Bauantrag zur Errichtung einer Firmenzentrale am Zennhäuser Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 22.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 22.02.2024 ö 8.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Wust-, Wind- und Sonne, bzw. deren Immobiliensparte Green Offices plant den Neubau einer Firmenzentrale am Zennhäuser Weg auf dem ehemaligen Gelände der Firma Biermann.

Die Gebäude auf der Fläche wurden bereits im vergangenen Jahr abgebrochen und zu dem Projekt haben schon Vorgespräche mit dem Landratsamt stattgefunden. Der Marktgemeinderat wurde über das Bauprojekt schon im Oktober 2023 informiert.

Das Bauvorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan im sogenannten unbeplanten Innenbereich.

Nach § 34 BauGB ist das Bauvorhaben dort zulässig, wenn es sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Bereich ist als Mischgebiet einzuschätzen und in einem solchen sind auch solche Geschäfts- und Bürogebäude allgemein zulässig. Auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich die zweigeschossige Bebauung ein.

Das Grundstück verfügt zudem über die erforderlichen Wasser- und Abwasseranschlüsse und liegt an zwei öffentlichen Straßen, so dass die Erschließung dem Grunde nach gesichert ist. Zur inneren Erschließung wird eine Privatstraße errichtet.

Lediglich zur Regenrückhaltung auf der Fläche sind noch Abstimmungen mit dem Abwasserzweckverband erforderlich – aber auch diese Problematik ist technisch lösbar und in der Planung ist bereits ein Rückhaltebecken angedacht.

Das Bauvorhaben ist daher insgesamt planungsrechtlich zulässig und das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Firmenzentrale auf den Flst. 372 und 372/1, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Firmenzentrale auf den Flst. 372 und 372/1, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2024 14:10 Uhr