Vorstellung des Vorentwurfes zum Bau eines Firmensitzes und von Wohngebäuden am Zennhäuser Weg
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Marktgemeinderat, 06.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Firma Wust-Wind- und Sonne hat vor einiger Zeit ein gewerbliches Areal (ehemals Fa. Biermann) am Zennhäuser Weg erworben und die alten Gebäude darauf abgebrochen.
Die Firma hat inzwischen einen Vorentwurf für die geplante Bebauung auf dem Gelände erarbeitet und diese mit dem Landratsamt vorbesprochen. Die geplanten Gebäude fügen sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung kann gesichert werden. Daher ist das Vorhaben auch nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplanverfahren zulässig.
Darüber hinaus wird aktuell auch der Schallschutz geprüft, um auszuschließen, dass der südlich angrenzende Gewerbebetrieb durch das Bauvorhaben in seinem Bestand nicht beeinträchtigt wird.
Der Vorentwurf liegt in der Anlage bei und wird in der Sitzung näher erläutert.
Durch die Planung wird ein aktuell ungenutztes innerörtliches Areal deutlich aufgewertet, die Firma Wust-Wind- und Sonne kann sich einen angemessenen Firmensitz mit entsprechenden Kapazitäten einrichten und es entsteht dringend benötigter zusätzlicher Wohnraum.
Der Marktgemeinderat nimmt die Planung der Firma Wust-Wind- und Sonne zur Kenntnis.
Datenstand vom 27.11.2023 09:52 Uhr