Lager in Oberulsenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Marktgemeinderat, 06.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 33. Marktgemeinderat 06.10.2023 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Beim Anwesen Oberulsenbach 40 befindet sich ein größeres leerstehendes Stallgebäude. Der Eigentümer hat vor einigen Monaten die sogenannte Impulsberatung der Allianz AurachZenn in Anspruch genommen und dabei die Bausubstanz auf grundsätzliche Nutzungsmöglichkeiten einschätzen lassen.
Nun möchte er eine Nutzungsänderung vornehmen und einen Teil der Halle gewerblich und den Rest der Fläche als Lagerraum nutzen.

Im gewerblichen Teil soll ein metallverarbeitender Betrieb mit CNC-Fräse eingerichtet werden und der Eigentümer plant diesen zunächst im Nebenerwerb und als 1-Mann-Betrieb zu betreiben.

Das Bauvorhaben befindet sich in einem Bereich, der planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB einzuschätzen ist.

Das Bauvorhaben gehört nicht zu den privilegierten Vorhaben nach § 35 (1) BauGB und ist daher als sogenanntes „Sonstiges Vorhaben“ nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen.  Als solches ist es zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und es keine der in § 35 (3) BauGB genannten öffentlichen Belange beeinträchtigt.

Die Erschließung ist gesichert und eine Beeinträchtigung der im Gesetz genannten öffentlichen Belange ist nicht ersichtlich. Daher kann das Vorhaben zugelassen werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung des Stalles auf dem Flst. 384, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung des Stalles auf dem Flst. 384, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2023 09:52 Uhr