Vollzug der Gemeindeordnung; Duchführung von Sitzungen in den kommenden Wochen; Übertragung der Aufgaben des Stadtrats auf den Hauptausschuss gemäß Art. 32 Abs. 2 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 01-2021. Sitzung des Stadtrates, 26.01.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) | 01-2021. Sitzung des Stadtrates | 26.01.2021 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Die Entscheidungsbefugnisse des Stadtrats werden gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO auf den Hauptausschuss übertragen. Die Übertragung wird wirksam, wenn am Tag der Ladung zur Hauptausschusssitzung der Inzidenzwert nach den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts für den Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge über 200 beträgt. Für diesen Fall entfällt die nächste Stadtratssitzung.
Die Sitzungen des Bauausschusses entfallen, wenn am Tag der Ladung zur Bauausschusssitzung der Inzidenzwert nach den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts für den Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge über 200 beträgt.
Tagesordnungspunkte, die nicht verschoben werden können, werden in der nächsten Stadtratssitzung bzw. im Falle der Übertragung gemäß Art. 32 Abs. 2
Satz 1 GO in der nächsten Hauptausschusssitzung beraten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0