a) Dem Haushaltsplan der Stadt Marktredwitz für das Haushaltsjahr 2023 (EDV-Ausdruck, DS-Nrn. 45, 46 und 56/2022) wird zugestimmt.
Die DS-Nrn. 45, 46 und 56/2022 sind Bestandteile dieses Beschlusses und liegen der Niederschrift als Anlage bei.
b) Dem Stellenplan für die Beamten und Beschäftigten für das Jahr 2023 in der Form der DS-Nr. 43/2022 wird zugestimmt.
Die DS-Nr. 43/2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.
c) Dem Finanzplan 2024 – 2026 (EDV-Ausdruck, DS-Nrn. 45 und 56/2022) wird zugestimmt.
Die DS-Nrn. 45 und 56/2022 sind Bestandteile dieses Beschlusses und liegen der Niederschrift als Anlage bei.
d) Der Bildung von Budgets lt. DS-Nr. 58/2022 wird zugestimmt.
Die DS-Nr. 58/2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.
e) Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Stadt Marktredwitz
(Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge) für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt 2023
in den Einnahmen
und Ausgaben mit EUR 50.809.150
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit EUR 12.378.085
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird wie folgt festgesetzt:
2023: 0,0 EUR
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird 2023 auf 3.530.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 2023
a) für land- u. forstwirtschaftliche
Betriebe (A) 350 v. H.
b) für Grundstücke (B) 380 v. H.
2. Gewerbesteuer 360 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird 2023 auf 12.500.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Besondere Festsetzungen werden nicht getroffen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.