Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus zum Löwen 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Marktgemeinderat, 02.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wurden in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß berichtet, dass der Haushalt in 2017 94.700 € umfasst, davon 74.700 € im Verwaltungshaushalt und 20.000 € im Vermögenshaushalt. Auf der Einnahmenseite sind die größten Posten die Umsätze bei den Aktivitäten des Bürgerhausbeirates (hauptsächlich der Dämmerschoppen) sowie der Zuschuss des Marktes zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes.
Auf der Ausgabenseite zählen die Kosten für das Personal (Hausmeister), die Lebensmitteleinkäufe, die Reinigung sowie die abzuführende Umsatzsteuer zu den größten Posten. Diese wurden jedoch im Zuge der Baumaßnahmen anteilig erstattet.
Der Einbau der Wärmepumpe war mit 2.600 € erfreulicherweise um 900 € billiger als geplant.
Die Stiftung ist schuldenfrei und hat einen Vermögensstock in Höhe von 735.000 €, die Rücklagen werden am Jahresende nach einer Zuführung über 15.000 € ca. 601.000 € betragen.
Beschlussvorschlag
1.
Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 74.700 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.000 Euro ab.
2.
Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 in der vorgelegten Form.
Beschluss
1.
Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 74.700 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.000 Euro ab.
2.
Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.06.2017 10:24 Uhr