Umbau der Ansbacher und Windsheimer Straße - Weiterer Zeitplan und Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Marktgemeinderat, 07.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen Woche hat ein Abstimmungsgespräch mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach zum Umbau der Ansbacher und Windsheimer Straße stattgefunden, um den zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme, die Kostenaufteilung und die Koordination mit den anderen Beteiligten zu besprechen.
Die Marktgemeinde plant den Neubau bzw. der Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen dem Pilsenmühler Weg und dem Netto-Markt und auch eine Erneuerung des Bohlenplatzes. Der Freistaat will die Straße im Bereich zwischen dem AWO-Seniorenheim und dem Netto-Markt erneuern und der Wasserzweckverband plant einen Leitungsaustausch im Bereich zwischen der Hauptstraße und dem Hagenhofer Weg. 

Die Telekom will ebenfalls Leitungen verlegen, aber der Umfang dieser Maßnahmen ist noch nicht bekannt. Sofern die Telekom/Glasfaserplus nicht rechtzeitig eine Mitverlegung ihrer Leitungen organisieren kann, wäre es sinnvoll, wenn die Marktgemeinde die erforderlichen Leerrohre mitverlegt und eine Vereinbarung mit der Telekom zum Kauf der Leerrohre abschließt. Dadurch könnten doppelte Tiefbauarbeiten und eine Beschädigung der neuen Straßen- und Pflasterflächen vermieden werden.

Für die Maßnahme ist folgender Zeitplan angedacht:

Februar 2025 - Förderzusage BayGVFG erwartet
März/April 2025 – Ausschreibung der Tiefbauarbeiten und Abbruch
April/Mai 2025 - Bürgerinformationsveranstaltung
Mai/Juni 2025 – Erstellung Beweissicherung
Mitte 2025 – Abbruch Nebengebäude Hauptstraße 67
Ab Mitte 2025 bis Mitte 2026 – Durchführung der Tiefbauarbeiten 

Die Ansbacher und Windsheimer Straße wird in mehreren Abschnitten erneuert und während der gesamten Baumaßnahme wird eine überortliche Umleitung ausgeschildert.
Die Zufahrt zum Pilsenmühler Weg, die Neue Straße, die Hauptstraße und auch der Hagenhofer Weg sind zeitweise gesperrt. Die Bauabschnitte und innerörtlichen Umleitungen müssen noch im Detail abgestimmt werden.

Im Frühjahr ist eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen, um die recht komplexe Baumaßnahme und die damit verbundenen Herausforderungen und Veränderungen vorzustellen.

Da der Straßenbereich sehr eng bebaut ist, macht auch eine umfangreiche Beweissicherung im Voraus Sinn, um die Vorschäden an den Gebäuden zu erheben und einem möglichen Streit vorzubeugen. Die Verwaltung wird daher Angebote für eine solche Beweissicherung einholen.

Es ist vorgesehen, dass die Marktgemeinde Träger der gesamten Baumaßnahme ist und auch die Maßnahmen des Freistaates mit ausschreibt. Hierzu hat das Staatliche Bauamt einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt, um die Kompetenzen und die Kostenaufteilung zu regeln.

Der Vertragsentwurf beinhaltet folgende Regelungen:

1. Die Projektleitung und Planung der gesamten Maßnahme liegen bei der Marktgemeinde. Die Kosten werden durch den Markt vorfinanziert und es können je nach Baufortschritt Abschläge vom Staatlichen Bauamt angefordert werden.

2. Der Markt Markt Erlbach trägt die Kosten für den Bau bzw. die Erneuerung der Gehwege, die Hochborde, die Straßenentwässerung und die Straßenbeleuchtung, den Grunderwerb, sowie auch für den Abbruch der Nebengebäude (Hauptstraße 67)
Anmerkung: Diese Kosten werden auch teilweise durch die Regierung bezuschusst

3. Die Kosten für den Straßenbau, Rinnen und Tiefborde trägt das Staatliche Bauamt.

4. Für die Erneuerung der Straßeneinläufe und den Bau der Hochborde erhält die Marktgemeinde eine pauschale Entschädigung entsprechend Ortsdurchfahrtenrichtlinie
(744 € je Straßeneinlauf und 11 € je lfm Hochbord).

