Vollzug der Gemeindeordnung; Duchführung von Sitzungen in den kommenden Wochen; Übertragung der Aufgaben des Stadtrats auf den Hauptausschuss gemäß Art. 32 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  01-2021. Sitzung des Stadtrates, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 01-2021. Sitzung des Stadtrates 26.01.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Für die Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse in den kommenden Wochen wird folgendes festgelegt:

Die Entscheidungsbefugnisse des Stadtrats werden gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO auf den Hauptausschuss übertragen. Die Übertragung wird wirksam, wenn am Tag der Ladung zur Hauptausschusssitzung der Inzidenzwert nach den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts für den Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge über 200 beträgt. Für diesen Fall entfällt die nächste Stadtratssitzung.

Die nächste Stadtratssitzung entfällt auch, falls am Tag der Ladung zur Hauptausschusssitzung der Inzidenzwert unter 200, am Tag der Ladung zur Stadtratssitzung aber über 200 liegt. In diesem Fall findet, soweit unaufschiebbare Angelegenheiten zur Beschlussfassung anstehen, am Tag der Stadtratssitzung eine weitere Hauptausschusssitzung statt, für die dem Hauptausschuss die Entscheidungsbefugnisse des Stadtrats gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO übertragen werden.

Die Sitzungen des Bauausschusses entfallen, wenn am Tag der Ladung zur Bauausschusssitzung der Inzidenzwert nach den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts für den Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge über 200 beträgt.
Tagesordnungspunkte, die nicht verschoben werden können, werden in der nächsten Stadtratssitzung bzw. im Falle der Übertragung gemäß Art. 32 Abs. 2 
Satz 1 GO in der nächsten Hauptausschusssitzung beraten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2021 14:49 Uhr