Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts DS.Nr. 15/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  04-2020. Konstituierende Sitzung des Stadtrates, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 04-2020. Konstituierende Sitzung des Stadtrates 05.05.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Folgende Satzung wird erlassen:

Die Stadt Marktredwitz erlässt aufgrund der Art. 23, 32 und 33 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 26.11.2014 (veröffentlicht im Amtsblatt, Sondernummer 11a vom 29.11.2014):

§ 1

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

  1. Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

    1. den Hauptausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

    1. den Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

    1. den Ferienausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

    1. den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur, bestehend aus dem Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

    1. den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 2 weiteren Mitgliedern des Stadtrats.


§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2020 13:12 Uhr