5. Die Marktgemeinde erhält zudem eine pauschale Erstattung von 15 % der Baukosten für den Straßenbau für die anfallenden Nebenkosten (Planung, Gebühren, Gutachten….)

Gemäß Kostenberechnung fallen, nach Abzug der Kosten, die das Staatliche Bauamt tragen muss, für die Marktgemeinde voraussichtlich folgende Kosten (Brutto) an:

1. Abbruch – ca. 70.000 €
2. Gehwege, Parkplätze  - ca. 450.000 €
3. Straßenbeleuchtung – 44.000 €
3. Bohlenplatz – 85.000 €
4. Gutachten, Sonstiges -  ca. 25.000 €

Insgesamt ca. 674.000 €. Hiervon verbleibt, nach Abzug der Fördergelder und Kostenerstattung, voraussichtlich ein Anteil von ca. 340.000 € bei der Marktgemeinde.

Volker Rudolph wirft die Frage in den Raum, ob ein Gehweg entlang der Scheune überhaupt erforderlich ist, nachdem es für die Fußgänger das Rosengäßchen gibt. 
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass mit dem Umbau Platz geschaffen wird und kein Grund ersichtlich ist, den Gehweg nicht zu realisieren. E bietet sich eine einmalige Chance, die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen.

Matthias Meth stimmt Volker Rudolph zu. Er würde vielmehr die Fahrbahn breiter ausführen.
Werner Stieglitz sieht in der Planung ein sehr gutes und tolles Projekt. Es ist erstaunlich, dass es in diesem Bereich noch nicht zu einer Unfallhäufung mit Fußgängern gekommen ist. Auf Nachfrage, wie die Parkplatzsituation gestaltet wird, kann aktuell noch nichts gesagt werden. 

Christine Nüssel möchte wissen, wie der Gehweg ausgeführt wird und inwieweit die Zufahrt zum Anwesen Stieglitz betroffen ist. 
Michael Schlag berichtet, dass der Gehweg mit einem Hochbord ausgeführt wird. Bei der Zufahrt zum Anwesen Stieglitz handelt es sich um eine Fläche des Marktes, für die ein Geh- und Fahrtrecht besteht.

Helmut Huthöfer bittet darum, den vorhandenen Brunnen vor dem Anwesen Sahin im Blick zu behalten. Michael Schlag erklärt, dass dieser womöglich bereits vor einigen Jahren verfüllt wurde.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Zeitplanung und der Kostenberechnung zu.

2. Im Frühjahr 2025 soll eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden.

3. Mit dem Staatlichen Bauamt soll eine Maßnahmenvereinbarung auf der Grundlage des vorgelegten Vereinbarungsentwurfes abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt diese zu unterzeichnen.

4. Wenn keine koordinierte Verlegung von Glasfaserinfrastruktur durch die Telekom/Glasfaserplus möglich ist, dann sollen die erforderlichen Leistungen im Rahmen der Tiefbaumaßnahme mit ausgeschrieben und ausgeführt werden, wenn die Telekom/GlasfaserPlus bereit ist dem Markt die dafür anfallenden Kosten zu erstatten. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

5. Die für die Baumaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel werden für 2025 und 2026 vorgesehen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Zeitplanung und der Kostenberechnung zu.

2. Im Frühjahr 2025 soll eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden.

3. Mit dem Staatlichen Bauamt soll eine Maßnahmenvereinbarung auf der Grundlage des vorgelegten Vereinbarungsentwurfes abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt diese zu unterzeichnen.

4. Wenn keine koordinierte Verlegung von Glasfaserinfrastruktur durch die Telekom/Glasfaserplus möglich ist, dann sollen die erforderlichen Leistungen im Rahmen der Tiefbaumaßnahme mit ausgeschrieben und ausgeführt werden, wenn die Telekom/GlasfaserPlus bereit ist dem Markt die dafür anfallenden Kosten zu erstatten. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

5. Die für die Baumaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel werden für 2025 und 2026 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2025 09:19 Uhr