Zonierungskonzept für Solaranlagen für die Schutzzone im Naturpark Frankenhöhe


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Marktgemeinderat, 07.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 47. Marktgemeinderat 07.02.2025 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Naturpark Frankenhöhe sind ca. 75 % der Flächen als „Schutzzonen“ in Form von Landschafts- oder Naturschutzgebieten festgesetzt. Dies trifft auch auf das Gemeindegebiet des Marktes Markt Erlbach zu.
In diesen Schutzzonen sind Freiflächenphotovoltaikanlagen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren zwar einige Typen von Solaranlagen nach § 35 (1) zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich erklärt – aber in Schutzgebieten sind diese dennoch nicht ohne weiteres zulässig und in den meisten Fällen greift die Privilegierung auch nicht, da es dafür enge Voraussetzungen gibt.

Da im Rahmen der Energiewende auch Freiflächenphotovoltaikanlagen ein wichtiger Baustein sind, hat der Bezirk Mittelfranken ein Zonierungskonzept in Auftrag gegeben, das Flächen definieren sollte, die auf Grund ihrer Gegebenheiten trotz Schutzgebietsstatus für Solaranlagen denkbar wären. In diesen Gebieten würde der Schutzstatus kein Ausschlusskriterium mehr darstellen.
Ähnlich wurde es vor einigen Jahren auch bei der Windkraft praktiziert.

In unserem Gemeindegebiet wurden verschiedene Gebiete erfasst, in denen dadurch trotz Landschaftsschutz auch PV-Anlagen denkbar wären. Da die Anlagen aber in den meisten Fällen nicht privilegiert sind, wären Sie trotzdem nur zulässig, wenn die Marktgemeinde einen Bebauungsplan aufstellt. Näheres wird in der Sitzung erläutert.

Die für die Zonierung vorgeschlagenen Bereiche sind in der Anlage dargestellt und grün markiert.

Der Bezirk Mittelfranken hat die Marktgemeinde um Stellungnahme zu der Planung gebeten. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die Planung, da die Marktgemeinde dennoch in den allermeisten Fällen die Planungshoheit behält und damit auch entscheiden kann, wo Solaranlagen gebaut werden können.

Harald Eisenbeiß bemängelt, dass das Zonierungskonzept die Schutzzonen, die 1988 u.a. zum Erhalt des Landschaftsbildes eingerichtet wurden, außer Kraft setzt und das Verfahren einer Änderung des Flächennutzungsplanes gleichkommt. Die Flächen wurden seiner Ansicht nach willkürlich ohne Beachtung von Flurstücksgrenzen gewählt und stellen einen Freifahrtschein für Investoren dar. Zudem bekommt die Landwirtschaft in dem Konzept keine Beachtung. Die Landwirte bekommen eine einmalige Zahlung, während hingegen sie bei einer jährlichen Verpachtung über Jahrzehnte Einnahmen generieren können.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass es in diesem Verfahren rein um Landschafts- oder Naturschutzgebiete geht und alle anderen Aspekte außer Acht bleiben. Die Gemeinden haben auch weiterhin die Planungshoheit und können Anlagen, wenn diese nicht gewünscht sind, die Genehmigung verweigern.

Volker Rudolph entgegnet Harald Eisenbeiß, dass es doch in der Entscheidungshoheit der Landwirte selbst liegt, was sie mit ihren Flächen machen. 

Werner Stieglitz erkennt anhand der Diskussion, dass Einwände bestehen. Aber auch er sieht keinen Freifahrtschein für auswärtige Investoren.

Michael Schlag ergänzt in Richtung Harald Eisenbeiß, dass er seine Einwände auch als Privatperson einbringen kann, diese aber mit einer Begründung hinterlegt sein müssen.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat nimmt das Zonierungskonzept des Bezirkes Mittelfranken für Solaranlagen zur Kenntnis. 
2. Zu der Planung werden keine Einwände erhoben.

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat nimmt das Zonierungskonzept des Bezirkes Mittelfranken für Solaranlagen zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zu der Planung werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 21.03.2025 09:19 Uhr