Jahresantrag zur Städtebauförderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Marktgemeinderat, 08.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Für die Städtebauförderung muss jedes Jahr im Voraus ein Jahresantrag gestellt werden.
Die Verwaltung hat die Unterlagen dafür vorbereitet und die förderfähigen Kosten dafür überschlägig ermittelt und mit dem Ortsplaner Herrn Rühl und der Regierung von Mittelfranken abgestimmt
Für das Jahr 2024 sind demnach voraussichtlich förderfähige Kosten in Höhe von 471 T€ für Grunderwerb, Projekte und das kommunale Förderprogramm vorgesehen. Die Aufstellung dazu liegt in der Anlage bei.
Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt erklärt Dr. Birgit Kreß, dass der Markt immer mit einer Kofinanzierung von 40 Prozent an allen Maßnahmen beteiligt sein muss.
Beschlussvorschlag
Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2024 zum Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2024 eingestellt werden.
Beschluss
Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2024 zum Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2024 eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2024 14:37 Uhr