Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Finanzplan und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Marktredwitz (DS-Nrn. 43, 45, 46, 56, 57 und 58/2022) - Arbeitsbesprechung 19.11.2022 -


Daten angezeigt aus Sitzung:  12-2022. Sitzung des Stadtrates (HH-Verabschiedung), 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Große Kreisstadt Marktredwitz) 12-2022. Sitzung des Stadtrates (HH-Verabschiedung) 20.12.2022 ö 2.1

Beschluss

a)        Dem Haushaltsplan der Stadt Marktredwitz für das Haushaltsjahr 2023 (EDV-Ausdruck, DS-Nrn. 45, 46 und 56/2022) wird zugestimmt.

Die DS-Nrn. 45, 46 und 56/2022 sind Bestandteile dieses Beschlusses und liegen der Niederschrift als Anlage bei.

b)        Dem Stellenplan für die Beamten und Beschäftigten für das Jahr 2023 in der Form der DS-Nr. 43/2022 wird zugestimmt.

Die DS-Nr. 43/2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

c)        Dem Finanzplan 2024 – 2026 (EDV-Ausdruck, DS-Nrn. 45 und 56/2022) wird zugestimmt.

Die DS-Nrn. 45 und 56/2022 sind Bestandteile dieses Beschlusses und liegen der Niederschrift als Anlage bei.

d)        Der Bildung von Budgets lt. DS-Nr. 58/2022 wird zugestimmt.

Die DS-Nr. 58/2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

e)        Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:


 

Haushaltssatzung der Stadt Marktredwitz
(Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge) für das

Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt           2023

in den Einnahmen
und Ausgaben mit          EUR  50.809.150

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen
und Ausgaben mit           EUR  12.378.085

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird wie folgt festgesetzt:
2023:                0,0 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird 2023 auf 3.530.000 EUR festgesetzt.

 
§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer        2023

       a) für land- u. forstwirtschaftliche
            Betriebe        (A)        350 v. H.
       b) für Grundstücke        (B)        380 v. H.

2.        Gewerbesteuer                360 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird 2023 auf 12.500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Besondere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2023 12:03 Uhr