Festlegung Sanierungsgebiet Dörflas; Satzung DS-Nr. 29/2020 - AR STEWOG 19.09.2019 -


Daten angezeigt aus Sitzung:  07-2020. Sitzung des Stadtrates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 07-2020. Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 5.2

Beschluss

Im Hinblick auf die Behebung der festgestellten städtebaulichen Missstände ist auf der Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes VII „Dörflas“ gemäß §142 Abs. 3 BauGB erforderlich. Der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes VII „Dörflas“ im vereinfachten Verfahren entsprechend der DS-Nr. 29/2020 wird zugestimmt.

Gemäß § 142 (3) BauGB wird eine Frist für die Durchführung der Sanierung von 15 Jahren festgelegt. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden

Die DS-Nr. 29/2020 mit Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 12:41 Uhr