Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet "An der Weberei", Gemarkung Brand; Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Billigung des Bebauungsplanentwurfs zur öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB -BA 09.04.2024-


Daten angezeigt aus Sitzung:  04-2024. Sitzung des Stadtrates, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 04-2024. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 3.2

Beschluss

Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf „An der Weberei“, Gemarkung Brand, vom 08.04.2024 einschließlich Begründung besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Gleichzeitig soll gemäß Art. 6 Abs. 7 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) die Widmung folgender Straße zur Ortsstraße erfolgen:

Straßenname
Soldanstraße
Fl.-Nr.
85/16
Gemarkung
Brand
Anfangspunkt
Einmündung „Neue Fridauer Straße“
Endpunkt
Einmündung „Jahnstraße“
Länge der Straße
0,115 km
Baulastträger
Stadt Marktredwitz
Widmungsbeschränkung
keine

Die Widmung wird mit der Verkehrsübergabe wirksam, wenn die Voraussetzungen des Art. 6. Abs. 3 BayStrWG vorliegen.

Der Bebauungsplanentwurf vom 08.04.2024 ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2025 11:17 Uhr